cover
Cornelia von Soisses, Franz von Soisses

Künstlerische Freiheit

in Diskurs


Mitwirkende Autorinnen und Autoren: Michelle Robin Eve Bourgeon Kat Hönow Sabine Möller-Beck Valerie le Fiery Franz von Soisses Michael A. Frank Karin Kaiser Wolf Kuhlmey Indira Weber-Gaspar alias Liz Montgomery und Siwa Rubin


BookRix GmbH & Co. KG
80331 München

Prolog

 

Über Geschmack lässt sich bekanntlich trefflich streiten.

Ein Beispiel – „Die Geschichte der O“. Über den Film urteilte Der Spiegel Mitte der 1970er Jahre, dass er nicht in Schmuddelkinos, sondern in Kinopaläste gehöre. Das verhinderte nicht, dass der Film, nicht das Buch, auf dem Index landete.

Unbenommen des Inhaltes handelt es sich um eine SM-Geschichte. Eine junge Frau steht im Mittelpunkt der Handlungen männlicher Fantasien als Ursprung. Es änderte auch nichts, als die Autorin des Buches in „Die O hat mir erzählt“ erklärte, dass der Roman eine Liebeserklärung sei. Der Film blieb in Deutschland auf dem Index, in Österreich und anderen Ländern kam er nicht auf den Index. Gleichwohl avancierte die Geschichte zum Klassiker des SM-Genres.

Weniger bekannt ist, dass es einen gleichen Klassiker mit einem männlichen Protagonisten gibt, „Venus im Pelz“ von Sacher-Masoch, dem Namensgeber der Masochisten.

Beide Vorlagen haben über die Jahrzehnte Nachahmer und abgewandelte Veröffentlichungen erfahren und ebenso ihre Leser. Jüngster Abklatsch „Shades of Grey“, eine eher harmlose Geschichte im Vergleich zu den beiden eingangs erwähnten Veröffentlichungen.

Früher oder später werden die jüngeren Geschichten veröffentlicht und spätestens dann stellt sich die Frage, wie oder mit wem kann man den Inhalt objektiv diskutieren?

Für Sadomasochisten gelten andere Geschmackswahrnehmungen als allgemein für Leser/innen der Belletristik. Während die Erstgenannten den Geschichten etwas abgewinnen können, reichen die Reaktionen der Allgemeinheit von widerlich, pervers bis unmöglich und gehört verboten.

Was aber ist mit der künstlerischen Freiheit?

SM ist nicht sonderlich verboten, aber auch nicht die bevorzugte Orientierung der Gesellschaft. Gleichwohl hat es wenig Aussicht auf Erfolg, einem Blinden Farben zu erklären. Autoren dieser Art von Geschichten werden nicht unbegründet für sich Anspruch annehmen, dass der Einäugige unter den Blinden ein Sehender ist.

Ganz so einfach ist das nicht.

Wie kann man innerhalb eines Buches das Wesen eines Masochisten schildern und innerhalb einer Geschichte in eine Handlung einbetten?

In der „Geschichte der O“ wird, neben anderen sexuellen Handlungen, eine Frau ausgepeitscht. In „Venus im Pelz“ wird ein Mann ausgepeitscht.

Keinesfalls der Erwartung der Gleichberechtigung folgend, trifft es in der einen Geschichte eine Frau, dann in der anderen eben den Mann. Beide Werke entstanden zeitlich getrennt voneinander.

Aus Sicht einer Frau kann es eine Unmöglichkeit sein, eine Frau darzustellen, die Lust beim Auspeitschen empfindet, die Schmerzen genießt, die ihr von Fremden zugefügt werden. In „Venus im Pelz“ ist es eine Frau, die einen Mann, ihren Verehrer, auspeitscht und dieser es genießt, er verlangt gar nach mehr derartiger Behandlung.

Der Aspekt ist, mit wem kann nun diskutiert werden, ob die Grenzen des guten Geschmacks verletzt werden oder ob es im Umfang der künstlerischen Freiheit möglich ist, sich dieser Art der Darstellungen hinzugeben? Denn früher oder später gelangen die Werke an das Licht der Öffentlichkeit und werden Gegenstand der Betrachtung.

Ist es Aufgabe des Staates, derartige Werke zu bewerten und notfalls zu verbieten, sie gleichfalls als Kulturgut zu entziehen?

Das nicht allein, heute gibt es diverse Möglichkeiten, einzelne Texte oder ganze Geschichten im Internet zu veröffentlichen. Hier kommt den Plattformbetreibern die Aufgabe des Zensors zu, ohne dass die Autoren die Möglichkeit der Verteidigung ihres Werkes haben.

Es werden zahlreiche Werke gesperrt, gar nicht erst veröffentlicht, Autoren, ohne es zu sein, zu möglichen Straftätern erklärt. Straftäter haben Anspruch auf einen Rechtsanwalt und eine ordentliche Gerichtsverhandlung.

Nach welchen Kriterien die Administratoren Werk und Autor sperren, bleibt im Unklaren, eine Diskussion findet nicht statt, sowenig wie eine objektive Bewertung.

Ein Autor kann nicht vorher einen Staatsanwalt befragen und dieser prüfte sein Werk vorher. Die Staatsanwaltschaften würden sich sicher bedanken und derartige Ansinnen ablehnen.

Das Problem stellt sich nicht allein für Werke des Sadomasochismus, auch Psychothriller können vor der gleichen Problematik stehen.

Bis hin zu wahrlichen Albernheiten.

Ernsthaft wird über Kulturgremien eine Debatte geführt, ob in jahrzehntealten oder -neuen Werken Begriffe wie Zigeuner nicht etwa durch Landfahrer ersetzt gehörten. Oder Neger als Begriff gleich ganz getilgt wird. Wie ändert man zahlreiche Märchen, in denen Hexen vorkommen, ein wahrlich Frauen diskriminierender Begriff.

Dieser Diskurs widmet sich diesem Thema mit verschiedenen Aspekten von verschiedenen Autoren und Autorinnen verschiedener Genres: Was ist künstlerische Freiheit und, wegen dieser, zulässig in der Veröffentlichung?

Es ist nicht die Absicht, ein Standardwerk herauszugeben als Leitfaden zur Beurteilung dieser oder jener Geschichte oder eines Buches. Die beteiligten Autoren wollen anregen, darüber nachzudenken, ob wir als Gesellschaft, als Öffentlichkeit zur Objektivität in der Lage sind, statt Inquisition zu üben.

Die Sünde des Galilei Galileo war, seine Ketzerei, dass die Erde rund sei und die Sonne im Mittelpunkt unseres Systems steht, gar schriftlich zu veröffentlichen. Er wurde durch die Inquisition angeklagt und verurteilt. 400 Jahre brauchte die katholische Kirche, Galilei Galileo seligzusprechen, ihn vom Vorwurf der Ketzerei zu befreien.

Nostradamus kodierte seine Verse aus Angst vor der Inquisition.

Sind wir heute weiter in der Betrachtung und Bewertung von Werken, unabhängig von Qualität oder Realitätsbezug?

Beginnen wir mit einer Lockerungsübung und nageln Jesus ans Kreuz.

Er war bei Weitem nicht der Einzige, der diese Tortur erfahren musste. Kreuzigung war gängige Praxis des alten römischen Rechts.

Nun hängt Jesus dort oben am Kreuz und pfeift zum Zeitvertreib vor sich hin.

Bis von irgendwoher eine Stimme ertönt und sagt, „Jesus, Achtung, Touristen“ und Jesus schweigend sein Haupt neigt und leidend am Kreuz hängt.

Was ist das, Blasphemie, Ketzerei, gar eine Verunglimpfung religiöser Gefühle? Oder ein harmloser Scherz eines Atheisten?

Bevor der Aufschrei beginnt, sei an Monty Pythons „Das Leben des Brian“ erinnert.

Ein Buch zu schreiben gehört zur schreibenden Kunst. Die Geschichte beginnt im Kopf, deren Fortgang wird im Kopf zuerst stattfinden.

Sind wir tatsächlich in der Lage, Denkverbote zu erteilen?

Vorbild DDR, dort erschien kein Buch ohne staatliche Erlaubnis. Autoren, die es schafften, gar im Westen zu veröffentlichen wie Rudolf Bahro „Die Alternative“, sahen sich Sanktionen und existenzbedrohender Drangsal ausgesetzt. Rudolf Bahro verließ die DDR und ging in die BRD.

Ist das unsere Empfehlung an Autoren - „dann geh doch“, damit sie hier in ihrem Land nicht veröffentlichen?

 

 

Franz von Soisses