Impressum

© Verlag Martin Rossol, Pretzfeld

3. Auflage 2014

Alle Rechte vorbehalten. Alle Texte, Verweise und Abbildungen unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen weder für kommerzielle Zwecke noch zur bloßen Weitergabe kopiert, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Verstöße hiergegen können zu Strafbarkeit und zur Schadensersatzpflicht führen.

Unter Hinweis auf § 5 Absatz 3 Markengesetz und das deutsche Urheberrecht nehmen wir Titelschutz und Copyright in Anspruch in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für WfbM Qualität Plus. Es wird darauf hingewiesen, dass Teile dieses Handbuchs dem Patentrecht unterliegen können. Wir haften nicht dafür, solche Patentrechte nicht oder lediglich teilweise auszuweisen.

Das Handbuch ist nicht für den unreflektierten Einsatz in den Einrichtungen konzipiert, sondern als Anleitung zur Etablierung eines eigenen Systems zur Qualitätssicherung. Bei der Erstellung haben wir größte Sorgfalt walten lassen, können jedoch nicht für etwaige Fehler oder Unvollständigkeiten haften.

Herausgeber

RAL Gütegemeinschaft Barrierefreiheit

In der Vlötz 12

5 21 56 Monschau

Telefon + 49 (0) 24 62/203 301 0

Telefax + 49 (0) 24 62/203 301 1

www.wfbm-qualitaet.de

Herstellung

Books on Demand, Norderstedt

Deutsche Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie.

ISBN 978-3-944736-013

Inhaltsverzeichnis

Teil A: Allgemeiner Teil

Verbindlichkeitserklärung

Das vorliegende Handbuch beschreibt das Qualitätsmanagementsystem in unserem Berufsbildungsbereich. Es ist für folgende Betriebsteile uneingeschränkt verbindlich:

Werkstatt-Zentrale Nürnberg

Ostendstrasse 155

95544 Nürnberg

Zweigwerkstatt Gostenhof

Hauptstraße 178

95448 Nürnberg

IntegraTec

Brucker Landstraße 91

95449 Nürnberg

Alle Mitarbeiter der Werkstätten sind hiermit beauftragt, ihren Beitrag zur Verwirklichung des Leitbilds zu leisten, die Vorgaben der Prozessbeschreibungen einzuhalten und zur Erreichung der Organisationsziele beizutragen. Die Festlegungen in diesem Handbuch sind für alle Mitarbeiter verbindliche Handlungsanleitung.

Mit der Verwirklichung der in diesem Handbuch festgeschriebenen Vorgehensweisen dokumentieren wir die Konformität mit den Anforderungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Grundlage des vorliegenden Systems sind die Anforderungen der Qualitätsmanagementnorm WfbM Qualität Plus.

Nürnberg, den 12.02.2014

gez. Einrichtungsleitung

Erklärung zur Zuverlässigkeit

Ein Träger ist nach § 178 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch leistungsfähig und zuverlässig, wenn insbesondere seine finanzielle und fachliche Leistungsfähigkeit gewährleistet ist und keine Tatsachen vorliegen, die seine Unzuverlässigkeit oder die der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen darlegen. Daher erklären wir, dass

Wir versichern ferner, dass wir neue Anschriften, von denen aus die Maßnahmen angeboten werden sollen, sowie wesentliche betriebliche Änderungen die Auswirkung auf die Trägerzulassung besitzen können, unverzüglich der fachkundigen Stelle (FKS) anzeigen werden.

Nürnberg, den 12.05.2014

gez. Einrichtungsleitung

Darstellung der Einrichtung

Unser Rehabilitationsangebot richtet sich an Menschen mit geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen. Ihnen bieten wir berufliche Bildung, Teilhabe am Arbeitsleben und damit einen gleichberechtigten Platz in unserer Gesellschaft. Die individuell gestaltete Arbeit in unseren Werkstätten nimmt Rücksicht auf die Fähigkeiten und Neigungen der Mitarbeiter und vermittelt dadurch Bestätigung und Selbstwertgefühl. Wir sind anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (nach § 142 SGB IX) mit 15jähriger Erfahrung.

Zur Erfüllung dieses Auftrags verfügen wir über 100 Arbeitsplätze und 15 Plätze im Berufsbildungsbereich an drei Standorten. Die Anleitung und Betreuung erfolgt durch ein interdisziplinär besetztes Team, welches 25 Mitarbeiter umfasst. Die berufliche Qualifizierung im Berufsbildungsbereich erfolgt in folgenden Arbeitsfeldern:

Daneben werden berufsbildende Maßnahmen auch in Kooperation mit Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes durchgeführt.

Unsere Leistungen

Unsere Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich stellen einen dynamischen Prozess personenorientierter und kontinuierlicher Entwicklung dar. Dieser Prozess wird durch Anleitung, Betreuung, Begleitung und Bildung realisiert. Die berufliche Bildung im Berufsbildungsbereich erfolgt auf der Grundlage eines für alle Mitarbeiter verbindlichen Gesamtkonzepts. Die einzelnen Leistungsprozesse sind in Prozessbeschreibungen festgelegt, deren Einhaltung durch regelmäßige interne und externe Audits überprüft wird.

Die Methoden beruflicher Bildung orientieren sich an den Interessen und Fähigkeiten der behinderten Menschen, indem individuelle Lernprozesse verbunden werden mit dem Einsatz von methodisch-didaktischem Fachwissen. Die Ausbildungsinhalte sind in hauseigenen Lehrplänen festgelegt.

Die individuelle und personenzentrierte Assistenz berücksichtigt in besonderem Maße auch Maßnahmen zur Vermittlung der Teilnehmern in den allgemeinen Arbeitsmarkt im Sinne des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention).

Räumlichkeiten

Als anerkannte Werkstatt verfügen wir über ein adäquates Angebot an Räumlichkeiten. Entsprechende Unterrichts- und Sozialräume sind vorhanden und barrierefrei. Der Nachweis ist mit der Anerkennung nach § 142 SGB 9 erbracht.

Gender Mainstreaming

Die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern werden bei der Durchführung der Maßnahmen berücksichtigt. Dies beinhaltet auch das Heranführen an eher geschlechtsuntypische Berufsfelder und Tätigkeiten, sofern es den Interessen, Fähigkeiten und Wünschen des Teilnehmers entspricht.

Angesprochener Personenkreis

Das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich stehen Menschen mit geistiger Behinderung, körperlicher Behinderung, mehrfacher Behinderung und psychischen Erkrankungen offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an der Maßnahme am Arbeitsleben teilhaben können. Im Regelfall handelt es sich hier um erwachsene Menschen mit einer Behinderung, die eine Schule zur individuellen Lebensbewältigung oder vergleichbare Einrichtungen durchlaufen haben oder aufgrund mehrerer Arbeitsversuche auf dem freien Arbeitsmarkt wegen ihrer Behinderung nicht oder noch nicht wieder vermittlungsfähig sind. Wir stehen auch Menschen aus weniger geeigneten Rehabilitationseinrichtungen, sowie aus klinischen oder therapeutischen Einrichtungen offen. Im Hinblick auf Entwicklungsstand, Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit ergibt sich daraus ein sehr gemischter Personenkreis. Dieser Tatsache tragen wir mit einer Spezialisierung in unseren unterschiedlichen Betriebsteilen Rechnung. Menschen mit einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung können nicht aufgenommen werden. Die Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich sehen zeitlich flexible Eintrittstermine vor. Wartezeiten können somit vermieden werden.

Rechtsstellung der Teilnehmer

Während der Leistungen in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation werden die Teilnehmenden nicht in den Betrieb der Einrichtungen eingegliedert. Sie sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes und wählen zu ihrer Mitwirkung besondere Vertreter. Bei der Ausführung werden die arbeitsrechtlichen Grundsätze über den Persönlichkeitsschutz, die Haftungsbeschränkung sowie die gesetzlichen Vorschriften über den Arbeitsschutz, den Erholungsurlaub und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen entsprechend angewendet (§36 SGB 9). Die Einzelheiten des Rechtsverhältnisses zwischen den Teilnehmer und den Werkstätten sind in einem Bildungsvertrag geregelt. Diese vertragliche Vereinbarung garantiert den Teilnehmenden unter anderem die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung mit Angaben zum Inhalt, zeitlichen Umfang und Ziel der Maßnahme. Die Bescheinigung wird nach Abschluss der Maßnahme ausgehändigt.

Kooperationen mit dem Arbeitsmarkt

Berufsbildende und -fördernde Maßnahmen werden auch in Kooperation mit Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes durchgeführt. Voraussetzung ist das Interesse des Teilnehmers sowie die weitgehende Übereinstimmung der Anforderungen des Arbeitsplatzes und der Kompetenzen des Teilnehmers. Zwölf Arbeitsplätze stehen derzeit in unseren beiden Außenarbeitsgruppen in folgenden Betrieben zu Verfügung:

Desweiteren stehen derzeit 15 Praktikumsplätze in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarkts zu Verfügung:

Detaillierte Informationen zu der Tätigkeit auf ausgelagerten Arbeitsplätzen können den Kooperationsvereinbarungen entnommen werden.

Personal

Als Bildungsbegleiter in unserem Berufsbildungsbereich fungieren Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung. Sie planen die berufsbildenden und arbeitspädagogischen Maßnahmen und führen diese durch. Dabei berücksichtigen sie die Neigungen, Fähigkeiten und das Entwicklungspotenzial der Teilnehmer. Die Aufgaben der Fachkräfte sind im Einzelnen: