Digitaler Nachlass
Das Handbuch für Vorsorgende und Hinterbliebene
Sabine Landes und Dennis Schmolk
digital-danach.de
facebook.com/digitaldanach/
twitter.com/digital_danach
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Infos rund um den digitalen Nachlass
Auf Spurensuche – was ist eigentlich digitaler Nachlass?
Was gehört alles zum digitalen Nachlass? Ein Überblick
Hardware, Dateien und Software (-Lizenzen)
Social-Media-Profile und die in Social Networks vorhandenen Daten
Websites und Blogs
Shop-Accounts
Kommunikation in Web-Foren und Communities
Digitale Währungen und Cryptocurrencies wie Bitcoin
Sonstige Accounts
Rechtslage in Deutschland
Digitaler Nachlass betrifft jeden – drei Fallbeispiele
Fallbeispiel 1: Anna Mayer, 67, Mutter und Großmutter, Handarbeitsprofi
Fallbeispiel 2: Herbert Hansen, 42, Familienvater, Motorradfahrer und eCommerce-Spezialist
Fallbeispiel 3: Lisa "Lizzy" Rother, 21, Kauffrau und YouTuberin
Praxis – Was kann man konkret tun?
Leitfaden für Hinterbliebene – den digitalen Nachlass in drei Schritten regeln (Nachsorge)
Schritt 1: Überblick gewinnen und dokumentieren
1. Offline-Recherche
Die Suche nach den Datenträgern
Software, Lizenzen und Applikationen sichten
Dateien (z.B. Texte, Bilder, Filme) auf den Datenträgern
Wer hilft, wenn es nicht weitergeht?
1.2 Online-Recherche
Die relevanten Online-Accounts eines Verstorbenen finden
E-Mail-Accounts als wichtigster Ausgangspunkt für die Online-Recherche
Schritt 2: Sichten und entscheiden
Schritt 3: Operativ regeln
Leitfaden für Vorsorgende (Digitale Datenverfügung)
Warum vorsorgen?
In vier Schritten für den digitalen Nachlass vorsorgen
Schritt 1: Überblick verschaffen und auflisten: Wie setzt sich mein persönlicher digitaler Nachlass zusammen?
Schritt 2: Entscheidungen treffen: Was soll im Ernstfall mit meinem digitalen Nachlass passieren?
Schritt 3: Entscheidungen dokumentieren: Eine digitale Nachlassverfügung erstellen
Schritt 4: Die digitale Nachlassverfügung hinterlegen
Entscheidungen direkt umsetzen am Beispiel von Google und Facebook)
Vorsorgen bei Google: Der Kontoinaktivitäts-Manager
Vorsorgen bei Facebook
Vorsorgetipps für Digitalwährungen
Exkurs: Trauerkultur im digitalen Raum
Von der selbst erstellten Website bis zum Gedenkseitenportal – Gedenken im Internet
Die individuelle Website zum Gedenken an den Verstorbenen
Digitale Trauerforen als Zentrum für Austausch und Miteinander
Gedenkseitenportale im Internet – “Social-Media-Profile“ für Verstorbene
Gedenkseitenportale im Überblick
Nachwort
Anhang
Vor- und Nachsorgemöglichkeiten bei Onlinediensten – aus unseren Rechercheergebnissen
E-Mail-Accounts
GMX
WEB.DE FreeMail
Social Media Accounts
Streaming- und Abo-Dienste: Filme, Serien, Musik, Hörbücher
Eigene Websites
Cloudspeicher am Beispiel Dropbox
Wichtiges erklärt / Glossar
Weiterführende Links und Tipps
Vor- und Nachsorgeberatung
Vorsorgeportale
Nachsorgeportal
Gedenkseitenportale
Nützliche und interessante Websites
Bücher
Checklisten
Fünf Vorsorgetipps, die man zu Lebzeiten beherzigen sollte
Fünf generelle Tipps, die man als Erbe eines digitalen Nachlasses beherzigen sollte
Praxistipps für die digitale Vorsorge in Unternehmen: Wenn ein Mitarbeiter stirbt
Checkliste: Welche Online-Kontakte sollten im Todesfall informiert werden?
Vorlage: Beispiel für eine digitale Nachlassverfügung
Impressum
Im vergangenen November durfte ich auf der #digina16, der ersten deutschsprachigen Konferenz zum digitalen Nachlass, den Eröffnungsvortrag halten. Auf dieser Konferenz wurde das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln besprochen: Verbraucherschutz, juristische Fragestellungen, gesellschaftliche Relevanz und Lösungsansätze für „Dich und mich“.
Die Fragestellungen sind komplex, digitaler Nachlass ist nicht gleich digitaler Nachlass. Das Spektrum reicht vom defensiven Gelegenheitsnutzer bis hin zum sorglosen Poweruser. Unachtsame Gelegenheitsnutzer und verantwortungsvolle Profis gibt es natürlich auch. Kein Nutzerprofil gleicht dem anderen. Ja es ist sogar so, dass zusammengesehen die Konfiguration des eigenen Rechners, die gesetzten Lesezeichen, die Reihenfolge, in der Programme geöffnet werden, und die Zusammenstellung der Plattformen, bei denen ein Nutzerkonto besteht, so einzigartig wie der Fingerabdruck eines Menschen sind.
Auf der anderen Seite erzielen laut der EHI.org Studie E-Commerce 2016 die drei Spitzenreiter Amazon, Otto und Zalando in Deutschland mehr als elf Milliarden Euro Umsatz. Das ist fast so viel wie die Onlineshops auf den Rängen vier bis 100 zusammen. Ein Großteil der Internetaktiven ist mindestens bei einem dieser Anbieter angemeldet.
Auf der #digina16 waren es vor allem Onlineunternehmen, die Lösungen für Vorsorge und Nachsorge anbieten, Verbandsvertreter, interessierte Blogger und Internetaktive, die intensiv miteinander diskutierten, begleitet von zahlreichen Journalisten. Printmedien, Radio und Fernsehen sorgen schon seit geraumer Zeit dafür, dass das Thema in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. „Digitaler Nachlass“ – vor Jahren war die erste Reaktion von Menschen meist „Was soll das denn sein?“. Inzwischen ist der Begriff vielen bekannt, auch wenn er sehr unscharf ist: online und offline, Dateien und Accounts, E-Mail, Social-Media, Onlineshop, Forum, Hardware und Software. Irgendwie fällt alles Digitale darunter, das nach dem Tod eines Menschen übrig bleibt. Diesen digitalen Nachlass aufzulösen, ist nicht einfach.
Dieses E-Book bietet eine systematische Annäherung an alle wichtigen Fragestellungen. Sabine Landes und Dennis Schmolk bieten seit dem Sommer 2015 hilfreiche Artikel, aktuelle Informationen und Interviews auf ihrem Blog digital-danach.de an. Aus diesem Fundus schöpfen sie. Herausgekommen ist ein Handbuch für Vorsorgende und Hinterbliebene. Mit seinem umfangreichen Anhang mit Webadressen, Checklisten und einem Glossar ist es für die Praxis gedacht, für Menschen, die wissen, warum sie sich mit allem Digitale im Todesfall befassen (müssen). Die digitalen Möglichkeiten erleichtern das Arbeiten.
Das Internet ist faszinierend. Es ermöglicht vielfältigen Kontakt mit anderen Menschen. Es stiftet Nutzen. Wer gut aufgeräumt unterwegs ist und sich der schlichten Tatsache bewusst ist, dass wir alle sterblich sind, kann hier viel Freude erfahren.
Wenn Sie sich also an die Arbeit machen, als Hinterbliebener einen digitalen Nachlass zu bearbeiten oder für sich selbst vorzusorgen, kann diese geordnete Übersicht Sie auf dem Weg führen.
Birgit Aurelia Janetzky im Januar 2017
Digitaler Nachlass – ein Schlagwort, das immer öfter in den Medien auftaucht. Aber worum handelt es sich dabei genau? Wen betrifft dieses Thema und seit wann spielt es eine Rolle? Auf diese grundlegenden Fragen gehen wir am Anfang dieses Buchs ein. Dabei geht es auch um die Frage, ob sich eine Beschäftigung mit digitalem Nachlass überhaupt lohnt – oder ob das Thema nur ein Hype ist, der wieder vorbeigehen wird. Soviel gleich vorab: Wir sind überzeugt, dass es sich lohnt, sonst gäbe es diesen Ratgeber nicht. Anhand einiger Fallbeispiele zeigen wir Ihnen, dass ein digitaler Nachlass immer eine sehr individuelle Angelegenheit ist und wieso Hinterbliebene in vielen Fällen nicht umhin kommen, sich mit den Online-Aktivitäten ihres Verstorbenen zu beschäftigen.
Zur Info vorab: Einige der im Buch verwendeten Fachbegriffe erläutern wir im Glossar (im Anhang).
Digitaler Nachlass ist ein noch relativ neues Thema – auch der Begriff selbst wird mal enger, mal weiter definiert. So verstehen manche darunter lediglich ein Dokument, in dem man seine digitalen Konten und Zugangsdaten dokumentiert und z.B. dem Testament beilegt.
Wir fassen den Begriff weiter: Seit der Digitalisierung aller Lebensbereiche hinterlassen Menschen, wenn sie sterben, nicht nur in der analogen Welt Spuren, sondern auch in der digitalen: Das sind z.B. Fotos, Texte oder Videos, die auf technischen Geräten wie Computern oder Smartphones und/oder im Internet gespeichert sind, Social-Media-Profile, Websites, Blogs, Kundenkonten, Online-Abonnements, Paypal-Guthaben oder Digitalwährungen wie Bitcoin. Nach unserem Verständnis ist digitaler Nachlass aber noch mehr: Das sind auch die Beziehungsgeflechte und Gespräche, die Menschen via Chat und Direktnachricht in Social-Media-Netzwerken, Foren und Communities hinterlassen. Stirbt ein Mensch, erben die Hinterbliebenen auch den digitalen Nachlass. An ihm hängen (manchmal erhebliche) materielle Werte, wichtige Erinnerungen und Andenken.
Als Thema ist dieses digitale Erbe gerade im Privatbereich noch relativ jung: Es setzt mit dem Zeitpunkt ein, seit dem wir digitale Speichermedien verwenden. Ein Beispiel: Seit um die Jahrtausendwende Digitalkameras für Privatpersonen bezahlbar geworden und vermehrt digitale Fotos entstanden und z.B. auf PCs gespeichert worden sind, gehören diese Fotos zu unserem digitalen Nachlass. Und natürlich betrifft das auch jede andere Datei auf unseren Rechnern: Auf digitalen Speichermedien halten wir ja neben Fotos z.B. auch Dokumente, Texte, Software, Audio- und Videodateien fest.
Bevor das Internet ins Spiel kam, war dieser Nachlass noch einigermaßen überschaubar. Hatten die Hinterbliebenen Zugang zur Hardware, hatten sie eigentlich den digitalen Nachlass kompakt zusammengefasst. Unübersichtlicher wird es, seit Internetanschlüsse, Smartphones und weitere Smart Devices selbstverständlich zu unserem Alltag gehören. Je mehr Geräte, je mehr cloudbasierte Dienste und Apps wir nutzen, desto mehr digitale Spuren hinterlassen wir und desto komplexer (aber auch relevanter) wird das Thema digitaler Nachlass. Es entwickelt sich Hand in Hand mit der zunehmenden Digitalisierung unseres Alltags, sodass heute der bloße Festplatteninhalt nur einen kleinen Teil gegenüber den “gesharten” Fotos auf Flickr, den Dokumenten in der Dropbox und den offenen Kommunikationen in mehreren E-Mail-Konten ausmacht.
Der digitale Nachlass eines Menschen beinhaltet im Grunde alles, was er auf seinem Computer oder im Internet hinterlässt, wenn er stirbt. Egal, ob man vorsorgen möchte oder das digitale Erbe eines verstorbenen Menschen sichten und verwalten muss: Zunächst braucht man einen Überblick, was alles dazugehört. Hier eine (naturgemäß niemals abschließende) Auflistung der Bestandteile:
An erster Stelle haben wir es beim digitalen Nachlass mit der Computer-Hardware zu tun, auf der Daten gespeichert sein können – von der Digitalkamera bis zum Laptop, vom USB-Stick bis zum Smartphone gehört alles mit dazu.
Beispiele für Hardware:
Personal Computer (PC), Laptops
Smartphones, Handys
Speichermedien wie externe Festplatten, USB-Sticks oder DVD-Roms
Digitalkameras
E-Book-Reader
mp3-Player, iPods
Smartwatches, Wearables
Drucker
Router
“Internet der Dinge” (Smart-TV, Autos, Motorräder, Kühlschrank, Rollladensystem, etc. mit Internetanschluss)
etc.
Beispiele für Dateien und Software:
Dateien auf dem Rechner
wie Dokumente (.docx, .odt, .pdf)
Bilder (.jpg, .png)
Musik (.wav, .mp3)
Videos (.mp4)
HTML-Dateien
etc.
Dateien in Cloud-Diensten wie Dropbox, OneDrive, Google Drive, iCloud, Copy, …
Software (installierte Programme, Zugriffsprogramme auf entfernte Software) wie z.B. Spiele, Mailclients, Grafikprogramme wie Gimp oder Photoshop, Office-Suites wie Microsoft Office uvm.
Dazu gehören auch “Werke” im urheberrechtlichen Sinn – also Texte, Filme, Tonaufnahmen, Grafiken, etc., die man selbst geschaffen hat.
In sozialen Netzwerken hinterlassen aktive Nutzer nicht nur Kommunikationsabläufe (etwa Chatprotokolle, Postings mit Kommentaren), sondern häufig auch diverse Mediendateien wie Fotos, Bilder, Grafiken, Musik oder Videos. Vielfach sind Nutzer, etwa, wenn sie Inhalte nur teilen, keineswegs die Urheber der mit ihrem Nutzerkonto verbundenen Daten. Für die postmortale Nutzung dieser Inhalte durch Erben bedarf es zudem häufig der Zustimmung Dritter – manchmal des Netzwerks, häufiger aber der bspw. auf Fotos abgebildeten Personen. Rechtlicher Rat ist hier unumgänglich, falls Hinterbliebene die Inhalte nutzen wollen.
Da Internet-User in Social Networks häufig auch Pseudonyme verwenden oder komplett anonym unterwegs sind, kann es schwierig werden, nach dem Tod eines Menschen einen Überblick über alle von ihm verwendeten Netzwerke zu gewinnen.
Beispiele für Netzwerke:
YouTube
Google Plus
Snapchat
Telescope
u.v.m.
Neben den Spuren in den Social-Media sind auch Websites und Blogs Bestandteil des digitalen Nachlasses eines Menschen. Die Frage, was mit privaten Websites nach dem Tod des Verantwortlichen geschieht, ist nicht immer ganz einfach zu beantworten. Gerade bei Seiten oder Blogs, die von mehreren Autoren gemeinsam betrieben werden, gilt: Hier muss das Urheberrecht an den Texten, Bildern und weiteren Inhalten berücksichtigt werden. Es stellt sich aber auch die Frage, wer sich im Vertragsverhältnis mit dem Hosting-Provider (der die Server betreibt, auf denen die Website läuft) und der Domain-Ausgabestation (bei .de-Domains z.B. die DENIC) befindet. Es empfiehlt sich, hier ausführlich zu recherchieren oder sich beraten zu lassen.
Beispiele für Blogs und Websites:
fremdgehostetes Blog auf medium.com oder wordpress.com
selbstgehostetes Blog auf dem eigenen Server mit eigener .de-Domain (www.eine-website.de)
eigene Website mit .com-Domain (www.eine-website.com)
Eine sehr relevante Rolle für den digitalen Nachlass spielen E-Mail-Accounts. Allerdings ist hier die rechtliche Lage besonders kompliziert, weil je nach Inhalt der Mails (privat, beruflich, Verein, Projekt) der höchstpersönliche Schutzbereich des Verstorbenen oder auch die Rechte Dritter, also der E-Mail-Gesprächspartner, berücksichtigt werden (müssten). Im Streitfall ist juristischer Rat unbedingt notwendig.
Beispiele:
Freemail-Dienste wie Googlemail/GMail, GMX, WEB.de, T-Online, Hotmail, Yahoo, usw.
Firmen-Mail-Adressen oder Geschäftsmails von Selbstständigen
Mail-Adressen auf eigenen Servern
Neben Social-Media- und E-Mail-Accounts gehören auch Accounts zum digitalen Nachlass, die wir uns für Online-Geschäfte anlegen, z.B. zum Einkaufen, Verkaufen oder Vermieten. Leider gehen bisher nur wenige Webshops in ihren AGB darauf ein, was beim Tod eines Kunden zu beachten ist. In der Regel treten die Erben in das Rechtsverhältnis und müssen ausstehende Zahlungen begleichen oder Waren zurücksenden. Deswegen ist gerade bei kostenpflichtigen Abonnements auf eine rasche Kündigung zu achten, um keine Folgekosten zu produzieren.
Beispiele:
Amazon-Account
eBay-Account
Accounts bei Otto.de, ikea.de etc.
iTunes-Account
Auch in den klassischen Foren, den Vorläufern des Social Web, finden für User relevante Kommunikationen statt. Diese gehören ebenfalls zum digitalen Nachlass.
Beispiele:
Technik-Foren wie heise.de
Zeitungs-Foren wie auf spiegel.de oder faz.de
Hobby-Foren, bspw. Handarbeits- oder Bastelforen
Viele Online-Spielehersteller schließen in ihren AGB (oder End User Licence Agreements, EULAs) die Nutzung durch eine andere Person als den Lizenznehmer, der den Vertrag geschlossen hat, aus. In diesem Fall verstößt eine Nutzung durch die Erben möglicherweise gegen diese Geschäftsbedingungen (aber nicht zwingend gegen Gesetze).
Beispiele:
Steam-Account (Zugriff auf diverse auf der Plattform erhältliche Spiele)
World of Warcraft-Account
Kingdom of Loathing-Account
Zum digitalen Nachlass gehören auch digitale Währungen. Bei den meisten ist der Eigentümer lediglich im Besitz einer Datei, bei Bitcoin heißt sie wallet.dat. Diese enthält die verschlüsselten Informationen, die die eigentliche Währung darstellen. Das Eigentum an dieser Datei wird nach gegenwärtigem Stand wohl vererbt. Unklar ist aufgrund der Neuheit digitaler Währungen, ob das Erbe zu versteuern ist und welcher Gegenwert der Währung als Bemessungsgrundlage verwendet wird. Im Falle größerer Vermögen ist juristischer Rat unbedingt sinnvoll. Zudem kann technische Beratung sinnvoll sein, falls Dateien wie wallet.dat zusätzlich verschlüsselt (Bereich der Kryptografie) oder versteckt (Bereich der Steganografie) sind.
Beispiele:
Bitcoin
Ripple
LiteCoin
Ether
Monero
Auch viele weitere Dienste, von Websites über Cloud-Software bis Apps, erfordern für die Nutzung ein Konto. Nach dem Tod des Users ist es für Hinterbliebene oft nicht leicht, einen Überblick über die diversen Accounts zu gewinnen.
Beispiele:
Datenbanken wie statista.de
Bibliotheksdienste (bspw. der lokalen Stadtbücherei oder der Universitätsbibliothek)
Streamingdienste wie Spotify
Apps wie Whatsapp, Pinterest
Airbnb
Wie schon am Anfang erwähnt, ist die rechtliche Situation zum digitalen Nachlass als relativ neues und extrem schnelllebiges Thema noch sehr unübersichtlich. Bis auf wenige Präzedenzfälle gibt es noch kaum Rechtsprechung dazu, viele Fragen sind noch ungeklärt. Prinzipiell gilt aber momentan: Rechtlich gesehen gelten für den digitalen Nachlass die gleichen Regeln wie für den materiellen Nachlass. Das bedeutet z.B. für das Erben von digitalen Produkten wie Downloads Folgendes:
“Wenn der Download in nutzbarer Form auf einem zugänglichen Gerät liegt, etwa als Software oder Spiel auf einem PC, dann geht er – soweit nicht anders verfügt wurde – mit dem Gerät an den jeweiligen Erben über. Wenn das digitale Produkt aber auf ein Benutzerkonto angewiesen ist, um verwendet, gelesen, gespielt, gehört oder angeschaut zu werden, ist es gut möglich, dass die AGB des Dienstes vorsehen, dass der Zugriff auf das Benutzerkonto mit dem Tod des Benutzers endet. Ob solche Regelungen wirksam sind, haben die Gerichte jedoch bislang nicht entschieden.” (S. 61, Mein Recht im Netz)
Denn hier stehen unter anderem datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche und erbrechtliche Aspekte im Konflikt miteinander. Genauso bei der Frage, wem die E-Mails eines Verstorbenen gehören, denn die liegen meist auf dem Server des Providers. Der Deutsche AnwaltVerein (DAV) spricht sich hier für eine ausdrückliche Regelung zugunsten der Erben aus: Sie sollen auf E-Mails und andere Kommunikationsinhalte der Verstorbenen zugreifen können, ohne dass das Fernmeldegeheimnis anderer Personen diesem Zugriff entgegengehalten werden kann (Pressemeldung DAV vom 13.09.2016 zum 71. Deutschen Juristentag).
Das berücksichtigt aber z.B. noch nicht den (Grenz-)Fall, dass der Verstorbene geschäftliche Mails über den privaten E-Mail-Account verschickt hat oder andersherum. Dabei kommen noch arbeitsrechtliche Aspekte mit ins Spiel, die E-Mails gehen die Erben eigentlich nichts an. Das Verzwickte an der Sache: Ob eine Mail geschäftlich oder privat ist, lässt sich oft erst beurteilen, wenn man sie gelesen hat.
Die privaten E-Mail-Konten eines Verstorbenen scheinen aber prinzipiell den Erben zu gehören, es sei denn, der Erblasser hat selbst etwas anderes verfügt. Da sich die Lage aber ständig ändern kann, recherchieren Sie unbedingt auch selbst noch einmal nach aktuellen Entscheidungen und holen sich bei offenen Fragen juristischen Rat ein.