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Wörterbuch der philosophischen Begriffe

begründet von
Friedrich Kirchner und Carl Michaëlis
fortgesetzt von

Johannes Hoffmeister
vollständig neu herausgegeben von

Arnim Regenbogen und Uwe Meyer

FELIX MEINER VERLAG HAMBURG

Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über ‹http://dnb.d-nb.de› abrufbar.

eISBN (PDF) 978-3-7873-2417-0

eISBN (ePub) 978-3-7873-3121-5

www.meiner.de

© Felix Meiner Verlag Hamburg 2013. Alle Rechte vorbehalten. Dies betrifft auch die Vervielfältigung und Übertragung einzelner Textabschnitte durch alle Verfahren wie Speicherung und Übertragung auf Papier, Transparente, Filme, Bänder, Platten und andere Medien, soweit es nicht §§ 53 und 54 URG ausdrücklich gestatten. Umschlagfoto: wikipedia.de. Konvertierung: Bookwire GmbH

Inhalt

Vorwort

Wörterverzeichnis A – Z

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis zum Nachweis von Bibelstellen

Verzeichnis logischer Symbole

Umschrift griechischer Buchstaben

Literatur zur Begriffsgeschichte

Autoren- und Werkeverzeichnis

Sachregister

Vorwort

Dieses Wörterbuch umfaßt in alphabetischer Anordnung mehr als 4 000 Artikel mit Worterklärungen und Erläuterungen zu den zentralen Begriffen der Philosophie und der Philosophiegeschichte. Jeder Artikel unterrichtet über die Herkunft und ursprüngliche Bedeutung des genannten Begriffs, gibt Aufschluß über dessen Entwicklung und verweist auf philosophisch einflußreiche Strömungen, die seine Verwendungsweisen abgewandelt haben. Für alle Begriffe werden die am häufigsten gebräuchlichen Bedeutungen genannt, und in jedem Artikel wird die Begriffs- und Problemgeschichte gesondert abgehandelt.

Bei der Konzeption des neuen Wörterbuchs konnten die Herausgeber auf die Leitideen ihrer Vorgänger Friedrich Kirchner, Carl Michaëlis und Johannes Hoffmeister zurückgreifen. In der Betonung des ideen- und begriffsgeschichtlichen Aspekts in der Abhandlung der Lemmata unterscheidet es sich ausdrücklich von allen Fachwörterbüchern und Enzyklopädien, die ausschließlich oder überwiegend problemgeschichtlich ausgerichtet sind. So werden z. B. in beinahe allen anderen Nachschlagewerken die Gegenstände der Kunsttheorie unter dem Lemma »Ästhetik« angeführt und erläutert. Die Geschichte der ›Ästhetik‹ im heutigen Sinne läßt sich jedoch nicht bis in die klassische griechische Antike umstandslos verfolgen, da der Fachbegriff (Terminus) »Ästhetik« erst im 18. Jahrhundert gebildet worden ist. Aspekte der ›Künste‹ als Gegenstände der Philosophie (außerhalb oder auch vor der Einführung der Disziplinbezeichnung Ästhetik) sind daher im vorliegenden Wörterbuch auch unter den Stichwörtern Kunst, Kunstwerk, (ästhetische) Wahrheit, Rezeptionsästhetik, Kunstphilosophie angeführt und erläutert worden.

Mit der Bewahrung dieses Zugangswegs zur Erschließung der philosophischen Tradition folgt das neue Wörterbuch seinen Vorgängern. Es sei daran erinnert, daß das Wörterbuch ursprünglich für den Zweck erarbeitet worden war, die Eigenart der besonderen Begriffe zu erschließen, die in den Textausgaben der »Philosophischen Bibliothek« (PhB) vorkamen, und die Reihe so um ein nützliches Werkzeug zu erweitern. Das erste »Wörterbuch der philosophischen Grundbegriffe« – verfaßt von Friedrich Kirchner, erschienen 1886 – hatte in den beiden folgenden Jahrzehnten mehrere Nachdrucke erfahren, wurde aber dann durch Carl Michaëlis im Rahmen von zwei grundlegenden Neubearbeitungen erheblich erweitert (4. Aufl. 1903, 5. Aufl. 1907). Nach der Übernahme der »Philosophischen Bibliothek« durch den Verleger Felix Meiner (1911) wurde das Wörterbuch erneut einer vollständigen Bearbeitung unterzogen, zunächst unter der Federführung von Hans Leisegang, dann unter der Herausgeberschaft von Johannes Hoffmeister, der seine erste Neufassung erst während des Zweiten Weltkriegs vollendete. Diese – aufgrund der Wirren der Kriegsereignisse verspätet (1944) erschienene – Version des »Wörterbuchs der philosophischen Begriffe« (PhB Bd. 225) wurde 1955 in einer zweiten, gründlich überarbeiteten Auflage vorgelegt. Sie zeichnete sich schon damals gegenüber der früheren Auflage durch die erhebliche Verbesserung der Artikel zur Logik, veranlaßt durch Paul Lorenzen, und durch die von Karl Larenz vollständig neu entworfenen zusätz-lichen Beiträge zur Rechtsphilosophie, erstmals auch zur Theorie und Ideengeschichte des demokratischen Rechtsstaats, aus.

Bei der gänzlichen Neubearbeitung wurde auf die vorherigen Konzeptionen insofern zurückgegriffen, als die historischen Definitionen der Begriffe und die jeweils aktuellen Bedeutungen gleichberechtigt berücksichtigt wurden. Bei der Prüfung, welche Artikel zu überarbeiten oder neu zu fassen waren, welche dagegen zu übernehmen sich anbot, bewährten sich wegen ihrer hohen Qualität insbesondere viele Textteile zu den Lemmata der Philosophiegeschichte. Es boten sich auch Abschnitte aus der reifsten Fassung des älteren »Kirchner-Michaëlis« von 1907 zur erneuten Übernahme an, die in den Neufassungen von Johannes Hoffmeister nicht mehr enthalten waren. Die vorliegende Fassung vereinigt somit erhaltenswerte Teile aus den Ausgaben von 1907 und 1954, ergänzt um vielfältige Überarbeitungen und um zahlreiche neue Artikel zu den seither aktuell gewordenen Wissenschaftsbereichen.

Das Spektrum dessen, was von einem philosophischen Wörterbuch erwartet wird, hat sich von den fünfziger bis zu den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts sehr verändert. Noch bis in die vierziger Jahre wurden z. B. in der akademischen Lehre der Philosophie in Deutschland die Inhalte der professionellen Psychologie mitvertreten. Der »Hoffmeister« enthielt noch in der letzten Bearbeitung Erklärungen zu solchen psychologischen Begriffen in großer Zahl. Heute dagegen würde niemand mehr spezielle Termini der empirischen Psychologie oder gar Fachbegriffe der Psychopathologie in einem »philosophischen« Lexikon suchen. Solche Stichwörter sind in der Neufassung entfallen. Dagegen blieb die Terminologie grundlegender historischer oder auch erneut aktuell gewordener philosophisch-psychologischer Grenzgebiete (wie der Psychoanalyse, der Kognitionswissenschaften oder auch der neuesten »Philosophie des Geistes«) erhalten oder wurde neu aufgenommen. Ferner ist in den letzten Jahrzehnten der Einfluß der Sprachphilosophie und der (formalen) Logik auf die philosophische Diskussion insgesamt immens angewachsen. Entsprechend haben die Artikel zu diesen Bereichen gegenüber den früheren Ausgaben an Zahl und Umfang deutlich zugenommen.

Da ein philosophisches Wörterbuch nicht nur darüber Auskunft geben soll, was gegenwärtig unter »Philosophie« verstanden wird, sondern auch darüber, was in frühere Epochen darunter verstanden wurde, müssen in ihm auch »veraltete« Begriffe nachschlagbar bleiben. Das vorliegende Wörterbuch will deshalb, wie schon seine Vorgänger, weiterhin den Anspruch einlösen, die Fachterminologie zu klären, die sich vor allem seit der Entwicklung der deutschen Sprache als Fachsprache der »Philosophie« (etwa ab Mitte des 18. Jahrhunderts) entwickelt hat. Wenn im Mittelpunkt der Artikel häufig die Aufhellung des Bedeutungswandels steht, den ein Wort in verschiedenen Sprachen erfahren hat, so soll damit implizit verständlich werden, wie es dazu kommt, daß Begriffe in der Gegenwartssprache mit unterschiedlichen Bedeutungen assoziiert werden. Für den Rückgriff auf weitere begriffsgeschichtliche Einzeluntersuchungen sei auf die Literaturliste im Anhang verwiesen; sie mußte wegen des beschränkten Umfangs dieses Bandes knapp gehalten werden. Aufsätze, Monographien oder enzyklopädische Artikel, die wiederum weitere Nachweise zur Begriffsgeschichte enthalten, sind in dieser Liste (mit *) eigens ausgezeichnet. Das vorliegende Wörterbuch erläutert im übrigen ausschließlich Begriffe, also keine Namen. Doch können Autorennamen und wichtige Werke über die beigegebenen speziellen Register erschlossen werden. Falls für ein Problem oder einen Sachverhalt unterschiedliche Begriffe oder auch abweichende Bedeutungen in entsprechenden Wörtern fremder Sprachen stehen, wird durch Verweis auf andere Lemmata oder auf fremdsprachige Termini jede der unterschiedlichen Versionen für sich erklärt. Redeweisen, Formeln und Begriffe aus diesen Sprachen können außerdem über das Schlagwortregister erschlossen werden.

Diese Neubearbeitung des Wörterbuchs ist von den beiden Herausgebern in enger Verbindung mit dem Verlag konzipiert worden. Die Redaktion, z. B. auch von Artikelteilen aus früheren Ausgaben, und die Erweiterungen um neue Artikel verantworten die Herausgeber jedoch allein. In die Zuständigkeit von Arnim Regenbogen fielen dabei insbesondere Artikel zur Philosophiegeschichte, zum Verhältnis von Philosophie zu Einzelwissenschaften, zu Gesellschaft und Religion, in die von Uwe Meyer vor allem Artikel zur Logik, Sprachphilosophie und Sprachwissenschaft. Gleichwohl ist anzumerken, daß die Durchführung dieses Projekts nur dank der tätigen Mitwirkung weiterer Spezialisten möglich war: Richard Giedrys lieferte Erläuterungen zu Spezialgebieten der praktischen Philosophie; Jörg Zimmer verfaßte in größerer Zahl Artikel zur Theorie der Geisteswissenschaften und der Künste, Josef Fellsches Beiträge zur Erziehungstheorie und zu klassischen Begriffen der Ethik; an unserer Heimatuniversität Osnabrück stand Wolfgang Lenzen den beiden Herausgebern als kritischer Leser und als Berater bei der Abfassung von Texten zur analytischen Philosophie zur Seite; fachliche Korrekturen, insbesondere zu naturwissenschaftlichen Begriffen, erhielten wir hier auch von Robert Daumann; an der Zusammenstellung der Literaturnachweise beteiligten sich Christian Möls, Veit Reuer und Christian Tepe; Margot Dreblow und Janina Bojara haben sich der Texterfassung mit großer Geduld gewidmet; Angelika Regenbogen hat als erste Leserin vieles auf Verständlichkeit geprüft und uns wertvolle Hinweise gegeben.

 

Osnabrück, im Sommer 1998

Arnim Regenbogen
Uwe Meyer

A

Abakus, lat. von gr. abax ›Brett‹, Tafel; urspr. mathem. Zeichenbrett, Spielbrett, bis ins 16. Jh. Rechenbrett für die vier Grundrechnungsarten (in Rußland, China und Japan noch im 20. Jh. gebräuchlich). Logischer Abakus heißt eine von W. S. Jevons (engl. Logiker und Ökonom) im 19. Jh. entworfene Tafel zur kombinator. Ausführung von Schlüssen der Syllogistik und der algebraischen Logik (rechenbrettähnliche halbmechanische Vorrichtung), später desgl. von Jevons weiterentwickelt zur ersten Logikmaschine (›logic piano‹) und zum Lochkartensystem.

Abbild, nhd., seit dem 18. Jh. gebr. für Bild, anschauliche Wiedergabe, Nachahmung u. ä. im Unterschied zu Vor- oder Urbild; dient zur Übers. der gr. Ausdrücke eidôlon, mimëma, ektypôma, mit denen Plato die Körper, die sinnlichen Gegenstände, als Spiegelbilder der unkörperlichen Ideen meint. Plotin denkt sich das Urbild (Idee) als Ursache des A.s – Nach der Abbildtheorie ist die Erkenntnis eine Spiegelung, das erkennende Bewußtsein ein Spiegel der Wirklichkeit. Diese naiv-realistische Auffassung des Erkennens geht bis auf Demokrit zurück. Demokrit und die Epikureer erklärten das Zustandekommen der Sinneswahrnehmung durch die Annahme, daß von den Dingen Abbilder (eidôla, typoi) ausgehen und durch Einwirkung auf die Sinne die Wahrnehmung auslösen (adäquat). A.theorie wird auch jede naiv-realistische Version von Erkenntnis gen., nach der Dinge dadurch als wahrgenommen gelten, daß sie als A.er im Bewußtsein auftreten. Nach der Widerspiegelungstheorie, einer strengen Variante der A.theorie, wird behauptet, daß bei einer Erkenntnis alle Eigenschaften der Dinge und deren Relationen untereinander in den A.ern erhalten bleiben (so bei den meisten Autoren der marxist.-leninist. Erkenntnistheorie, im Prinzip urspr. auch vertreten von den frühen Autoren der Analytischen Philosophie B. Russell, G. E. Moore). Nach der Isomorphietheorie (isomorph) treten im Unterschied dazu nur die strukturellen Eigenschaften in den A.ern auf. Bei Plato (Kratylos) werden die einfachen Namen und Vorstellungen als Bilder (mimëmata) nicht der Dinge selbst, sondern nur ihres Wesens, ihres Begriffs verstanden. Zu einer Isomorphietheorie haben Autoren des Logischen Empirismus und verwandte Autoren (z. B. L. Wittgenstein im Tractatus logico-philosophicus, 1921) Beiträge geleistet (R. Carnap, N. Goodman). Danach werden abstrakte Gegenstände durch Modelle definiert, die sich durch Isomorphie mit den gemeinten Sachverhalten auszeichnen, ohne daß jene Gegenstände, wie noch bei Plato, als ›höhere‹ Realität zu gelten haben.

Abbildung, in der Logik eine zweistellige Relation (abgekürzt R), die so beschaffen ist, daß es zu jedem Gegenstand x genau einen Gegenstand y gibt mit x R y (y heißt das R-Bild von x). Eine A. heißt umkehrbar, wenn sie auch jeden Gegenstand y auf genau einen Gegenstand x abbildet (eindeutig). In der Optik nennt man A. die Erzeugung eines Bildes von einem Gegenstand mit Hilfe der von ihm ausgehenden Strahlen oder Reflexe. In der Mathematik überführt eine A. die Punkte einer Objektmenge (Urbildpunkte, Originale) in Punkte einer Bildmenge (Bildpunkte). So läßt sich z. B. eine räumliche Struktur auf eine Ebene abbilden. A.en müssen eindeutig sein, d. h. daß jedem Urbildpunkt P jeweils nur ein Bildpunkt P entspricht. Dagegen kann P Bild mehrerer Originale sein. In der mathemat. Fachsprache werden häufig A. und Funktion als Synonyme verwendet.

Abduktion, von lat. abducere ›wegführen‹; in der Physiologie das Wegbewegen eines Körperteils (z. B. Abspreizen von Fingern, Armheben); als Fachbegriff in die Logik eingef. v. Ch. S. Peirce (On the Natural Classification of Arguments, 1867): Schluß von etwas, das als Resultat einer Regel aufgefaßt wird, und dieser Regel darauf, daß ein Anwendungsfall dieser Regel vorlag (von Peirce auch ›hypothesis‹ bzw. ›retroduction‹ genannt). Es handelt sich um einen Wahrscheinlichkeitsschluß, der besonders bei der wissenschaftl. Hypothesenbildung bedeutsam wird.

Aberglaube, gr. deisidaimonia, lat. diffidentia, desgl. superstitio, dt. Übers. urspr. i. d. F. ›Oberglaube‹, ›Über-glaube‹; abwertende Bez. für irregeleiteten, abweichenden, unsinnigen Glauben; seit dem 15. Jh. gebr. zur Kennzeichnung desjenigen alten volkstümlichen Glaubensgutes, das sowohl mit dem theolog. als auch mit dem naturwiss. Rationalismus nicht übereinstimmt. A. beruht auf der Überzeugung von ›magischen‹, geheimnisvoll wirkenden, dem Verstand wie dem religiösen Glauben (Dogma) entzogenen, hilfreichen oder schädigenden Kräften in Natur und Menschenleben. Zum Verständnis der A. genannten abweichenden Glaubensvorstellungen ist die Kenntnis vorwissensch. Weltbilder mit ihrem andersartigen Wirklichkeitsbegriff, ihren Gesetzen der Partizipation, Analogie usw. sowie der andersartigen Raum- und Zeitvorstellungen notwendig.

Abgrund, gr. abyssos, mhd. abegründe; das, was hinab von der Erde weg reicht (orientiert am Modell der Erde als ›Scheibe‹ mit Rand), das, was sich demnach unterhalb, jenseits des noch erreichbaren Grundes befindet, die unterste Tiefe; von daher auch: das Unergründliche, Unermeßliche, das Grundlose, auch das Unendliche, das Nichts. Das Wort A. dient allg. auch zur Wiedergabe von gr. chaos ›Kluft‹, bythos ›Tiefe‹ und findet sich vielfach zusammen mit den mythischen Vorstellungen der Unterwelt (Hades) und der Hölle. Im Manichäismus erhielt es auch einen Zusammenhang mit gr. hyle ›Stoff‹ als dem Materiellen, Finsteren, Bösen. Ausführliche Betrachtungen über den A. stellte der Gnostiker Valentinos an: der A. (abyssos auch: bythos) ist hier der Urvater (gr. propator) oder Urgrund (proarchë), d. i. der unoffenbare, unbegreifliche Gott (deus absconditus), während die Offenbarung, das Sichoffenbarwerden und Offenbarmachen Gottes »Vater und Grund« (gr. patër kai archë) genannt wird. Diese Spekulationen setzen sich über das Mittelalter bis ins 19. Jh. fort. Für Eckhart ist das Höchste der »ewige A. des göttlichen Wesens«, der »grundlose Grund«. J. Böhme unterscheidet zwischen der Gottheit, dem Ungrunde, in dem »keine Offenbarung ist, sondern ein ewig Nichts«, »eine stille Ewigkeit«, und dem A. Der A. ist die »finstere Welt«, die Welt des Bösen, der Angst, die »Hölle«, im Unterschied zur »Lichtwelt«. Die »finstere Welt« hat ihren Grund in dem »ewigen, unergründlichen Willen, der Vater heißt«. Die »finstere Welt« ihrerseits ist »Grund und Urstand« der Lichtwelt. Nur das Leben im A., in der »Verzweiflung und Selbstfeindung, Bosheit und Falschheit« ermöglicht ein Eingehen des Menschen in die Lichtwelt ( J. Böhme, Sex puncta theosophica, bes. Pkt. 2). An diese Bestimmung knüpft Fr. W. J. Schelling in der Schrift Vom Wesen der menschl. Freiheit (1809) und in den ›Weltaltern‹ (Phil. der Mythologie, EA 1856ff.) an (Grund). Im 18. Jh. bedeutet Abgründigkeit soviel wie Irrationalität. J. G. Herder erklärt in der Schrift Vom Erkennen und Empfinden (1778) die Seele als einen »A. dunkler Kräfte«. A. wird der Ausdruck für das, was die rationale Selbstsicherheit, den rationalistischen Optimismus in Frage stellt. Man spricht vom A. der Natur, des Alls, des Subjekts, des Herzens, des Bösen. I. Kant z. B. erklärt »die absolute Notwendigkeit, die wir als den letzten Träger aller Dinge so unentbehrlich bedürfen«, als »den wahren A. für die menschliche Vernunft« (KrV, B 641), »das Überschwengliche der Einbildungskraft« als einen »A., worin sie sich selbst zu verlieren fürchtet« (KdU § 27).

abhängig, nhd., ist etwas, wenn sein Dasein oder seine Beschaffenheit durch anderes bedingt oder mitbestimmt ist (Seinsabhängigkeit), oder wenn es von uns nicht ohne anderes verstanden, begriffen oder bewiesen werden kann (Denkabhängigkeit). Bei I. Kant gehört die Abhängigkeit (»Dependenz«) zu den Kategorien der Relation (KrV, A 80). Fr. D. E. Schleiermacher setzte das Wesen jeder Religion, jeder Beziehung zu Gott, in das Gefühl und Bewußtsein »schlechthiniger Abhängigkeit« (Der christl. Glaube, 1821/22). Gegensatz: frei. In der Logik heißt eine Aussage B a. von einer Menge von Aussagen A1,...,An, wenn es eine Ableitung von B aus A1,...,An gibt bzw. wenn der Schluß von A1,...,An auf B logisch gültig ist, d. h. wenn B aus A1,...,An folgt. Andernfalls ist B unabhängig von A1,...,An. Beweise für die Unabhängigkeit einer Aussage B von anderen Aussagen spielen eine wichtige Rolle bei dem Aufbau axiomatischer Systeme.

Ableitung, in der Grammatik die Bildung eines Wortstammes oder eines Wortes z. B. durch Lautänderung (z. B. »Band« von »binden«) oder durch Kombination mit Affixen (z. B. »hündisch« von »Hund«). In der Logik ein Begriff mit zwei miteinander zusammenhängenden Bedeutungen: Die A. eines Satzes in einem formalen Kalkül meint seine Gewinnung aus anderen Sätzen mit Hilfe der im Kalkül zugelassenen Regeln (A.sregeln; vgl. auch Kalkül); daneben nennt man auch den Nachweis der Allgemeingültigkeit eines Schlusses, der von gewissen Voraussetzungen (Prämissen) zu einem bestimmten Satz als Konklusion führt, die A. dieses Satzes aus diesen Voraussetzungen. Im allgemeinen gilt, daß es genau dann eine A. eines Satzes B aus den Sätzen A1,...,An im ersten Sinne gibt, wenn auch eine A. von B aus A1,...,An im zweiten Sinne existiert. So kann man in den üblichen Kalkülen der elementaren Aussagenlogik aus den Sätzen »Der Mond ist aus Weichkäse« und »Wenn der Mond aus Weichkäse ist, dann ist er eßbar« mittels der sog. Abtrennungsregel rein formal den Satz »Der Mond ist eßbar« ableiten; zugleich ist der Schluß, der von den Prämissen »Der Mond besteht aus Weichkäse« und »Wenn der Mond aus Weichkäse besteht, dann ist er eßbar« zu der Konklusion »Der Mond ist eßbar« führt, allgemeingültig. Geht eine A. von den Axiomen eines Kalküls bzw. von wahren Aussagen aus, so spricht man von einem Beweis.

Ableitungsregel, in der formalen Logik eine Regel, nach der man im Rahmen eines Kalküls von gewissen Aussagen A1,...,An zu einer Aussage B übergehen kann. Die wichtigste A. der elementaren Aussagenlogik ist die Regel der Abtrennung (auch Modus ponens genannt): Aus zwei Aussagen »A« und »Wenn A, dann B« kann man die Aussage »B« ableiten, symbolisch: A, A B |--B. A.n werden auch als Deduktions- oder Schlußregeln bezeichnet.

Abschattung, von E. Husserl für die phänomenolog. Philosophie (Phänomenologie) eingeführter Begriff zur Bezeichnung des Zugangs zur Gegebenheitsweise eines physischen Dings: sowohl Prozeß als auch Resultat aller perspektivischen Ansichten eines Gegenstandes. Dessen Konstitution im Bewußtsein entsteht nur durch die Menge aller Ansichten unter Au-ßerachtlassung spezifischer Blickperspektiven. Damit soll die Gegebenheitsweise des Gegenstandes von der psychischen Erlebnisweise der Präsenz dieses Gegenstandes im Bewußtsein unterschieden werden. Husserl nimmt an, daß die Konstituierung räumlich verfaßter Gegenstände im Bewußtsein nur über die ideelle anschauliche Synthesis aller Erscheinungsweisen von ihnen beschrieben werden kann.

Absicht (Intention), Eindeutschung des lat. intentio, als philosophischer Terminus von Chr. Wolff eingeführt. Wolff verwendet »A.« gleichbedeutend mit Zweck als »dasjenige, was wir durch unser Wollen zu erhalten gedenken« (VGG I § 910). I. Kant bestimmt A. als das, was durch eine Handlung erreicht werden soll im Unterschied zur Maxime einer Handlung: »eine Handlung aus Pflicht hat ihren moralischen Wert nicht in der Absicht, welche dadurch erreicht werden soll, sondern in der Maxime, nach der sie beschlossen wird« (Grundl. zur Met. d. Sitten, A13). G.W. Fr. Hegel bestimmt A. als die allgemeine Seite des Vorsatzes: »Der Vorsatz, als von einem Denkenden ausgehend, enthält nicht bloß die Einzelheit, sondern wesentlich jene allgemeine Seite – die Absicht « (GPhR § 119) – Mitte des 20. Jh. wurde der A.sbegriff durch G. E. M. Anscombe (Intention, 1957) wieder in das Zentrum philosophischer, insbesondere handlungstheoretischer Betrachtungen gerückt. Seitdem wird zwischen drei Hauptverwendungsweisen des A.sbegriffs unterschieden: ›beabsichtigen zu handeln‹ (bzw. ›eine Absicht haben‹), ›absichtlich handeln‹ und ›mit einer Absicht handeln‹. In der neueren handlungstheoretischen Diskussion geht es insbes. um die Bestimmung der A.sinhalte, d. h. um Wünsche (motivationale Komponente) auf der einen und Überzeugungen, Pläne etc. (kognitive Komponente) auf der anderen Seite. Die in diesem Zusammenhang seit den 70er Jahren insbes. im US-amerikanischen Raum entwickelten A.stheorien unterscheiden sich vor allem durch die Hervorhebung unterschiedlicher A.skomponenten. In Anknüpfung an Aristoteles betonen einige Autoren den Zusammenhang zwischen absichtlichen Handlungen und praktischen Überlegungen (s. a. Schluß, praktischer) und sehen praktische Überlegung als eigentliche (oder gar einzige) Quelle für absichtliche Handlungen (G. H. v. Wright), oder sie sehen die Rolle praktischer Überlegung in der Rekonstruktion absichtlicher Handlungen, ohne praktische Überlegung als tatsächlichen mentalen Prozeß zu begreifen (Anscombe); andere weisen praktischer Überlegung eine Doppelrolle zu, wonach diese eine (aber nicht die einzige) Quelle für A.en darstellt und zudem der Rekonstruktion absichtlicher Handlungen dient (R. Audi, A Theory of Practical Reasoning, Am. Phil. Quart. 19, 1982). Einige Ansätze betonen die Rolle bestimmter Überzeugungen für A.en, wonach »etwas beabsichtigen« heißt, zu glauben, daß man die entsprechende Handlung auch vollziehen wird, bzw. daß das beabsichtigte Ergebnis durch die Handlung realisiert wird (W. Davis, A Causal Theory of Intending, Am. Phil. Quart. 21, 1984; D. J. Velleman, Practical Reflection, Phil. Review 94, 1985). Im Unterschied dazu rekonstruiert D. Davidson (Intending, 1978) A.en als »uneingeschränkte Urteile«, wonach best. Handlungen im »Lichte aller Gründe« wünschenswert sind, Urteile, die wiederum durch verschiedene Verfahren gebildet werden können. Nach Chr. Lumer (Praktische Argumentationstheorie, 1990, Kap. 6.2) basieren Absichten auf Wahlurteilen hinsichtlich dessen, was zu tun unter den gegebenen Umständen als optimal erachtet wird. Andere Positionen sehen ›Pläne‹ (im Sinne von mental repräsentierten Handlungsverläufen) als wesentlichen In-halt von A.en (M. Brand, Intending and Acting, 1984; A. Mele, Springs of Action, 1992). In ähnlicher Weise versucht M. Bratman, A.en als eigenständige, auf der gleichen Ebene wie Wünsche und Überzeugungen angesiedelte, propositionale Einstellungen zu rekonstruieren (Intention, Plans, and Practical Reason, 1987).

absolut, zu lat. absolutus ›abgelöst‹ (gr. apolytos), mit den Bedeutungen: in sich abgeschlossen, vollständig, vollkommen; von nichts anderem abhängig, für sich bestehend, keiner näheren Bestimmung bedürftig, unbedingt, uneingeschränkt. Das Absolute bez. das, was als von keiner Bedingung abhängig gedacht wird (in dieser Bedeutung ›absolutum‹ bereits in der röm. Antike – so z. B. bei Cicero, Seneca – als Gegenbegriff zu ›relativus‹ gebräuchlich), ferner was als ›Bedingung schlechthin‹, z. B. im Sinne ›erste Bedingung alles Seienden‹ oder ›letzter Grund‹ bez. wird. In unterschiedlichen Theorien wird das Absolute als Synonym für das schlechthin Notwendige, Wahre, Vollkommene, für das ›Sein‹ im weitesten Sinne gebraucht. In monotheistischen Theologien wird damit auch Gott bezeichnet, zuerst i.d.F. ›absolutum‹ als Merkmal Gottes verstanden und so bei den lateinischen Kirchenvätern und den mittelalt. Kirchenlehrern mit Gott gleichgesetzt, z. B. bei Anselm von Canterbury (Monologion, zuerst 1, 29, 31); bei Nikolaus v. Kues unabhängig vom Gottesbegriff thematisiert, jedoch mit den wichtigsten göttlichen Merkmalen ausgestattet: A. in Hinblick auf Größe (›maximitas‹) und Einheit des Seienden (›unitas‹) (vgl. De docta ignorantia, Begriffseinf. I,2, 5; I,5, 14). Das Universum wird hier als ›similitudo‹ (Gleichnis) des Absoluten begriffen (ebd. II,1, 96 und 4, 112). Schon in der auf Plato, Aristoteles sich berufenden mittelalterl. (arabischen und scholastischen) Philosophie leitet sich die Annahme eines Absoluten daraus ab, daß anders Existenz und Bewegung (verstanden als Abweichung vom Ruhezustand) nicht erklärt werden kann. Klassische griechische Denker nahmen daher einen ›ersten Beweger‹ an, der sich selbst bewegt (Plato) bzw. selbst unbewegt ist (Aristoteles – vgl. unbew. Beweger). Plotin nahm ein a.es, unvergängliches Prinzip an, das Existenz und Bewegung aus sich selbst hat. Für J. G. Fichte ist das Absolute das Ich, für Fr. W. J. Schelling die Einheit von Idealem und Realem. Vgl. Metaphysik. Absoluter Geist, in der Philosophie G.W. Fr. Hegels Gestalt des sich in der Geschichte entfaltenden Geistes; im Unterschied zum objektiven Geist ist der a.e Geist gekennzeichnet durch internen Bezug auf das A.e. Hegel sieht die Kunst, inbes. in ihrer klass. (antiken) Epoche, die Religion (inbes. seit der Ausbreitung des Christentums), ferner die Philosophie seiner Zeit (in ihrer Loslösung von traditionellen religiösen Weltbezügen) als solche Gestalten an. Diese Formen sind in der frühen Antike in der Einheit von Kunst (in ihrer religiösen Bedeutung), Religion (in ihrer Weltbildfunktion) und Philosophie noch ungetrennt. Hegel ordnet die spätere Kunst und die neuzeitliche Religion nicht mehr dem ›Absoluten‹ zu. Als Gestalt des a. Geistes zu seiner Zeit bleibt nur noch das absolute Wissen übrig (Phän. d. Geistes, 1807; Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften, zuerst 1817). Das a.e Wissen ist in der Philosophie Hegels die letzte Gestalt der Entfaltung des Geistes in dessen historischer Entwicklung: in der Phän. d. Geistes ›Wissenschaft‹, eine Gestalt, die auf die ›Philosophie‹ folgt; in der Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften die Philosophie selbst.

Absolutismus, Neubildung von lat. absolutus, seit der 1. Hälfte des 19. Jh. im dt. staatstheoret. Denken gebr., in die frz. Wörterbücher als absolutisme neben dem sonst üblichen pouvoir absolu (unumschränkte Macht) erst um 1850 aufgenommen. Europäische Regierungsform, zuerst praktiziert in Spanien und Frankreich (16.-18. Jh.), und Theorie zur Rechtfertigung von Herrschaftsverhältnissen, nach der ein Herrscher (i. d. R. ein Monarch) den Alleinbesitz der Herrschaftsgewalt beanspruchen darf, der zugleich weder in der Machtausübung noch in der Gesetzgebung an die Mitwirkung politischer Stände gebunden ist. Zumeist gebräuchlich als histor. Begriff zur Bezeichnung einer Übergangsepoche zwischen feudalen Herrschaftsverhältnissen (Lehnsherrschaft) und modernen Staatsformen (z. B. parlamentarische Republik, konstitutionelle Monarchie). Im A. verliert der Feudaladel, neben der Geistlichkeit und dem Bürgertum, bereits wichtige politische Funktionen, die auf die dem Monarchen unmittelbar verantwortliche Bürokratie über gehen. Rechtfertigungsversuche durch J. Bodin (Hw.: Les six livres de la république, 1576), der dem Herrscher ›absolute‹, d.h. unteilbare, nicht an Konsens gebundene Staatsgewalt (» puissance absolue et perpétuelle «) zubilligt, eine Herrschaft, die aber an göttliches Recht und Naturrecht gebunden ist (Bindung an Prinzipien der Gerechtigkeit, des Gemeinwohls, des Eigentumsschutzes, der Sicherheit). Elemente des A. werden gerechtfertigt in der politischen Theorie von N. Machiavelli: Fähigkeit des Herrschers zum Machterwerb und zur Machterhaltung, unabhängig von ethischen Normen und rechtl. Begrenzungen (vgl. Il principe, 1532), in der Herrschaftstheorie von J. Lipsius (vgl. Politicorum sive civilis doctrinae libri sex, 1589), in eingeschränkter Form ebenfalls von Th. Hobbes (Elementa philosophica de cive, 1642; Leviathan, 1651): alle Herrschaftsformen, damit auch absolute Herrschaft, bleiben gerechtfertigt, wenn sie an einen Gesellschaftsvertrag gebunden sind.

Abstammungslehre, Übers. für Deszendenztheorie (von lat. descendere ›herabsteigen‹, abstammen); die Lehre von der Entstehung der Arten (Phylogenese), nach der sich alle Lebewesen einschließlich des Menschen aus einer oder einigen wenigen Urformen im Laufe sehr großer Zeiträume durch allmähliche Umbildung auseinander entwickelt haben, im Gegensatz zur Schöpfungs- und Typentheorie, wonach die Gattungen und Arten einmal geschaffen worden und seitdem fest und unveränderlich sind (Konstanz der Arten). Die A. wurde – nach Ansätzen bes. bei G. W. Leibniz und I. Kant (KdU § 80) – zuerst von J. Lamarck in der Philosophie Zoologique (1809), dann vor allem von Ch. R. Darwin in dem Werk On The Origin of Species by Means of Natural Selection (1859) erneuert, von Th. Huxley kurz darauf erstmalig ausdrücklich auf den Menschen angewandt, von E. Haeckel (Generelle Morphologie der Organismen, 1866; Natürl. Schöpfungsgeschichte, 1868; Anthropogenie oder Entwicklungsgeschichte des Menschen, 1874; Systematische Phylogenie. Entwurf eines natürl. Systems der Organismen auf Grund ihrer Stammesgeschichte, 1894-96) weiter ausgebaut. Die A. ist – nach dem Grundgedanken der Variation der Lebewesen am Leitfaden der Evolution, vor allem durch Selektion und Mutation – ein gesicherter Bestandteil des naturwissenschaftl. Weltbildes geworden. Urspr. behauptete die A. nur die reale Entwicklung der Arten aus einem (Monophylie) oder mehreren (Polyphylie) Grundstämmen, ohne damit schon die Evolution erklären zu können.

Abstoßungskraft (lat. vis repulsiva), der Gegenbegriff zu Anziehung.

abstrahieren, von lat. abstrahere ›fortschleppen‹, rauben (gr. aphairein), abziehen, absehen von etwas. Abstraktion, abstrakt.

abstrakt, lat. abstractum, Plural: abstracta, von Boethius eingeführte lat. Übers. der aristotel. Begriffe chôrista (die von der Materie ›getrennten‹ Wissenschaften) und ta ex aphaireseôs (das mathem. ›Seiende‹, das unabh. von physischen Merkmalen – wie z. B. Bewegung, Körperlichkeit – Existierende). In der mittelalt. Philosophie wird zunächst zwischen a.en Namen (z. B. deitas ›Gottheit‹; humanitas ›Menschheit‹, Menschlichkeit) und konkr. Namen (deus ›Gott‹; homo ›Mensch‹) unterschieden (Averroes, Bonaventura, Thomas v. Aquino, Meister Eckhart, Nikolaus v. Kues). A.e Namen und Begriffe bezeichnen hier, wie die konkreten, ebenfalls ›Seiendes‹. Im Unterschied dazu eliminiert Wilhelm von Ockham die bis dato gültige Unterscheidung zwischen a.en und konkreten Namen, wonach Abstrakta allgemein bzw. ideell Seiendes kennzeichnen, während konkrete Begriffe spezifisch Dingliches, materiell Seiendes bedeuten. ›Deus‹ und ›deitas‹, ›homo‹ und ›humanitas‹ sind für Wilhelm v. Ockham jeweils synonym, in einer anderen Hinsicht äquivalent. Nichtsynonyme a.e Namen kennzeichnen ›Subjekte‹ (z. B. ignis, ›Feuer‹), im Unterschied zu Akzidentien (igneus, ›feurig‹). A.e Namen können aber auch den Teil eines konkreten Ganzen bezeichnen (z. B. anima ›Seele‹, im Untersch. zu animatum ›das Beseelte‹). G. W. Leibniz (Nouv. ess., 1765, III. 8) unterscheidet noch einmal logische Abstrakta (z. B. mathematische Gegenstände) und das real A.e (in Teilwesenheiten, Akzidentien). J. Locke nennt die aus partikularen Ideen gewonnenen Vorstellungen ›abstract ideas‹, so daß alle Begriffe, ausgenommen Eigennamen, also die gesamte Begriffsbildung der Sprache a. genannt wird (An Essay Concerning Human Understanding, III, 8), Abstraktion.

Abstraktion, spätlat., ›Abziehung‹, Beraubung (gr. aphairesis); der Vorgang oder auch das Ergebnis des Abgehens vom Besonderen, Zufälligen, Unwesentlichen, um das Allgemeine, Notwendige, Wesentliche zu erhalten. Dazu: abstrahieren. Aristoteles hatte als erster einen logischmetaphys. Begriff der A.; abstrakt heißen bei ihm die von der Materie losgelösten Formen, bes. die mathem. Größen (Anal. post. 81 b); der A. stellte er die Konkretion (gr. prosthesis, lat. determinatio) gegenüber. Den psychologischen Begriff der A. als Vorstellungakt, als des allmählichen Heraushebens gemeinsamer Eigenschaften aus der Vielheit der Gegenstände, entwickelte erst J. Locke (An Essay Concerning Human Understanding, 1690). Seit dem 18. Jh. wenden sich die Vertreter der damals neu entstandenen deutschsprachigen Philosophie gegen die ›A.en des Verstandes‹: J. G. Herder gegen die Aufklärung und I. Kant, die histor. Schule einschl. L. v. Ranke gegen die Aufklärung und G. W. Fr. Hegel; auch Hegels Kritik der ›leeren‹ A. und seine Theorie des konkreten Begriffs ist nur aus dieser Frontstellung zu verstehen. Hegel billigt die A. als method. Prinzip, um die Erscheinung auf das Wesentliche zurückzuführen (abstrahieren); aber er lehnt sie ab als Ergebnis, wenn dieses nicht wieder in die Bewegung des Denkens aufgenommen, sondern fixiert, verabsolutiert oder in dieser seiner Abstraktheit unmittelbar »an die Wirklichkeit gewendet wird«: »A.en«, wie Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, »in der Wirklichkeit geltend machen, heißt Wirklichkeit zerstören« (Gesch. d. Philos. III., Kap. I. Kant). – In der modernen Logik bez. man mit A. eine Operation, mit der durch invariantes Sprechen über Gegenstände neue Gegenstände gewonnen werden. Z.B. hat G. Peano (Le definizioni per astrazione, 1915) Zahlen als A.en von Aggregaten von Gegenständen def., die untereinander zählgleich sind, wobei jedes dieser Aggregate als Repräsentation derselben Zahl gilt.

Abstraktionsschema, in der formalen Logik das Schema zur Einführung idealer Gegenstände. Abstraktion.

abstrus, von lat. abstrudere ›wegstoßen‹, verborgen, dunkel, unverständlich.

absurd, lat., ›mißtönend‹, allg. svw. widersinnig, sinnlos; daneben auch Merkmal theolog. Aussagen, die sich nicht beweisen lassen, sondern nur geglaubt werden können (credo quia absurdum), daher die zusätzliche Bedeutung ›mit der menschl. Vernunft nicht erfaßbar‹ (so z. B. in der Existenzphilosophie: S. Kierkegaard, A. Camus; in dieser Bedeutung bereits bei B. Pascal). Das A.e ist schon bei Kierkegaard belegt als Synonym für Paradox(on), das als das Unbegreifliche nur durch den Glauben begriffen werden kann, vgl. ders. Philos. Brocken, EA dän. 1844, dt. 1890, 3. Kap.); bei J.-P. Sartre ist a. Merkmal des Faktums des für den Menschen Gegebenen, dem dieser durch seinen Entwurf noch keinen Sinn gegeben hat (Das Sein und das Nichts, EA frz. 1940), bei Camus Erfahrung des Zwiespalts zwischen Sinnanspruch und fehlender Verwirklichung (Der Mythos von Sisyphos, EA frz. 1942), der ständig zum Widerstand, zur Revolte motiviert. Ad absurdum führen: den versteckten Widersinn einer Behauptung aufdecken und sie dadurch widerlegen; auch: eine an sich gute, zweckmäßige Zielsetzung o. ä. durch Übertreibung um ihren Sinn bringen (z. B. bei dem sog. »Dienst nach Vorschrift«).

Abtrennungsregel, vgl. Modus ponens.

abundant, von lat. abundare ›überfließen‹, überflüssig. A. heißt eine Definition, die zuviel, d. h. solche Merkmale enthält, die aus den übrigen gefolgert werden können und daher nicht zur Definition erforderlich sind. Abundantia, lat., Personifikation des Wohlstandes, allegorisch dargestellt in der röm. Antike als Füllhorn, Globus, Schiff oder durch Ähren. Abundanz, lat., ›überflutend‹; in der Rhetorik stilist. Begriff (schon bei Quintilian, Institutio oratoria) zur Bezeichnung der Fülle sprachl. Ausdrucksformen, mit der derselbe Gedanke in versch. Formen wiedergegeben werden kann (auch: Pleonasmus). Auch Begriff der Demographie für Bevölkerungsdichte, vergleichbar auch in der Ökologie: die auf eine Fläche, Raumeinheit bezogene Individuenzahl einer Art, das Maß für Artendichte, auch die Häufigkeit des Vorkommens von Individuen einer Art im Verhältnis zur Individuenzahl zu der dieser Art zuzuordnenden höheren systemat. Einheit (z. B. eine Käferart im Verhältnis zur Gesamtzahl der Käfer in einem best. Areal). Abundanzregel ist eine ökologische Regel, nach der in vielseitigen Lebensräumen die Arten mit großer Anpassungsfähigkeit eine größere Individuendichte aufweisen (A.) als weniger anpassungsfähige Arten, welche jedoch in einseitigen Biotopen mit extremen Lebensbedingungen verbreiteter sein können (eine größere A. haben können).

acervus, lat. ›Haufen‹, Übers. von gr. sorites.

Achill, gr. Achilleus, heißt einer der Scheinbeweise des Zeno von Elea, durch die er nachweisen wollte, daß die Bewegung Schein sei: A., der schnellste Läufer, kann die Schildkröte, das langsamste Tier, niemals einholen, wenn sie nur einen geringen Vorsprung hat; denn wenn er diese Strecke durchlaufen hat, ist sie inzwischen ein kleines Stück vorwärtsgekommen; während er dieses durchläuft, kommt sie wieder ein Stück voran usf. bis ins Unendliche, da A. immer erst wieder dahin kommen muß, wo die Schildkröte kurz vorher schon war. Vgl. auch Aristoteles (Physik VI 9. 239 b 14) und Simplicius (in seinem Kommentar zu dieser Stelle 1013, 31). Die Behauptung, daß der unendliche Prozeß unendlich viel Zeit erfordert, ist falsch; vgl. Paradoxie.

Achtung, germ. Wurzel ah ›meinen‹, ›denken‹, mhd. ahte (verw. mit got. aha ›Verstand‹, ahjan ›meinen‹), ›Aufmerksamkeit‹, erhalten in achthaben, achtgeben, auch im Kommando »A.!«. Von hier aus entwickelte sich A. zu der engeren und gesteigerten Bedeutung von Wertgefühl, Hochschätzung, insbes. die Anerkennung einer Person. Sie ist nach I. Kant ein »durch einen Vernunftbegriff selbstgewirktes Gefühl«, also auch als Haltung vernunftgeleitet (Grundl. zur Met. d. Sitten, BA 17 Anm.). Hierher rühre die A. vor einer Person; sie »ist eigentlich nur Achtung fürs Gesetz ... , wovon jene uns das Beispiel gibt« (ebd.). Zwar gilt: Die »A. geht jederzeit nur auf Personen, niemals auf Sachen« (KpV, A 136), worauf sich aber auch Ehrfurcht beziehen kann. A. zielt jedoch auf die Person selbst, nicht auf die Leistung des Menschen. Denn »A., die ich für andere trage, oder die ein anderer vor mir fordern kann ..., ist ... die Anerkennung einer Würde ..., d. i. eines Werts, der keinen Preis hat« (Met. d. Sitten, A 139). Dadurch erhält die in den Menschenrechten geforderte »A. der Menschenwürde« eine theoretische Grundlage, die den konkreten Menschen betrifft. ›A. gebieten‹ können sich die empirischen Menschen nur selbst, in Selbstanspruch und Selbstverbindlichkeit. Sie als Gehorsam zu fordern ist widersinnig, insofern A. eine sittliche Haltung ist. Darüber hinaus führte Kant mit dem Begriff der Pflicht den der A. als Beurteilungsvermögen in die Ethik ein. »Die unmittelbare Bestimmung des Willens durchs Gesetz und das Bewußtsein derselben heißt A., so daß diese als Wirkung des Gesetzes aufs Subjekt und nicht als Ursache desselben angesehen wird. Eigentlich ist A. die Vorstellung von einem Wert, der meiner Selbstliebe Abbruch tut ... Alle A. für eine Person ist eigentlich nur A. fürs Gesetz (der Rechtschaffenheit usw.)«, die Person nur »das Beispiel eines Gesetzes« (Grundl. zur Met. d. Sitten, 1785, BA 16/17 Anm.). In der Kritik der Urteilskraft (§ 27) wird A. definiert als »das Gefühl der Unangemessenheit unseres Vermögens zur Erreichung einer Idee, die für uns Gesetz ist«. Der Gegenstand der A. ist in diesem Kontext das »moralische« Gesetz, nicht die Person, sondern »die Idee der Menschheit in unserem Subjekte« (s. ebd.). Fr. Schiller erklärt im Anschluß an Kants Kritik der Urteilskraft (§ 27) die A. aus dem »Widerstreit zwischen dem Bedürfnis der Natur und der Forderung des Gesetzes, dessen Gültigkeit wir doch eingestehen«: »Sie ist ein Gefühl des empirischen Willens von dem reinen.« Während der Mensch in der Begierde diesen Abstand gar nicht erfährt, hat er ihn in der Liebe überwunden. In der A. ist das Gemüt »angespannt«, hingespannt zu dem Vernunftgesetz. »Hochachtung hingegen geht schon auf die wirkliche Erfüllung des Gesetzes und wird nicht für das Gesetz, sondern für die Person, die demselben gemäß handelt, empfunden ... A. ist Zwang, Hochachtung schon ein freieres Gefühl.« (Über Anmut und Würde, 1793). Für J. G. Fichte ist der »Trieb zu gegenseitiger A. das Band, was die Menschen zur Einheit des Sinnes verknüpft«. Selbstachtung und A. anderer bedingen einander: »Im Kinde, ausgehend von unbedingter A. für die erwachsene Menschheit außer sich«, gestaltet sich dieser Trieb dazu, »von diesen geachtet zu werden und an ihrer wirklichen A., als seinem Maßstabe, abzunehmen, inwiefern es auch selbst sich achten dürfe ... Der mündige Mensch hat den Maßstab seiner Selbstschätzung in ihm selber und will von andern geachtet sein, nur inwiefern sie selbst erst seiner A. sich würdig gemacht haben« (Reden an die dt. Nation, 1808, 10. Rede). Ähnlich G. W. Fr. Hegel: »Der Mensch, da er Geist ist, darf und soll sich selbst des Höchsten würdig achten« (Vorles. üb. d. Gesch. d. Phil., Einl.). Bei E. Durkheim (L’Education morale, 1925) wird A. vor den gesellsch. Regeln als zentrales Ziel öffentl. profaner Erziehung bez.; in der Moralsoziologie von N. Luhmann (ders. u. a., Theorietechnik u. Moral, 1978) wird A. als die elementare moralbegr. Sozialbeziehung von ›Ego‹ (Ich) und ›Alter‹ (alter ego) analysiert. Vgl. Ehrfurcht.

actus purus, lat. ›reines Wirken‹, lauteres Tun; die stofflose Form, Tätigkeit oder Wirklichkeit (im Sinne von Wirksamkeit), im Unterschied zur stoffgebundenen Form, Möglichkeit (Potenz), ein auf Aristoteles (Met. XI 7, 1072 bff.) zurückgehender scholastischer Begriff zur Bestimmung Gottes, der alles, was er sein kann (was möglich ist), auch wirklich ist: Deus est a. p., non habens aliquid de potentialitate (Thomas v. A., Summa theol. qu. 3 art. 2). Die Auffassung des Urseins oder Weltgrundes als a. p. war ein Versuch, die Frage nach dem Verhältnis von Grund und Existenz zu beantworten.

Adaption (auch Adaptation), von lat. adaptare ›anpassen‹; in der Psychologie die Anpassung eines Organs an den Reiz, z. B. der Netzhaut an die Lichtstärke oder der Haut an die Temperatur, ganz allgemein des beseelten Lebewesens an die Umweltbedingungen, z. B. Akklimatisierung. In unterschiedlichen Wissenschaften wird A. auch allg. verwendet zur Bezeichnung einer Fähigkeit organischer oder auch technischer selbstregulierender Systeme, auf Änderung der Umgebung mit einer Änderung des eigenen Systemzustandes zu reagieren, so z. B. in der Sozialpsychologie die Anpassung des Menschen an die soziale Umwelt. In der Sprachwissenschaft heißt A. Übertragung eines Formelementes (z. B. grammat. oder semantische Funktion) auf ein anderes Wort (z. B. bei der Flexion), in den Literaturwissenschaften die Umarbeitung eines literar. Werks, um es einem anderen Kommunikationsmittel bzw. einer anderen Kunstgattung anzupassen (z. B. A. von Erzählwerken für die Bühne, den Film u.a.). Der Begriff wurde von H. Aubert (Physiologie der Netzhaut, 1865) eingeführt, um die Anpassung der Sensibilität von Sinnesorganen an unterschiedliche Reizintensitäten zu bezeichnen. In der Evolutionstheorie versteht man unter A. die Fähigkeit zur Reproduktion eines Genotyps. Der Anpassungswert einer Population bemißt sich daran, wie viele überlebende Nachkommen ein bestimmter Genotyp gegenüber einem anderen hervorbringt. In der Biologie und Psychologie versteht man unter A. eines Organismus die Abschwächung einer Erregung oder Reaktion als Folge kontinuierlich einwirkender Reize von bleibender Intensität. In der Psychologie nennt man A. außerdem den Sachverhalt, der eintritt, wenn bei einer Dauerreizung die Empfindungsintensität subjektiv abnimmt, auch wenn sich die objektiv meßbare Reizintensität vergrößert oder nicht verändert.

Adäquanztheorie, lat./gr. Neubildg., beschäftigt sich mit dem Problem adäquater Verursachung: Ursache eines Erfolgs (bzw. Schadens) ist jede Bedingung, die nicht weggedacht werden kann, ohne daß der Erfolg (Schaden) ausbleibt (conditio sine qua non). Der Begriff wird in der Philosophie, in den Naturwissenschaften und in der Jurisprudenz gebraucht. In der Strafrechtslehre spielt sie eine Rolle bei der Klärung der Frage, ob einem Täter Schuld zugeschrieben werden kann. Für die Lehre vom Zivilrecht, das auch eine Haftung ohne Verschulden kennt, ist sie ebenfalls von Bedeutung. Nach der A. liegt eine haftungsbzw. strafrelevante Bedingung nur dann vor, wenn nach der Lebenserfahrung mit dem Auftreten des Erfolgs (des Schadens) zu rechnen war.

adäquat, von lat. adaequare ›angleichen‹, gleichmachen; angemessen, übereinstimmend, gleichkommend; in der Scholastik gebr. zur Bez. der Übereinstimmung der Vorstellung, die wir uns von einem Gegenstand bilden, mit diesem Gegenstand selbst. Durch adaequatio ›Übereinstimmung‹ (gr. homoiôsis) ist der traditionelle Begriff der Wahrheit überhaupt charakterisiert (Wahrheitstheorien). Nach Aristoteles (De interpretatione I 16a 1) sind die in der Seele hervorgerufenen Vorstellungen Abbilder (homoiômata) der Dinge. Thomas v. A. definiert: veritas est adaequatio rei et intellectus »Wahrheit ist die Übereinstimmung des Gegenstandes und des Verstandes« (Summa theol. qu. XVI, art. 1, 3); er sagt statt adaequatio auch correspondentia ›Entsprechung‹ und convenientia ›Übereinkunft‹. Abbildtheorie.

additiv, von lat. addere ›hinzufügen‹, summenhaft, durch bloßes Zusammensetzen zustande gekommen.

Adept, von lat. adeptus ›einer, der etwas erlangt hat‹, ein Eingeweihter; in der Alchemie derjenige, der den ›Stein der Weisen‹ gefunden hat, in weiterem Sinn jeder, der von einem ›Meister‹ in eine Kunst oder Wissenschaft tiefer eingeführt worden ist.

Addition, lat. das ›Hinzufügen‹; in der Arithmetik eine der vier Grundrechenarten. Logische A.: ältere Bez. für die Bildung einer Vereinigungsmenge zweier Mengen oder des Adjungats zweier Aussagen (Adjunktion).

ad hominem demonstrieren, lat., heißt, mit Rücksicht auf die bes. Fassungskraft eines Menschen, also nicht rein sachlich, nicht allgemeingültig, beweisen oder erklären.

Adiaphora, gr. das (ethisch) Gleichgültige, in der antiken Ethik und in der Sprache des NT verwendet für sittlich irrelevante Handlungen.