image

Familienbudget richtig planen

CORNELIA DÖBELI

Familienbudget
richtig planen

Die Finanzen im Überblick – in allen Familienphasen

image

Dank

Ein herzliches Dankeschön an meine Arbeitskolleginnen und -kollegen Jeannine Burri, Anita Hubert, Alexandra Kaiser, Gitta Limacher, Helena Ott, Anne Sciavilla, Lucia Schmutz, Corinne Strebel und Marcel Weigele, die mir mit ihrem grossen Fachwissen bei all meinen Fragen und Unklarheiten geholfen haben. Ein riesiges Dankeschön natürlich auch an Käthi Zeugin und Andrea Linsmayer für das Lektorat und die angenehme, unkomplizierte Zusammenarbeit. Mein Dank geht auch an die fünf Familien, die über ihren Umgang mit Finanzen Auskunft gegeben haben, und an Anouk Holthuizen, die Verfasserin der Porträts. Und überhaupt: Vielen Dank an alle, die mir in irgendeiner Form geholfen haben, diesen Ratgeber zu realisieren.

imageDownload-Angebot

Unter www.beobachter.ch/download (Code 0604) finden Sie die Budgetvorlage und den Unterhaltsvertrag für das Kind unverheirateter Eltern aus dem Anhang. Sie können sie herunterladen und selber bearbeiten.

Beobachter-Edition

© 2017 Ringier Axel Springer Schweiz AG, Zürich

Alle Rechte vorbehalten

www.beobachter.ch

Herausgeber: Der Schweizerische Beobachter, Zürich

Lektorat: Käthi Zeugin und Andrea Linsmayer, Zürich

Familienporträts: Anouk Holthuizen, Wettingen

Umschlagfoto: gettyimages

Fotos: shutterstock

Reihenkonzept: buchundgrafik.ch

Satz: Bruno Bolliger, Gudo

e-Book: mbassador GmbH, Luzern

ISBN 978-3-03875-060-4

image

Zufrieden mit den Beobachter-Ratgebern?

Bewerten Sie unsere Ratgeber-Bücher im Shop:

www.beobachter.ch/shop

Mit dem Beobachter online in Kontakt:

image www.facebook.com/beobachtermagazin

image www.twitter.com/BeobachterRat

Inhalt

Vorwort

Unbezahlbares Glück – ein Kind ist da

image Mit welchen Ausgaben muss eine Familie rechnen?

Die direkten und die indirekten Kinderkosten

Essen, Wohnen, Versicherungen – die direkten Kosten

Kinder brauchen Zeit – die indirekten Kosten

Wickeltisch und mehr: Kosten entstehen schon vor der Geburt

Was die Mutter braucht

Die Erstausstattung für das Kind

Zwillinge, Mehrlinge

Grösseres Auto nötig?

Umzug in eine grössere Wohnung oder aufs Land?

Nicht vergessen: Krankenversicherung für das Baby

Was übernimmt die Krankenkasse der Mutter bei der Geburt?

Zusatzversicherungen für Zahnfehlstellungen und anderes

Todesfall- und Invalidenversicherung für das Kind?

Finanzielle Hilfe für ein behindertes Kind

Was kostet ein Säugling, ein Kleinkind?

Haftpflicht- und Hausratversicherung

Auslagen für die Betreuung des Kindes

Auch das kostet: Geburtsanzeige, Taufe und Feste

Baby- und Kleinkinderkurse

Spielsachen

Was kostet ein Schulkind?

Schulkosten und Nachhilfeunterricht

Freizeit und Hobbys

Kindergeburtstag und Geschenke

Ferien

Taschengeld

Mami, ich möchte ein Büsi

Was kostet ein Teenager?

Markendruck

Handykosten

Erweitertes Taschengeld und Jugendlohn

Wie viel kosten Lehrlinge?

Die Kosten für Eltern von Gymnasiasten und Studentinnen

Wie lange bezahlen Eltern für ihre Kinder?

Wer zahlt, wenn Kinder auf die schiefe Bahn geraten?

FAMILIENPORTRÄT Die finanzielle Basis für ein Kind

image Woher kommt das Geld für die Familie?

Das Einkommen der Eltern

Weniger für sich selber brauchen

Verschiedene Erwerbsmodelle

Wer arbeitet nach der Geburt wie viel?

Wenn Eltern arbeitslos oder invalid sind

Auch die Kinder bringen Geld in die Familienkasse

Mutterschaftsentschädigung

Familienzulagen

Wenn die Kinder grösser sind: Kostgeld und Stipendien

Steuererleichterungen für Familien mit Kindern

Heiratsstrafe?

Abzüge für Verheiratete und unterschiedliche Tarife

Der Kinderabzug

Abzug der Betreuungskosten

Das Budget

Was nehmen wir ein, was geben wir aus?

Wer zahlt was, wenn Sie verheiratet sind?

Was gilt, wenn Eltern unverheiratet zusammenleben?

Sparmöglichkeiten

Kleinvieh macht auch Mist

Prämienverbilligung entlastet das Familienbudget

Einkaufen im nahen Ausland?

Wenn das Geld nicht reicht: Sozialhilfe für Familien

Was zahlt die Sozialhilfe?

Die Verwandtenunterstützungspflicht

Wer kann sonst noch helfen?

Lohnt es sich, bei der Geburt eines Kindes zu heiraten?

Die Beistandspflicht

Was gilt bei den Steuern?

Die Unterschiede bei der AHV und im Erbrecht

FAMILIENPORTRÄT Ein schwankendes Einkommen, vier Kinder

image Wenn Kinder Vermögen haben

Die Verwaltung des Kindesvermögens

Das sagt das Gesetz

Jugendliche sind beschränkt handlungsfähig

Lehrlingslohn und Taschengeld – das freie Kindesvermögen

Wer versteuert Vermögen und Einkommen des Kindes?

Bankkonten für Kinder

Jugendsparkonten

Konten für Taschengeld und Lehrlingslohn

FAMILIENPORTRÄT Weniger Geld, aber der Familiegeht es gut

image Veränderungen der Erwerbssituation

Woher kommt das Geld bei Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit?

Sie möchten eine Veränderung

Stelle verloren – die Arbeitslosenversicherung

Woher kommt das Geld bei einer längeren Krankheit?

Besser abgedeckt nach einem Unfall

Die Leistungen bei Invalidität

Die Rente der IV

Die Invalidenrente der Unfallversicherung

Die Invalidenrente der Pensionskasse

Was bedeutet Überentschädigung?

Was gilt für Hausfrauen und Hausmänner?

Die Leistungen im AHV-Alter

Die Renten der AHV

Die Leistungen der Pensionskasse

Die Leistungen im Todesfall

Witwen-, Witwer- und Waisenrenten der AHV

Die Leistungen der Unfallversicherung

Die Leistungen der Pensionskasse

Benachteiligung im Konkubinat

Wenn das Geld nicht reicht: Ergänzungsleistungen

So wird gerechnet

FAMILIENPORTRÄT Eltern im Konkubinat

image Vorsorgen für später

Wenn die Beziehung scheitern sollte

Der Unterhalt für die nicht verheiratete Mutter

Der Unterhalt für Kinder unverheirateter Eltern

Private Vorsorge für Erwerbsausfall, Invalidität, Tod und Alter

Machen Sie eine Vorsorgeanalyse

Die dritte Säule

Vorsorgen für einen längeren Erwerbsausfall wegen Krankheit oder Unfall

Vorsorgen für den Invaliditätsfall

Vorsorgen für den Todesfall

Vorsorgen fürs Alter

Erbrechtliche Vorkehrungen

Das Erbe bei verheirateten Eltern regeln

Das Erbe in Konkubinatsfamilien regeln

FAMILIENPORTRÄT Die Teilzeiteltern und die Pensionskasse

image Anhang

Budgetvorlage

Unterhaltsvertrag für das Kind unverheirateter Eltern

Nützliche Adressen

Beobachter-Ratgeber

Stichwortverzeichnis

Vorwort

Kein Paar wird aus finanziellen Gründen davon absehen, Kinder zu haben. Selbst wenn die finanzielle Situation nicht rosig ist, ist es überzeugt, dass es mit einem Kind dann schon irgendwie geht oder einfach gehen muss. So verzichtet zu Recht niemand – nur wegen des Geldes – auf das grosse Glück, das eigene Kind eine Zeitlang auf seinem Weg zu begleiten.

Warum also dieses Buch? Ganz einfach: Um Ihnen grob aufzuzeigen, mit welchen Kosten Sie als Familie mit einem Kind etwa rechnen müssen und wie Sie diese Ausgaben decken können. Aber auch, um Ihnen die finanzielle Situation bei Schicksalsschlägen oder im Alter aufzuzeigen, damit Sie sich rechtzeitig Gedanken machen und nötigenfalls vorsorgen können. So haben Sie es nämlich einfacher und vermeiden den einen oder anderen unnötigen Streit mit Ihrem Partner, Ihrer Ehegattin oder schlaflose Nächte wegen finanzieller Sorgen.

Obwohl in diesem Buch vor allem von den Kosten die Rede ist und davon, dass es nicht immer einfach ist, sie zu decken, soll es Ihnen letztlich auch zeigen, dass Sie als Eltern eigentlich Millionäre sind: Sie haben, bis Ihr Kind erwachsen ist, weit über eine Million Franken ausgegeben. Und wenn Sie sich das nächste Mal überlegen, ob Sie denn so viel weniger tüchtig seien als Ihre kinderlosen Kollegen, die sich teure Autos, grosse Wohnungen und Ferien überall auf der Welt leisten können, dann denken Sie daran: Sie haben Ihr Geld und Ihre Energie ins Projekt «Kind» investiert – mit anderen Erträgen als finanziellen, die Sie aber mindestens so glücklich, wenn nicht glücklicher machen, und das erst noch über längere Zeit.

Cornelia Döbeli,

im September 2017

Unbezahlbares Glück – ein Kind ist da

Die Geburt eines Kindes bedeutet für die Eltern in erster Linie einfach nur unbeschreibliches Glück. Nach neun Monaten der Vorfreude, des Erwartens und manchmal vielleicht auch des Bangens und Hoffens, dass alles gutgehen wird, ist es endlich da, das kleine Wunder. In dem Moment sind die Eltern unendlich glücklich und dankbar. Alle Sorgen, die sie vielleicht haben oder je gehabt haben, sind vergessen – sie schweben auf Wolke sieben.

Klar ist zwar: Das überwältigende Glücksgefühl dauert nicht ewig. Aber auch später bedeutet es in erster Linie eine grosse Freude und Erfüllung, die Kinder aufwachsen und grösser werden zu sehen. Und es ist ein Privileg, sie dabei ein Stück weit begleiten zu können.

Anderseits bedeutet ein Kind für jede Paarbeziehung natürlich eine riesige Veränderung und – das ist nicht schönzureden – führt unweigerlich zu mehr Konflikten und Meinungsverschiedenheiten zwischen Partnerin und Partner. In Erziehungsfragen können die Ansichten oft weit auseinander liegen. So ist es für den Vater vielleicht überhaupt nicht schlimm, wenn die kleine Tochter ab und zu mit seinem iPhone spielt; die Mutter dagegen findet das völlig daneben, das Kind noch viel zu klein dafür. Und während die Mutter sich sorgt, dass der Sohn richtig angezogen in den Kindergarten geht und alles Nötige mitnimmt, fällt es dem Vater gar nicht auf, dass der Kleine keine Jacke dabei hat, und für ihn bedeutet es auch keinen Weltuntergang, wenn einmal der Znüni fehlt. Ausserdem kommt für viele Mütter nach der Geburt das Kind an erster Stelle, es ist ihr «Ein und Alles» – da fühlt sich der Partner schnell einmal vernachlässigt.

Die Partnerschaft muss also einiges aushalten; die beiden frischgebackenen Eltern müssen im Gespräch miteinander einen gemeinsamen Weg finden. Da hilft es, wenn nicht auch noch finanzielle Probleme die Familie belasten.

Vorausdenken

Die meisten Paare machen sich vor der Geburt des ersten Kindes keine grossen Gedanken, was das finanziell bedeutet. Sie sind überzeugt, dass es dann schon irgendwie geht – und das tut es ja in der Regel auch.

Aber sinnvoll wäre es eigentlich schon, sich möglichst früh einmal zu überlegen, wie viel ein Kind bis zum Ende seiner Ausbildung eigentlich kostet und wie diese Kosten gedeckt werden können. Und dabei nicht auszuklammern, dass es vielleicht auch einmal nicht rund läuft, dass ein Elternteil seine Stelle verlieren, wegen Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden oder gar frühzeitig versterben könnte. Und was, wenn die Partnerschaft auseinanderbrechen sollte? Auch dann – beziehungsweise dann erst recht – sind die Finanzen ein zentrales Thema.

Eine grobe finanzielle Planung des Projekts «Kind» kann viele Probleme aus der Welt schaffen, etliche Diskussionen vermeiden und Ihnen und Ihrem Partner, Ihrer Partnerin das Leben einiges einfacher machen. Wichtig ist auch, rechtzeitig vorzusorgen, wo man vorsorgen kann, oder zumindest zu wissen, wie und wo wenn nötig Hilfe erhältlich wäre.

Denn kämpft ein Paar – so schön das Kinderhaben ist – nebst all den anderen Diskussionspunkten in Sachen Erziehung, Kinderbetreuung, Schule etc. auch noch mit finanziellen Problemen, kann dies für die Beziehung rasch eine grosse Belastung bedeuten oder sogar zur Trennung der Eltern führen. Dies wirkt sich auch auf die Entwicklung des Kindes aus. Das müsste nicht sein.

Eltern, die über ihre Finanzen Bescheid wissen, sich rechtzeitig informiert und die nötigen Vorkehrungen getroffen haben, haben ein Streit- oder Problemfeld weniger und kommen besser durchs Familienleben. Und letztlich gilt: Wenn die Eltern keine Sorgen haben und es ihnen gutgeht, dann geht es auch den Kindern gut.

image

Mit welchen Ausgaben muss eine Familie rechnen?

Kinder sind den Eltern lieb, aber auch teuer. Dieses Kapitel zeigt Ihnen, mit welchen Kosten Sie in welchem Alter etwa rechnen müssen. Von der Erstausstattung Ihres Kindes bis zu dessen Ausbildungsabschluss kommt da ein hoher Betrag zusammen.

Die direkten und die indirekten Kinderkosten

Die wenigsten Paare stellen einen Finanzplan auf, wenn sie sich entschliessen, eine Familie zu gründen. Aber eines ist klar: Kinder kosten Geld, und zwar sehr viel.

Da sind einerseits die Ausgaben für Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Gesundheit und Ausbildung – die direkten Kinderkosten. Anderseits kosten Kinder auch Zeit, die nach wie vor hauptsächlich von Frauen aufgewendet wird – oft zulasten ihrer Berufstätigkeit und Karriere. Hier spricht man von den indirekten Kinderkosten. Generell gilt: Je älter das Kind, desto höher die direkten Kosten, während die indirekten Kosten sinken.

Essen, Wohnen, Versicherungen – die direkten Kosten

Gemäss der Studie «Kinderkosten in der Schweiz» des Bundesamts für Statistik von 2009 haben Eltern im Schnitt gegen 200 000 Franken für ihr Kind ausgegeben, wenn dieses seinen 20. Geburtstag feiert. Dabei handelt es sich «nur» um die direkten Konsumausgaben für das Kind: für Essen und Getränke, Kleider und Schuhe, Miete und Energie, Unterhaltung, Verkehr, Kommunikation sowie Körperpflege, persönliche Ausstattung und anderes mehr.

Um ihre Zahlen zu eruieren, haben die Verfasser der Studie einen Umrechnungsfaktor definiert, der zeigt, wie viel mehr finanzielle Mittel ein Haushalt mit Kindern gegenüber einem gleichartigen Haushalt ohne Kinder benötigt, um dasselbe Wohlstandsniveau zu erreichen. So kamen sie auf folgende Zahlen:

Bei einem Paar fallen für das erste Kind durchschnittlich 819 Franken direkte Kosten pro Monat an.

Zwei Kinder kosten zusammen monatlich 1310 Franken, drei Kinder insgesamt 1584 Franken.

Für Alleinerziehende mit einem Kind betragen die direkten Kinderkosten sogar 1092 Franken pro Monat. Der Betrag ist vor allem deshalb grösser, weil die Lebenshaltungskosten pro Person in einem kleineren Haushalt höher sind und weil Alleinerziehende in der Regel ältere Kinder haben, die naturgemäss mehr kosten.

Nicht berücksichtigt sind in dieser Studie dauerhafte Konsumgüter wie Möbel oder Fahrzeuge. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind die Steuern, Sozialversicherungs- und Krankenkassenkosten, da diese nicht als «Konsum» gelten.

Auch wenn die Studie schon etwas älter ist, wird sie heute noch als Referenz herangezogen, zumal der Unterhaltsbedarf eines Kindes in den letzten Jahren – auch dank der tiefen bis nicht vorhandenen Teuerung – keine grossen Veränderungen erfahren hat.

Zürcher Kinderkosten-Tabelle

Ebenfalls konkrete Zahlen zum durchschnittlichen Unterhaltsbedarf von Kindern enthält die Zürcher Kinderkosten-Tabelle des Amts für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich (AJB). Darin wird der Unterhaltsbedarf eines Kindes aufgeteilt nach: Ernährung, Bekleidung, Wohnen, Wohnnebenkosten und Haushalt, Krankenkasse, Gesundheit, Telefon/Internet sowie Freizeit/Bildung/öffentlicher Verkehr. Nicht enthalten in der Tabelle sind die Kosten für eine allfällige Fremdbetreuung.

Nach den neusten Zahlen vom 1. Januar 2017 kostet ein Einzelkind bis zum sechsten Geburtstag durchschnittlich 1231 Franken pro Monat, nämlich:

Ernährung: 260 Franken

Bekleidung: 90 Franken

Wohnen: 485 Franken

Wohnnebenkosten und Haushalt: 75 Franken

Krankenkasse: 106 Franken

Gesundheit: 165 Franken

Telefon/Internet: 0

Bildung/Freizeit/ÖV: 50 Franken

Leben zwei Kinder bis sechs Jahre in einer Familie, kostet jedes total 991 Franken.

Die Zahlen beruhen auf der Haushaltsbudgeterhebung (HABE) des Bundesamts für Statistik (BfS), die Krankenkassenprämien auf dem Prämienrechner des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und die (anteilsmässigen) Wohnkosten auf der Strukturerhebung des BfS. Als Wohnkostenanteil des Kindes wurde bei einer Dreizimmerwohnung ein Drittel, bei einer Vierzimmerwohnung ein Viertel eingesetzt.

imageINFO Etliche Gerichte stützen sich auf die Zürcher Kinderkosten-Tabelle, wenn es darum geht, die direkten Kinderkosten zu berechnen. Zum Teil passen sie die Zahlen an die tieferen Lebenshaltungskosten in ihrem Kanton an, etwa indem sie die Wohnkostenanteile um 20 bis 30 Prozent kürzen und auch gewisse andere Positionen 10 bis 25 Prozent tiefer ansetzen.

Kinder brauchen Zeit – die indirekten Kosten

Zu den direkten Ausgaben für das Kind addieren sich die indirekten Kosten. Sie entstehen dadurch, dass die Eltern Zeit aufwenden und ihre Kinder betreuen, pflegen und erziehen. Die indirekten Kinderkosten lassen sich als Mindererwerbseinkommen wie auch in der Form kinderbedingter unbezahlter Haus- und Familienarbeit erfassen.

Während die direkten Kosten steigen, je älter ein Kind wird – grössere Kinder verursachen mehr Ausgaben –, sinken die indirekten. Grössere Kinder brauchen weniger persönliche Betreuung. Ausserdem suchen viele Mütter – es sind nach wie vor mehrheitlich sie, die ihre Berufstätigkeit reduzieren, wenn das Kind zur Welt kommt – wieder eine bezahlte Arbeit, wenn die Kinder älter werden.

Einkommenseinbusse der Mütter

Rechnet man die Reduktion der Erwerbstätigkeit und die tieferen Stundenlöhne, die Frauen mit Kindern im Vergleich zu kinderlosen Frauen haben, liegt die Einkommenseinbusse für Mütter mit einem Kind bei 1000 Franken im Monat, für Mütter mit zwei Kindern bei 1625 Franken. Da alleinerziehende Mütter ihre Erwerbstätigkeit weniger stark reduzieren (können), fällt ihre Einbusse tiefer aus: Sie liegt bei rund 320 Franken mit einem Kind und steigt mit zwei Kindern auf 750 Franken, so die Studie «Kinderkosten in der Schweiz». Für die Väter haben Kinder interessanterweise gar einen – wenn auch geringen – positiven Effekt auf das Erwerbseinkommen, möglicherweise, weil sie Familienzulagen beziehen können.

Unbezahlte Familienarbeit

Würde die unbezahlte Haus- und Familienarbeit zu Marktlöhnen entschädigt, kämen gemäss Studie weitere, hohe Beträge zusammen. Bei 64 bis 146 Stunden Mehrarbeit pro Monat – für die Betreuung des Kindes und zusätzliche Haushaltarbeit – kommt die Studie bei den Müttern auf 2100 bis 4800 Franken pro Monat (gerechnet mit 32.60 Franken brutto pro Stunde). Bei den Vätern beträgt die unbezahlte Haus- und Familienarbeit etwa 40 Stunden pro Monat, deren Marktwert liegt zwischen 1300 und 1700 Franken. Tiefer sind auch diese Zahlen bei Alleinerziehenden, da seltener Kleinkinder in ihrem Haushalt leben und sie ihr Arbeitspensum weniger zugunsten der unbezahlten Hausarbeit reduzieren.

Zürcher Zahlen

Die neuste Zürcher Kinderkosten-Tabelle berücksichtigt nur die Barkosten eines Kindes. Diese sind daher mit den effektiven Betreuungskosten in einer Krippe respektive bei einer Tagesmutter zu addieren, oder es ist der sogenannte Betreuungsunterhalt für das Kind zu bestimmen. Dieser kommt zum Zug, wenn die Eltern nicht mehr zusammenwohnen und ein Elternteil das Kind hauptsächlich betreut, sodass er deswegen den eigenen Lebensunterhalt nicht selber verdienen kann. Der Betreuungsunterhalt orientiert sich gemäss AJB am Existenzminimum des betreuenden Elternteils und beträgt für eine 100-Prozent-Betreuung 3000 Franken pro Monat (mehr dazu auf Seite 166).

Wickeltisch und mehr: Kosten entstehen schon vor der Geburt

Nachdem Sie erfahren haben, dass Sie Vater werden, feiern Sie das ausgiebig mit Ihren Freunden und Kollegen – selbstverständlich auf Ihre Rechnung. Als Schwangere kaufen Sie sich als Erstes ein Buch mit Bildern und Erklärungen zur Entwicklung des Ungeborenen, mit Tipps rund um die Schwangerschaft oder Vorschlägen für Vornamen.

Zugegeben, mit Kollegen feiert man auch aus anderen Gründen und in­teressante Bücher gibt es zu vielen Themen. Doch in der Vorbereitung auf das neue Familienmitglied werden Sie verschiedene Ausgaben haben, die Ihnen bisher noch nie begegnet sind.

Was die Mutter braucht

Vermutlich passen Sie schon bald nicht mehr in Ihre alten Kleider. In der Freizeit können Sie in den Hemden Ihres Partners herumlaufen, aber für die Arbeit brauchen Sie wahrscheinlich Umstandskleider. Wenn Sie Glück haben, können Sie die Sachen einer Freundin nachtragen. Oder Sie finden etwas Passendes an einer Kleiderbörse, in einem Kinder-Secondhandladen, die oft auch Kleider für Schwangere anbieten, oder im Internet. Gerade Umstandsmode geht jedenfalls schnell ins Geld. Es lohnt sich, hier zu sparen, weil Sie die Kleider ja nur kurze Zeit brauchen.

Brauchen Sie Stützstrümpfe, werden die Kosten von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen, wenn sie Ihnen Ihre Ärztin verschreibt (zwei Paar pro Jahr). Da Sie die Strümpfe kaum vor der 13. Schwangerschaftswoche brauchen, gelten sie als Mutterschaftsleistungen, das heisst: Anders als bei Krankheitsleistungen fallen weder Franchise noch Selbstbehalt an. Müssen Sie die Strümpfe selber bezahlen, wären das für ein Paar Oberschenkel-Strümpfe rund 140 Franken, für eine Stützstrumpfhose mit speziellem Bauchteil für Schwangere zahlen Sie schnell einmal über 150 Franken.

imageINFO Mutterschaftsleistungen sind von Franchise und Selbstbehalt befreit. Ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis zu acht Wochen nach der Geburt gelten sämtliche Krankheitskosten als Mutterschaftsleistungen. Das bedeutet, sie müssen sich nicht an den Kosten beteiligen.

Vielleicht besuchen Sie auch einen Geburtsvorbereitungskurs oder interessieren sich für einen Yoga-Kurs, ein Schwangerschaftsturnen oder einen Schwimmkurs. An die Geburtsvorbereitung bei einer Hebamme wird aus der obligatorischen Krankenversicherung ein Betrag von 150 Franken vergütet, nicht jedoch an Schwangerschaftsturnen und andere Kurse dieser Art. Zusatzversicherungen übernehmen aber häufig einen Teil der Kosten von Gruppenkursen im Bereich Schwangerschaft – dazu gehören Geburtsvorbereitung, Stillberatung, Schwangerschafts-, Rückbildungs- und Beckenbodengymnastik –; der Maximalbetrag pro Kalenderjahr liegt zwischen 200 und 500 Franken. Klären Sie also ab, ob Ihnen Ihre Krankenkasse zumindest anteilsmässig etwas zahlt. Denn all diese Kosten summieren sich.

Die Erstausstattung für das Kind

Die grössten vorgeburtlichen Ausgaben entstehen aber sicherlich für den Kinderwagen, das Kinderbett und allenfalls einen Autositz. Die Erstlingsausstattung für ein Baby kostet schnell einmal 1000 Franken und mehr. Geld lässt sich sparen, wenn Sie sich auf das Nötigste beschränken, auch mal improvisieren, sich Sachen von Freunden oder Bekannten ausleihen oder an Börsen kaufen. Auch werden Ihnen einige Leute zur Geburt Ihres Kindes gern etwas schenken.

Kaufen Sie also in Ihrer Vorfreude auf das Baby nicht zu viele Sachen, wenn Sie in Katalogen stöbern oder durch Babygeschäfte streifen. Das Angebot an Babykleidchen und -zubehör ist riesig und zweifellos allerliebst. Doch vieles wie Babywanne, Waage, Schoppenwärmer, Reisebett und Babyphone ist zwar «nice to have», aber nicht unbedingt notwendig. Im Austausch mit anderen Frauen, die kürzlich Mutter geworden sind, erfahren Sie am besten, was Sie effektiv brauchen und dass Sie heute, statt ein Babyphone zu kaufen, auch einfach eine App aufs Smartphone laden können.

Preise für Neuanschaffungen

imageTIPP Wenn Sie sich für Tests über Kinderwagen, Autositze, Kinderbetten etc. bezüglich Funktionalität oder Schadstoffe interessieren, finden Sie solche im Internet beispielsweise bei der Stiftung Warentest (www.test.de).

Eine elektrische Milchpumpe können Sie in einer Apotheke mieten, Kostenpunkt: 3.45 Franken pro Tag. Aus der obligatorischen Krankenversicherung erhalten Sie 2 Franken pro Tag ersetzt, wobei Sie ab der achten Woche nach der Niederkunft den Selbstbehalt und allenfalls die Franchise bezahlen müssen. Ein Einzel-Pumpset, das Sie benötigen, um das Gerät zu betreiben, kostet 45.20 Franken. Daran zahlt die Krankenkasse 17.10 Franken.

imageTIPPS Kaufen Sie keine zu kleinen Kleidchen und überhaupt nur wenige Babykleider. Sie wissen nicht genau, welche Grösse Ihr Kind bei der Geburt haben wird, und es wird in den ersten Wochen sehr schnell an Grösse zulegen! Im Übrigen können gerade Babysachen gut erhalten und sehr günstig in Kleiderbörsen gekauft werden, da sie nur wenige Wochen getragen und kaum kaputt gemacht wurden.

Planen Sie so, dass Sie etwa vier bis fünf Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin das meiste besorgt haben. Man kann ja nie wissen, ob Ihr Baby nicht doch früher auf die Welt kommt und ob Sie in den letzten Schwangerschaftswochen noch die Kraft und die Nerven zum Einkaufen haben.

Zwillinge, Mehrlinge

Erwarten Sie Zwillinge oder Drillinge, müssen Sie entsprechend ausgestattet sein, wobei Sie selbstverständlich nicht alles in doppelter oder dreifacher Ausführung brauchen. Aber die Kosten sind selbstredend höher. Zwillingseltern müssen damit rechnen, für die Ausstattung etwa die Hälfte mehr auszugeben als Eltern eines Kindes.

Heute führen die meisten Babyfachgeschäfte zumindest für Zwillinge ein breites Sortiment an geeigneten Ausstattungsgegenständen. Etliche bieten auch einen Mehrlingsrabatt von zehn oder mehr Prozent an – fragen Sie auf jeden Fall danach. Auch Hersteller von Babyprodukten gewähren teilweise Rabatte.

imageTIPP Vernetzen Sie sich möglichst rasch mit anderen Mehrlingseltern und tauschen Sie sich mit ihnen aus. So erhalten Sie viele nützliche Tipps, und oft ergibt sich auch die Möglichkeit, Kleidchen und Ausstattung von etwas älteren Mehrlingen günstig zu übernehmen. Informationen und Adressen finden Sie beispielsweise unter www.zwillinge-drillinge.ch oder www.mehrlingsverein.ch.

Für Eltern von drei oder mehr Kindern gibt es eine Interessengemeinschaft, die IG Familie 3 plus. Diese führt auf ihrer Webseite einen Marktplatz mit verschiedenen Angeboten in den Bereichen Ferien, Wohnen, Ausstattung etc. und bietet auch finanzielle Unterstützung an. In einigen Kantonen kann sie Familien mit monatlich 100 Franken pro Kind unterstützen, in anderen Kantonen stellt sie Gesuche an Stiftungen, die sich zum Ziel gesetzt haben, Familien zu entlasten (www.ig3plus.ch).

Grösseres Auto nötig?

Nur weil ein Kind unterwegs ist, werden Sie kein Auto brauchen, wenn Sie bisher ohne ausgekommen sind. Aber viele Eltern, die bereits ein Auto besitzen, schauen sich, wenn sich Nachwuchs ankündigt, bald einmal nach einem grösseren oder praktischeren Fahrzeug um, etwa wenn sie nur ein kleines, dreitüriges Auto mit einem kleinen Kofferraum besitzen. Andere Familien kaufen sich aber auch erst im Lauf der Zeit ein Familienauto, wenn das Kind grösser wird, sich vielleicht weiterer Nachwuchs ankündigt oder wenn sie von der Stadt aufs Land ziehen und weiterhin mobil sein wollen.

Wie auch immer: Autokosten werden häufig unterschätzt. Wichtig ist, dass sie im Familienbudget realistisch berücksichtigt werden und «Platz» haben. Und wenn Sie sich erst später ein Auto anschaffen wollen, gilt es, rechtzeitig monatlich Geld auf die Seite zu legen.

Gemäss Budgetberatung Schweiz kommt schon ein günstiger Kleinwagen auf rund 500 Franken im Monat zu stehen, ein Mittelklassewagen auf 700 bis 900 Franken. Berücksichtigt sind dabei die vollen Kosten eines Autos, also sowohl die Fixkosten wie Amortisation (zwölf Prozent des Neupreises), Verkehrssteuern, Haftpflichtversicherung, Abstellplatz und Vignette als auch die variablen Kosten wie Benzin, Parkgebühren, Service und Reparaturen, die davon abhängen, wie häufig Sie das Auto benutzen.

imageTIPP Wenn Sie bis anhin kein Auto hatten und auch in Zukunft als Familie bloss ab und zu eines brauchen, lohnt es sich, die Angebote von Carsharing-Firmen wie Mobility, Sharoo oder Catch-a-car anzuschauen. Prüfen Sie, wo Sie am günstigsten fahren.

Umzug in eine grössere Wohnung oder aufs Land?

Wenn sich ein Kind ankündigt – oder aber, bevor es in die Schule kommt –, stellt sich für viele Eltern die Frage, ob sie die Wohnsituation verändern sollen.

Grundsätzlich gilt: Überstürzen Sie nichts. Im ersten Jahr braucht das Baby nicht unbedingt ein eigenes Zimmer und auch noch keinen Spielplatz vor dem Haus. Wenn Ihr Sohn aber älter wird, möchten Sie vielleicht in einem kinderfreundlichen Quartier wohnen oder von der Stadt aufs Land ziehen, damit er draussen spielen kann. Oder Sie möchten in die Nähe von Kindergarten und Schule ziehen, damit Ihre Tochter den Schulweg allein meistern kann. Vielleicht wünschen Sie sich irgendwann aber auch einfach eine grössere Wohnung, damit alle ein eigenes Zimmer haben.

imageTIPP Behalten Sie bei der Wohnungs- oder Haussuche immer auch die Einkaufssituation und die Betreuungsangebote für Kinder im Auge. Gerade punkto Betreuung finden Sie in der Stadt oft mehr Möglichkeiten als auf dem Land. Dasselbe gilt für die Freizeitangebote für Kinder. Im besten Fall können sie den Weg zum Fussball- oder Leichtathletiktraining, zur Eisbahn oder zum Musikunterricht schon früh selbständig bewältigen, im schlechtesten Fall sind Sie die ganze Zeit damit beschäftigt, die Kinder herumzuchauffieren.

Was den Preis für die neue Wohnung angeht – egal, ob gemietet oder gekauft –, gilt eine einfache Faustregel: Miete oder Hypothekarzins sollten nicht mehr als einen Drittel oder Viertel des Einkommens ausmachen. Budgetberatung Schweiz rät: «Verdient eine Familie mit einem Kind 4500 Franken, sollte sie nach Möglichkeit nicht mehr als 1150 Franken fürs Wohnen ausgeben. Bei einem Verdienst von 8000 Franken liegen hingegen rund 2000 Franken drin.»

Nicht vergessen: Krankenversicherung für das Baby

Jedes in der Schweiz wohnhafte Kind muss bei einer Krankenkasse gegen Krankheit und Unfall versichert sein. Für die Anmeldung bleibt nach der Geburt drei Monate lang Zeit.

Die Grundversicherung für Ihr Baby können Sie gut schon vor dessen Geburt abschliessen. Das muss nicht bei derselben Krankenkasse sein, bei der Sie versichert sind. Spätestens wenn Ihr Kind drei Monate alt ist, muss der Versicherungsschutz rückwirkend auf den Geburtstermin vorhanden sein. Dann werden auch die Kosten, die vorher angefallen sind, von der Krankenkasse übernommen. Die monatlichen Prämien müssen Sie nachzahlen.

Da Sie nach der Geburt Ihres Kindes vermutlich sowieso viel um die Ohren haben, ist es sinnvoll, sich bereits vor der Geburt um seine Krankenversicherung zu kümmern. Wichtig ist dies insbesondere dann, wenn Sie vorhaben, eine Zusatzversicherung abzuschliessen (etwa für alternative Heilmethoden, freie Spitalwahl, Zahnstellungskorrekturen). Im Gegensatz zur Grundversicherung, die jedes Baby aufnehmen muss, kann eine Zusatzversicherung die Aufnahme wegen einer möglichen Krankheit oder Behinderung nämlich ablehnen.

Gemäss dem Vergleichsdienst Comparis (www.comparis.ch) kostet die Krankenkasse für ein Baby ab Geburt in der Grundversicherung je nach Region zwischen 80 und 160 Franken pro Monat (mit Unfallversicherung, Franchise 0, Geburtsjahr 2017).

imageTIPPS Ein Prämienvergleich lohnt sich auf jeden Fall, da die Unterschiede zwischen den Krankenkassen sehr gross sind, obwohl die Leistungen in der Grundversicherung gesetzlich vorgeschrieben und daher bei allen Kassen gleich sind. Auf folgenden Webseiten können Sie die Prämien vergleichen:

– www.priminfo.ch (Prämienrechner des BAG)

– www.comparis.ch

– www.swupp.ch

– www.vzonline.ch

Erkundigen Sie sich bei Bekannten und Verwandten, eventuell auch bei Ihrem Arzt, nach Erfahrungen mit der jeweiligen Krankenkasse.

Für Kinder werden wie für Erwachsene vergünstigte Hausarzt-, Telmed- oder HMO-Modelle angeboten. Bei Kleinkindern sind sie allerdings weniger zu empfehlen. Ist Ihr Baby krank, werden Sie vermutlich einfach nur froh sein, wenn Sie möglichst schnell zum nächsten Arzt gehen können und sich nicht noch um Vorgaben der Krankenkasse kümmern müssen. Später, wenn Sie eine gute Kinderärztin kennengelernt haben, können Sie immer noch auf das Hausarztmodell wechseln.

Ausserdem gibt es für Kinder an sich auch Wahlfranchisen: Sie bezahlen pro Jahr einen bestimmten Betrag selber und erhalten dafür einen Prämienrabatt. Doch dies lohnt sich finanziell kaum, da Sie mit Ihrem Kind mit grösster Wahrscheinlichkeit einige Male pro Jahr zum Arzt gehen werden. Für Kinder vereinbart man normalerweise keine Franchise; der Selbstbehalt für sie beträgt zehn Prozent, maximal 350 Franken jährlich.

Was übernimmt die Krankenkasse der Mutter bei der Geburt?

Die obligatorische Krankenversicherung der Mutter übernimmt bei einer Geburt die Pflege und den Aufenthalt des gesunden Neugeborenen, solange es sich mit ihr im Spital aufhält. Ist das Baby krank und muss behandelt werden, muss seine eigene Grundversicherung für die Kosten aufkommen – im Umfang der Leistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz, also nur für die Kosten der allgemeinen Abteilung.

imageTIPPS Sind Sie privat oder halbprivat versichert und entbinden Sie in einer entsprechenden Klinik respektive auf einer entsprechenden Abteilung, erhält Ihr Baby unter Umständen eine (kosten-)intensivere Pflege, die weder von Ihrer Zusatzversicherung noch von der Grundversicherung Ihres Kindes übernommen wird. Klären Sie das vor der Geburt.

Wichtig ist auch, dass Sie rechtzeitig mit dem Spital und der Krankenkasse abklären, was im Krankheitsfall Ihres Kindes passieren würde. Würde es dann auf die allgemeine Abteilung des Spitals verlegt und damit von Ihnen getrennt? Eine Lösung könnte sein, Ihr Kind vor der Niederkunft ebenfalls (halb)privat zu versichern, doch bieten nicht alle Versicherungen diese Möglichkeit vorgeburtlich an.

Viele Mütter, die allgemein versichert sind, entscheiden sich für die Geburt für ein Zimmer-Upgrade oder gar einen Wechsel der Versicherungsklasse, von allgemein zu halbprivat oder privat. Über die Kosten kann Ihnen die Patientenadministration des gewählten Spitals Auskunft geben. Im Spital Zollikerberg (Kanton Zürich) beispielsweise können Allgemeinversicherte gegen einen Aufpreis von 200 Franken pro Nacht ein Einzelzimmer wählen, für einen Aufpreis von 400 Franken pro Nacht ein Familienzimmer. Einige Zusatzversicherungen bezahlen für eine gewisse Anzahl Nächte Beiträge an ein Familienzimmer oder ans Rooming-in – fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wenn Sie über eine Zusatzversicherung verfügen.

Was gilt bei einer ambulanten Geburt oder einer Hausgeburt?

Die obligatorische Krankenversicherung der Mutter übernimmt nicht nur sämtliche Kosten einer Entbindung in einem Spital, sondern auch zu Hause oder in einem Geburtshaus, vorausgesetzt, das gewählte Geburtshaus ist auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt.