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Michael Rohrlich
Social Media – Rechte und Pflichten für User
schnell+kompakt
ISBN: 978-3-86802-617-7

© 2013 entwickler.press
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Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek
Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.

Lektorat: Sebastian Burkart
Korrektorat: Frauke Pesch
Satz: Dominique Kalbassi
Umschlaggestaltung: Maria Rudi
Belichtung, Druck & Bindung: Elbepartner Breitschuh & Kock GmbH, Hamburg

Alle Rechte, auch für Übersetzungen, sind vorbehalten. Reproduktion jeglicher Art (Fotokopie, Nachdruck, Mikrofilm, Erfassung auf elektronischen Datenträgern oder andere Verfahren) nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags. Jegliche Haftung für die Richtigkeit des gesamten Werks, kann, trotz sorgfältiger Prüfung durch Autor und Verlag, nicht übernommen werden. Die im Buch genannten Produkte, Warenzeichen und Firmennamen sind in der Regel durch deren Inhaber geschützt.

Vorwort

Facebook, Twitter und viele andere soziale Netzwerke bestimmen heutzutage unseren Alltag. Ob man will oder nicht, in irgendeiner Form kommt man früher oder später in Berührung mit diesen Medien. Ob als Eltern pubertierender Jugendlicher, die ihre Finger kaum noch vom Smartphone lassen können, ob als Mensch mit Bekannten in der ganzen Welt oder als Unternehmer, der die sozialen Medien für Werbezecke nutzt – kaum jemand kann sich der schönen neuen Onlinewelt entziehen. Und selbst dann, wenn man keinen Facebook-Account hat und auch nicht twittert, kann man „hineingezogen“ werden. Wenn in sozialen Medien der eigene Name auftaucht und dort über einen gesprochen wird, bekommt man dies ohne eigenen Account womöglich überhaupt nicht mit. Bei Privatpersonen mag dies „nur“ ärgerlich sein, bei Unternehmen wird in solchen Fällen echtes Potenzial nicht genutzt und die Chance vertan, sich Kritik zu stellen oder auch neue Kunden gewinnen zu können. So faszinierend soziale Medien auch sein mögen, sie erfordern zunehmend auch ein gewisses Maß an Medienkompetenz. Es wäre sicherlich nicht schlecht, wenn ein solcher Stoff an Schulen vermittelt werden würde, damit sowohl Schüler als auch Lehrer sich mit diesen Phänomenen unserer Zeit kritisch auseinandersetzen können.

Soziale Medien sind speziell dafür konzipiert, schnell und unkompliziert Inhalte selbst online zu stellen, fremde Inhalte zu teilen oder mittels Klick auf „Gefällt mir“ mit der eigenen Meinung zu versehen. Und genau hier liegt die Gefahr, mit einem einzigen Mausklick in juristische Fallen zu tappen. Wie schnell ist fremdes Urheberrecht missachtet, ein böses Wort vorschnell veröffentlicht oder auch eine rechtswidrige Werbekampagne gestartet – und schon drohen kostenpflichtige Abmahnungen, Gerichtsverfahren oder gar strafrechtliche Sanktionen. Daher sollte niemand – nur um „dabei“ zu sein – voreilig ein Facebook-, Twitter- oder Xing-Profil erstellen, ohne sich schon im Vorfeld in ausreichendem Maße Gedanken über die Konsequenzen zu machen. Einfach starten und sofort dabei sein… das funktioniert zwar rein technisch ganz gut, aus juristischer Sicht sollte ein solcher „Schnellschuss“ jedoch vermieden werden. Denn es ist leider unumgänglich, dass sich jeder die Zeit nimmt, um sich genauer mit dem jeweiligen sozialen Netzwerk zu beschäftigen. Außerdem ist es ein Muss, sich so früh wie möglich mit den Einstellungen des eigenen Profils bzw. der eigenen Privatsphäre auf Facebook & Co. zu befassen. Alle Optionen sollten Punkt für Punkt durchgegangen werden, damit individuell voreingestellt werden kann, wer zukünftig die eigenen Inhalte sehen darf, wer einem Nachrichten bzw. Freundschaftsanfragen zusenden darf und wer das eigene Profil überhaupt finden darf. Es macht durchaus einen Unterschied, ob ein Profil mittels Google-Suche von jedermann gefunden und eingesehen werden kann, oder eben nur von Nutzern des gleichen Netzwerks.

Insbesondere dann, wenn man ein Profil in sozialen Medien nicht rein privat, sondern zu gewerblichen Zwecken nutzt, sieht man sich einer Vielzahl von rechtlichen Bestimmungen gegenüber. Leider kennen sich viele Unternehmer mit dem Onlinerecht und speziell mit der rechtlichen Situation in den sozialen Medien nicht aus. Daher soll dieses Werk nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmern hilfreich zur Seite stehen. Jeder Nutzer von Facebook & Co. soll hier wertvolle Tipps und Ratschläge zur praktischen Umsetzung der rechtlichen Vorgaben finden. Leider ist es so, dass der juristische Rahmen für soziale Medien alles andere als abschließend geklärt oder eindeutig definiert ist. Im Gegenteil: es gibt zahlreiche Bereiche, in denen es (noch) rechtliche Grauzonen gibt bzw. bei denen niemand genau sagen kann, auf welche Weise man die rechtlichen Voraussetzungen genau erfüllen soll. Es kommt erschwerend hinzu, dass die sozialen Medien, allen voran Facebook, ständig mit neuen Funktionen, korrigierten Nutzungsbestimmungen und verändertem Design aufwarten, um für ihre Nutzer interessant zu bleiben. So verständlich dies aus Sicht der Betreiber dieser Netzwerke auch sein mag, Gesetzgeber und Gerichte haben dadurch Schwierigkeiten, den Anschluss nicht zu verpassen. Bisweilen reagieren die Genannten viel zu spät auf neue technische Entwicklungen und lassen die Nutzer dadurch auf sich allein gestellt. Zwar ist das deutsche Rechtssystem so gestaltet, dass auch zukünftige, zum Zeitpunkt der Gesetzgebung noch unbekannte Sachverhalte grundsätzlich erfasst werden können. Manche Dinge müssen jedoch mithilfe der Gerichte erst abschließend geklärt werden. Das bedeutet aber auch, dass irgendjemand einen Prozess führen (und eventuell verlieren) muss, um ein Stück mehr Rechtsklarheit für andere zu erringen.

Mithilfe dieses Buches sollen die wichtigsten Grundlagen vermittelt werden, sodass jeder in die Lage versetzt wird, sich sicher in den sozialen Medien zu bewegen. Eine hundertprozentige Sicherheit kann es aufgrund der hohen Dynamik gerade in diesem Bereich jedoch leider nicht geben. Dafür ändern sich die Rahmenbedingungen zu schnell und zu oft.

Es wurde versucht, soweit es geht auf die Verwendung von juristischen Fachvokabeln, Paragrafen oder Urteilszitaten zu verzichten. Ein Rechtsratgeber kommt aber natürlich nicht ganz ohne diese Dinge aus, sodass sich an der einen oder anderen Stelle einmal die Angabe eines Gesetzes oder einer Gerichtsentscheidung findet.

Allerdings kann ein Buch niemals eine konkrete Rechtsberatung vom Fachmann ersetzen. Es kann lediglich die Grundlagen vermitteln und eventuell praktische Tipps geben. Im Zweifelsfall wird daher empfohlen, den Gang zum Anwalt anzutreten.

Rechtsanwalt Michael Rohrlich
www.ra-rohrlich.de

Würselen, im Januar 2013

Einführung

Soziale Netzwerke gibt es nicht erst seit dem Internetzeitalter – früher hießen solche Verbindungen wohl eher Stammtisch oder Skatrunde. Im World Wide Web gewinnt ein soziales Netzwerk jedoch eine neue Dimension, jeder kann jederzeit und von nahezu jedem Ort auf der Welt interaktiv mit anderen Nutzern kommunizieren. Es ist so simpel wie nie, eigene Inhalte zu erstellen, Fotos, Videos oder Musik mit anderen zu tauschen - die Möglichkeiten scheinen endlos. Wikipedia definiert den Begriff des sozialen Netzwerks bzw. der sozialen Medien wie folgt:

„Ein soziales Netzwerk bzw. social network im Internet ist eine lose Verbindung von Menschen in einer Netzgemeinschaft. Handelt es sich um Netzwerke, bei denen die Benutzer gemeinsam eigene Inhalte erstellen, bezeichnet man diese auch als soziale Medien.“ (Quelle: Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Soziales_Netzwerk_%28Internet%29, 11.01.2013)

Facebook ist hier mit fast einer Milliarde Mitgliedern weltweit der unangefochtene Marktführer. Daneben gibt es aber natürlich auch noch andere soziale Netzwerke, wie u.a.

Darunter sind einige mehr oder weniger bekannte, einige eher spezialisierte Netzwerke und einige, die von der Mitgliederanzahl her kaum noch eine Rolle spielen.

Aber Facebook toppt sie alle: Neben der Rekordzahl von Mitgliedern ist inzwischen nicht nur ein Hollywoodfilm („Social Network“, 2010), sondern auch ein Börsengang des Unternehmens (2012) zu verzeichnen. Ähnlich wie Google mittlerweile als Synonym für die Onlinesuche steht, so existiert im allgemeinen Sprachgebrauch eigentlich eher der Begriff Facebook als der des sozialen Netzwerks. Begrifflichkeiten wie „posten“ für das Veröffentlichen eigener Texte, Fotos, Videos oder Musik, „sharen“ für das Teilen fremder Inhalte oder auch „liken“ für das Aktivieren der „Gefällt mir“-Funktion, muss heute jeder beherrschen, wenn er nicht ausgegrenzt werden will.

Seinen Erfolg hat Facebook sicherlich nicht zuletzt auch der Tatsache zu verdanken, dass jeder alle Funktionen kostenfrei nutzen kann. Geld wird durch Werbung verdient und nicht durch Beiträge der Nutzer. Der Facebook-Gründer Mark Zuckerberg hat 2011 gesagt:

„Die Nutzung von Facebook ist kostenlos und wird es auch immer bleiben“.

Seit Mai 2012 wird jedoch die Möglichkeit von so genannten „promoted posts“ getestet. Private Facebook-Nutzer haben nun die Möglichkeit, durch Zahlung eines Entgelts – bei verschiedenen Tests waren es umgerechnet ca. 5 Euro – eine Hervorhebung ihrer Beiträge in fremden Facebook-Profilen zu erreichen; seit Oktober 2012 wurde diese Funktion offiziell bestätigt. Facebook schreibt dazu in seinem deutschen Hilfebereich Folgendes:

„Die Kosten für das Hervorheben eines Beitrags sind von verschiedenen Faktoren abhängig, z.B. von deinem geografischen Standort oder davon, wie viele Nutzer du erreichst.“

(Quelle: Facebook, https://www.facebook.com/help/promote, 11.01.2013)

Parallel dazu besteht für Unternehmen auf Facebook die Möglichkeit, gesponserte Meldungen einzustellen, die dann ebenfalls hervorgehoben dargestellt werden und damit mehr Aufmerksamkeit der Nutzer auf sich ziehen sollen. Mit dem Versprechen von Mark Zuckerberg ist es also so eine Sache…

Aber ob komplett kostenfrei oder nicht – Facebook ist der unbestrittene Branchenprimus und wird es wohl auch für absehbare Zeit bleiben. Heutzutage kann man kaum noch eine Tageszeitung aufschlagen oder Onlinemedien lesen, ohne dass etwas über Facebook vermerkt ist. Schlagzeilen wie „Illegale Facebook-Grillparty aufgelöst“, „Großes Polizeiaufgebot wegen fehlgeleiteter Geburtstagseinladung auf Facebook“ oder auch „Indische Frau wegen Facebook-Postings verhaftet“, gehören mittlerweile zu unserem Alltag. Aktuellen Untersuchungen zufolge sind fast die Hälfte aller Deutschen zwischen 14 und 64 in sozialen Medien vernetzt.

Daher steht Facebook auch im Rahmen dieses Werkes als Synonym für soziale Netzwerke insgesamt. Alle nachfolgenden Ausführungen gelten prinzipiell nicht nur für Facebook, sondern im Grunde auch für die Mitbewerber. Zwar kann es mitunter so sein, dass sich aus einer ganz speziellen, Facebook-eigenen Funktion spezifische juristische Probleme ergeben. Allerdings ist das wohl eher die Ausnahme und wird dann mit einem deutlichen Hinweis entsprechend gekennzeichnet.

Generell ist zu sagen, dass jeder Nutzer sozialer Medien zunächst einmal selbst für die in seinem Profil befindlichen Inhalte verantwortlich ist, also auch haftbar gemacht werden kann. Mit Urteil vom 16.02.2012 hat der Europäische Gerichtshof (Aktenzeichen: C-360/10) entschieden, dass Betreiber von sozialen Netzwerken nicht dazu verpflichtet sind, etwaigen Rechtsverstößen, z.B. gegen das Urheberrecht, durch die Einrichtung entsprechender technischer Maßnahmen vorzubeugen. Jeder Nutzer von Facebook oder eines seiner Konkurrenten sollte sich dessen bewusst sein und entsprechend umsichtig handeln.