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Fußnoten

1

Diese erklären sich – nicht alle, aber überwiegend – daraus, daß natürlich die Konfessionalität der Arbeiterschaft einer Industrie in erster Linie von der Konfession ihres Standorts bzw. des Rekrutierungsgebiets ihrer Arbeiterschaft abhängt. Dieser Umstand verwirrt zuweilen auf den ersten Blick das Bild, welches manche Konfessionsstatistiken – etwa der Rheinprovinz – bieten. Überdies sind natürlich nur bei weitgehender Spezialisierung und Auszählung der einzelnen Berufe die Zahlen schlüssig. Sonst werden unter Umständen ganz große Unternehmer mit alleinarbeitenden »Meistern« in der Kategorie »Betriebsleiter« zusammengeworfen.

2

Vgl. z. B. Schell, Der Katholizismus als Prinzip des Fortschrittes. Würzburg 1897 S. 31.

 v. Hertling, das Prinzip des Katholizismus und die Wissenschaft. Freiburg 1899 S. 58.

3

Einer meiner Schüler hat vor einigen Jahren das eingehendste statistische Material, welches wir über diese Dinge besitzen, die badische Konfessionsstatistik, durchgearbeitet. Vgl. Martin Offenbacher, Konfession und soziale Schichtung. Eine Studie über die wirtschaftliche Lage der Katholiken und Protestanten in Baden. Tübingen und Leipzig 1901 (Bd. IV, Heft 5 der volkswirtschaftlichen Abhandlungen der badischen Hochschulen). Die Thatsachen und Zahlen, die nachstehend zur Illustration vorgeführt werden, entstammen alle dieser Arbeit.

4

Es kam z. B. im Jahre 1895 in Baden

Die Juden mit über 4 Millionen auf 1000 marschieren freilich weit an der Spitze. (Die Zahlen nach Offenbacher a. a. O. S. 21.)

5

Hierüber sind die gesamten Ausführungen der Offenbacherschen Arbeit zu vergleichen.

6

Auch hierfür nähere Darlegungen für Baden in den beiden ersten Kapiteln der Offenbacherschen Arbeit.

7

Von der Bevölkerung Badens waren 1895: 37,0 Proz. Protestanten, 61,3 Proz. Katholiken, 1,5 Proz. Juden. Die Konfessionalität der Schüler aber stellte sich 1885/91 auf den über die Volkschulen hinausgehenden und nicht obligatorisch zu besuchenden Schulen wie folgt (nach Offenbacher a. a. O. S. 16):

Genau die gleichen Erscheinungen in Preußen, Bayern, Württemberg, den Reichslanden, Ungarn (s. die Zahlen bei Offenbacher a. a. O. S. 18 f.).

8

S. die Ziffern in voriger Note, wonach die, hinter der katholischen Bevölkerungsquote um ein Drittel zurückbleibende katholische Gesamtfrequenz der mittleren Lehranstalten nur in den Gymnasien (wesentlich behufs Vorbildung zum theologischen Studium) um einige Prozente überschritten wird. Als charakteristisch sei mit Rücksicht auf spätere Ausführungen, noch herausgehoben, daß in Ungarn die Reformierten die typischen Erscheinungen der protestantischen Mittelschulfrequenz in noch gesteigertem Maß aufwiesen (Offenbacher a. a. O. S. 19 Anm. a. E.)

9

S. die Nachweise bei Offenbacher a. a. O. S. 54 und die Tabellen am Schluß der Arbeit.

10

Das schließt natürlich nicht aus, daß auch die letztere höchst wichtige Konsequenzen gehabt hat und steht namentlich damit nicht im Widerspruch, daß es, wie späterhin zu erörtern, für die Entwicklung der ganzen Lebensatmosphäre mancher protestantischer Sekten von ausschlaggebender, auch auf ihre Beteiligung am Wirtschaftsleben zurückwirkender, Bedeutung war, daß sie kleine und deshalb homogene Minoritäten repräsentierten, – wie dies z. B. bei den strengen Calvinisten außerhalb von Genf und Neu-England eigentlich überall, selbst da wo sie politisch herrschten, der Fall war.

11

Dr. Offenbacher, a. a. O. S. 68.

12

Ungemein feine Bemerkungen über die charakteristische Eigenart der Konfessionen in Deutschland und Frankreich und die Kreuzung dieser Gegensätze mit den sonstigen Kulturelementen im elsässischen Nationalitätenkampf in der vortrefflichen Schrift von W. Wittich, Deutsche und französische Kultur im Elsaß (Illustrierte Elsäß. Rundschau, 1900, auch als Sonderabdruck erschienen).

13

S. darüber jetzt: Dupin de St. André, L’ancienne église reformée de Tours. Les membres de l’eglise (Bull. de la soc. de l’hist. du Protest. 4. s. t. 10). Man könnte auch hier wieder – und namentlich katholischen Beurteilern wird dieser Gedanke nahe liegen – die Sucht nach Emanzipation von der klösterlichen oder überhaupt kirchlichen Kontrolle als das treibende Motiv ansehen. Aber dem steht nicht nur das Urteil auch gegnerischer Zeitgenossen (einschließlich Rabelais) entgegen, sondern es zeigen z. B. die Gewissensbedenken der ersten Nationalsynoden der Hugenotten (z. B. I. Synode, C. Partic., qu. 10 bei Aymon, Synod. Nat. p. 10), ob ein Bankier Ältester einer Kirche werden dürfe und die, trotz Calvins unzweideutiger Stellungnahme, auf den Nationalsynoden stets wiederkehrende Erörterung der Erlaubtheit des Zinsennehmens anläßlich der Anfrage bedenklicher Gemeindeglieder zwar die starke Beteiligung der hieran interessierten Kreise, zugleich aber doch wohl auch, daß der Wunsch, die »usuraria pravitas« ohne Beichtkontrolle ausüben zu können, nicht maßgebend gewesen sein kann.

14

W. G. des Schwarzwalds I, 67.

15

Daran anschließend die kurzen Bemerkungen Sombarts, Der moderne Kapitalismus I S. 380.

16

Denn daß die bloße Tatsache des Heimatwechsels bei der Arbeit zu den mächtigsten Mitteln ihrer Intensivierung gehört, steht durchaus fest. – Dasselbe polnische Mädchen, welches in der Heimat durch keine noch so günstigen Verdienstchancen aus seiner traditionalistischen Trägheit herauszubringen ist, wandelt scheinbar seine ganze Natur und ist ungemessener Ausnutzung fähig, wenn es als Sachsengängerin in der Fremde arbeitet. Bei den italienischen Wanderarbeitern zeigt sich genau die gleiche Erscheinung. Und daß hier nicht nur der erziehende Einfluß des Eintrittes in ein höheres »Kulturmilieu« das Entscheidende ist – so sehr er natürlich mitspielt, – zeigt sich darin, daß die gleiche Erscheinung eintritt, auch wo – wie in der Landwirtschaft – die Art der Beschäftigung genau die gleiche ist wie in der Heimat und die Unterbringung in Wanderarbeiterkasernen usw. sogar ein temporäres Herabsteigen auf ein Niveau der Lebenshaltung bedingt, wie es in der Heimat nie ertragen werden würde. – Die bloße Tatsache des Arbeitens in ganz anderen Umgebungen als den gewohnten bricht hier den Traditionalismus und ist das »Erziehliche«. Es braucht kaum angedeutet zu werden, wieviel von der amerikanischen ökonomischen Entwicklung auf solchen Wirkungen ruht. Für das Altertum ist die ganz ähnliche Bedeutung des babylonischen Exils für die Juden, man möchte sagen, mit Händen in den Inschriften zu greifen. – Aber für die Calvinisten spielt, wie schon der immerhin unverkennbare Unterschied in der ökonomischen Eigenart der puritanischen Neu-England-Kolonien gegenüber dem katholischen Maryland, dem episkopalistischen Süden und dem interkonfessionellen Rhode Island zeigt, der Einfluß ihrer religiösen Eigenart ganz unverkennbar als selbständiger Faktor eine Rolle.

17

Das schließt natürlich nicht aus, daß der Pietismus, ebenso wie auch andere religiöse Richtungen, sich gewissen »Fortschritten« kapitalistischer Wirtschaftsverfassung – z. B. dem Übergang zum Fabriksystem – aus patriarchalistischen Stimmungen heraus später widersetzt haben. Es ist das, was eine religiöse Richtung als Ideal erstrebte und das, was ihr Einfluß auf die Lebensführung ihrer Anhänger faktisch bewirkte, scharf zu scheiden, wie wir noch oft sehen werden.

18

Der Schlußpassus aus: Necessary hints to those that would be rich (geschrieben 1736), das Übrige aus: Advice to a young tradesman (1748), Works ed. Sparks Vol. II p. 87.

19

In etwas freierer Übertragung, die hier nach dem Original korrigiert ist.

20

»Der Amerikamüde« (Frankfurt 1855), bekanntlich eine dichterische Paraphrase der amerikanischen Eindrücke Lenaus. Das Buch wäre als Kunstwerk heute etwas schwer genießbar, aber es ist als Dokument der (heute längst verblaßten) Gegensätze deutschen und amerikanischen Empfindens, man kann auch sagen: jenes Innenlebens, wie es seit der deutschen Mystik des Mittelalters den deutschen Katholiken (K. war liberaler Katholik) und Protestanten trotz alledem gemeinsam geblieben ist, gegen puritanisch-kapitalistische Tatkraft schlechthin unübertroffen.

21

Sombart hat dies Zitat aus einem Fuggerschen Promemoria dem Abschnitt über die »Genesis des Kapitalismus« (Der moderne Kapitalismus Band I S. 193 cf. das. S. 390) als Motto vorgesetzt.

22

Darauf beruht die gegenüber Sombart etwas andere Problemstellung hier. Die sehr erhebliche praktische Bedeutung des Unterschieds wird später hervortreten. Übrigens sei schon hier bemerkt, daß Sombart diese ethische Seite des kapitalistischen Unternehmens keineswegs unbeachtet gelassen hat. Nur erscheint sie in seinem Gedankenzusammenhang naturgemäß als das vom Kapitalismus Bewirkte, während wir für unsere Zwecke hier die umgekehrte Hypothese als heuristisches Mittel in Betracht ziehen müssen. Endgültig kann erst am Abschluß der Untersuchung Stellung genommen werden. Für Sombarts Auffassung cf. a. a. O. I S. 357, 380 usw. Seine Gedankengänge knüpfen hier an die glänzenden Bilder in Simmels »Philosophie des Geldes« (letztes Kapitel) an. An dieser Stelle muß zunächst jede eingehende Auseinandersetzung zurückgestellt werden.

23

In deutscher Übersetzung: »Ich überzeugte mich endlich, daß Wahrheit, Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit im Verkehr zwischen Mensch und Mensch von höchster Wichtigkeit für unser Lebensglück seien, und entschloß mich von jenem Augenblick an und schrieb auch den Entschluß in mein Tagebuch, sie mein Lebenlang zu üben. Die Offenbarung als solche hatte jedoch in der Tat kein Gewicht bei mir, sondern ich war der Meinung, daß, obschon gewisse Handlungen nicht schlecht, bloß weil die offenbarte Lehre sie verbietet, oder gut deshalb seien, weil sie selbige vorschreibt, doch – in Anbetracht aller Umstände – jene Handlungen uns wahrscheinlich nur, weil sie ihrer Natur nach schädlich sind, verboten, oder weil sie wohltätig sind, uns anbefohlen worden seien.«

24

»Ich rückte mich soviel wie möglich aus den Augen und gab es« – nämlich die von ihm angeregte Schöpfung einer Bibliothek – »für ein Unternehmen einer ›Anzahl von Freunden‹ aus, welche mich gebeten hätten, herumzugehen und es denjenigen Leuten vorzuschlagen, welche sie für Freunde des Lesens hielten. Auf diese Weise ging mein Geschäft glatter von statten, und ich bediente mich dieses Verfahrens hernach immer bei derartigen Gelegenheiten und kann es nach meinen häufigen Erfolgen aufrichtig empfehlen. Das augenblickliche kleine Opfer der Eigenliebe, welches man dabei bringt, wird später reichlich vergolten werden. Wenn es eine Zeitlang unbekannt bleibt, wem das eigentliche Verdienst gebührt, wird irgend jemand, der eitler als der betreffende ist, ermutigt werden, das Verdienst zu beanspruchen, und dann wird der Neid selbst geneigt sein, dem erstern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, indem er jene angemaßten Federn ausreißt und sie ihrem rechtmäßigen Eigentümer zurückgibt.«

25

Spr. Sal. c. 22 v. 29. Luther übersetzt: »in seinem Geschäft«, die älteren englischen Bibelübersetzungen »business«. S. darüber weiter unten.

26

Wenn man den auf sozialdemokratischen Parteitagen gefallenen Satz: »wer nicht pariert, fliegt hinaus«, als »Kasernenton« bezeichnet hat, so ist das ein arges Mißverständnis: aus der Kaserne fliegt der Renitente keineswegs »hinaus«, sondern erst recht »hinein« – in die Arrestzelle nämlich. Sondern es ist das ökonomische Lebensschicksal des modernen Arbeiters, wie er es auf Schritt und Tritt erlebt, welches er in der Partei wiederfindet und erträgt: die Disziplin in der Partei ist Widerspiegelung der Disziplin in der Fabrik.

27

Vgl. die in jeder Hinsicht treffenden Bemerkungen Sombarts, Die deutsche Volkswirtschaft im neunzehnten Jahrhundert S. 123 oben. Überhaupt brauche ich – obwohl die nachfolgenden Studien in ihren Gesichtspunkten auf viel ältere Arbeiten zurückgehen – wohl nicht besonders zu betonen, wieviel sie der bloßen Tatsache, daß Sombarts große Arbeiten mit ihren scharfen Formulierungen vorliegen, verdanken, auch – und gerade – da, wo sie andere Wege gehen. Auch wer durch Sombarts Formulierungen sich immer wieder zu entschiedenstem Widerspruch angeregt fühlt und manche Thesen direkt ablehnt, hat die Pflicht, sich dessen bewußt zu sein. Als geradezu blamabel muß das Verhalten der deutschen nationalökonomischen Kritik gegenüber diesen Arbeiten bezeichnet werden. Der erste und lange Zeit einzige, der eine eingehende sachliche Auseinandersetzung mit gewissen historischen Thesen Sombarts unternommen hat, war ein Historiker (v. Below in der Histor. Zeitschr. 1903). – Was aber gegenüber den eigentlich nationalökonomischen Teilen von Sombarts Arbeiten an Kritik »geleistet« worden ist, wäre mit dem Ausdruck »platt« wohl noch zu höflich bezeichnet.

28

Auf die Frage, wo diese Schranken liegen, gehen wir hier natürlich so wenig ein wie auf eine Stellungnahme zu der bekannten von Brassey zuerst aufgestellten, von Brentano theoretisch, von Schulze-Gävernitz historisch und konstruktiv zugleich, formulierten und vertretenen Theorie vom Zusammenhang zwischen hohem Lohn und hoher Arbeitsleistung. Die Diskussion ist durch Hasbachs eindringende Studien (Schmollers Jahrbuch 1903 S. 385391 und 417 f.) wieder eröffnet. Für uns genügt hier die von niemand bezweifelte und auch nicht bezweifelbare Tatsache, daß niederer Lohn und hoher Profit, niederer Lohn und günstige Chancen industrieller Entwicklung jedenfalls nicht einfach zusammenfallen, – daß überhaupt nicht einfach mechanische Geldoperationen die »Erziehung« zur kapitalistischen Kultur, und damit die Möglichkeit kapitalistischer Wirtschaft herbeiführen. Alle gewählten Beispiele sind rein illustrativ.

29

Die Einbürgerung auch kapitalistischer Gewerbe ist deshalb oft nicht ohne umfassende Zuwanderungsbewegungen aus Gebieten älterer Kultur möglich gewesen. So richtig Sombarts Bemerkungen über den Gegensatz der an die Person gebundenen »Fertigkeiten« und Gewerbegeheimnisse des Handwerkers gegenüber der wissenschaftlich objektivierten modernen Technik sind: für die Zeit der Entstehung des Kapitalismus ist der Unterschied kaum vorhanden, – ja, die (so zu sagen) ethischen Qualitäten des kapitalistischen Arbeiters (und in gewissem Umfang auch: Unternehmers) standen an »Seltenheitswert« oft höher als die in jahrhundertelangem Traditionalismus erstarrten Fertigkeiten des Handwerkers. Und selbst die heutige Industrie ist von solchen durch lange Tradition und Erziehung zur intensiven Arbeit erworbenen Eigenschaften der Bevölkerung in der Wahl ihrer Standorte durchaus nicht schlechthin unabhängig. Es entspricht dem heutigen wissenschaftlichen Gesamtvorstellungskreis, daß, wo diese Abhängigkeit einmal beobachtet wird, man sie auf ererbte Rassenqualität, statt auf die Tradition und Erziehung schiebt, m. E. mit sehr zweifelhaftem Recht. Auch davon wird wohl später gelegentlich noch zu reden sein.

30

Die vorstehenden Bemerkungen könnten mißverstanden werden. Die Neigung eines sattsam bekannten Typus modernster Geschäftsleute, den Satz: »Dem Volke muß die Religion erhalten bleiben« in ihrer Weise zu fruktifizieren und die Beflissenheit breiter Kreise speziell der lutherischen Geistlichkeit, aus einer allgemeinen Sympathie für das »Autoritäre« heraus sich ihnen als »schwarze Polizei« zur Verfügung zu stellen, wo es gilt, den Streik als Sünde, die Gewerkvereine als Förderer der »Begehrlichkeit« zu brandmarken usw., – das sind Dinge, womit die Erscheinungen, von denen hier die Rede ist, nichts zu tun haben. Es handelt sich bei den im Text berührten Momenten um nicht vereinzelte, sondern sehr häufige, und wie wir sehen werden, in typischer Art wiederkehrende Tatsachen.

31

Der moderne Kapitalismus Band I S. 62.

32

S. 195 a. a. O.

33

Es ist eben – nur das soll hier hervorgehoben werden – a priori durchaus nicht die Annahme geboten, daß die Technik des kapitalistischen Unternehmens und der Geist der »Berufsarbeit«, der dem Kapitalismus seine expansive Energie zu verleihen pflegt, in denselben sozialen Schichten ihren ursprünglichen Nährboden finden. Entsprechend liegt es mit den sozialen Beziehungen religiöser Bewußtseinsinhalte. Der Calvinismus ist historisch einer der zweifellosen Träger der Erziehung zum »kapitalistischen Geist«. Aber die großen Geldbesitzer waren, in den Niederlanden z. B., aus Gründen, die später zu erörtern sein werden, überwiegend nicht Anhänger des Calvinismus strengster Observanz, sondern Arminianer. Das aufsteigende Kleinbürgertum war hier und sonst »typischer« Träger kapitalistischer Ethik und calvinistischen Kirchentums.

34

Das nachstehende Bild ist aus den Verhältnissen verschiedener Einzelbranchen an verschiedenen Orten »idealtypisch« kompiliert; es ist für den illustrativen Zweck, dem es hier dient, natürlich gleichgültig, daß der Vorgang in keinem der Beispiele, an die gedacht ist, sich gerade ganz genau in der geschilderten Art abgespielt hat.

35

Das soll nur heißen: derjenige Unternehmertypus, den wir hier zum Gegenstand unserer Betrachtung machen, nicht irgend ein empirischer Durchschnitt (über den Begriff »Idealtypus« s. m. Ausf. in dieser Zeitschrift Bd. XIX Heft I).

36

Daß dieser »asketische« Zug für die Entwicklung des Kapitalismus nichts Peripherisches, sondern von hervorragender Bedeutung war, kann erst die weitere Darstellung lehren. Nur sie kann überhaupt erweisen, daß es sich nicht um willkürlich herausgegriffene Züge handelt.

37

Wie man sich dabei mit dem Wucherverbot abfand, lehrt z. B. Buch I c. 65 des Statuts der Arte di Calimala (mir liegt augenblicklich nur die italienische Redaktion bei Emiliani-Giudici, Stor. dei Com. Ital. Bd. III S. 246 vor): Procurino i consoli con quelli frati che parrà loro, che perdono si faccia e come fare si possa il meglio per l’amore di ciascuno, del dono, merito o guiderdono, ovvero interesse per l’anno presente e secondo che altra volta fatto fue. Also eine Art Beschaffung des Ablasses von seiten der Zunft für ihre Mitglieder von Amtswegen und im Submissionswege. Höchst charakteristisch für den außersittlichen Charakter des Kapitalgewinns sind auch die weiter folgenden Anweisungen, ebenso z. B. das unmittelbar vorhergehende Gebot (c. 63), alle Zinsen und Profite als »Geschenk« zu buchen. Den heutigen schwarzen Listen der Börse gegen solche, die den Differenzeinwand erheben, entsprach oft der Verruf gegen solche, die das geistliche Gericht mit der exceptio usurariae pravitatis angingen.

38

Im Griechischen fehlt eine dem deutschen Wort in der ethischen Färbung entsprechende Bezeichnung überhaupt. Wo Luther unserem heutigen Sprachgebrauch schon ganz entsprechend (s. u.) bei Jesus Sirach XI, 20 u. 21: »bleibe in deinem Beruf« übersetzt, hat die LXX das eine Mal: érgon, das andere Mal: pónos. Sonst wird im Altertum tà prosékonta in dem allgemeinen Sinn von »Pflichten« verwendet. In der Sprache der Stoa trägt gelegentlich kámatos (auf welches mich Herr Kollege Dieterich aufmerksam machte) eine ähnliche gedankliche Färbung bei sprachlich indifferenter Provenienz. – Im Lateinischen drückt man das, was wir mit »Beruf« übersetzen, die arbeitsteilige dauernde Tätigkeit eines Menschen, welche (normalerweise) zugleich für ihn Einkommensquelle und damit dauernde ökonomische Existenzgrundlage ist, neben dem farblosen »opus«, mit einer dem ethischen Gehalt des deutschen Wortes wenigstens verwandten Färbung entweder durch officium (aus opificium, also ursprünglich ethisch farblos, später, so besonders bei Seneca de benef. IV, 18 = Beruf) oder durch munus – von den Frohnden der alten Bürgergemeinde abgeleitet, – oder endlich durch professio aus, welch letzteres Wort in dieser Bedeutung charakteristischerweise ebenfalls von öffentlichrechtlichen Pflichten, nämlich den alten Steuerdeklarationen der Bürger abstammen dürfte, später speziell für die im modernen Sinn »liberalen Berufe« (so: professio bene dicendi) verwendet wird und auf diesem engeren Gebiete eine unserem Wort »Beruf« in jeder Hinsicht ziemlich ähnliche Gesamtbedeutung annimmt (auch im mehr innerlichen Sinn des Wortes; so wenn es bei Cicero von Jemand heißt: non intelligit quid profiteatur, in dem Sinn von: »er erkennt seinen eigentlichen Beruf nicht«), – nur daß es eben natürlich durchaus diesseitig, ohne jede religiöse Färbung gedacht ist. Dies ist bei »ars«, welches in der Kaiserzeit für »Handwerk« verwendet wird, natürlich erst recht der Fall. – Die Vulgata übersetzt die obigen Stellen bei Jesus Sirach das eine Mal mit »opus«, das andere Mal (v. 21) mit »locus«, was in diesem Fall etwa »soziale Stellung« bedeuten würde. – In den romanischen Sprachen hat nur das spanische »vocacion« im Sinne des inneren »Berufes« zu etwas, vom geistlichen Amt übertragen, eine dem deutschen Wortsinn teilweise entsprechende Färbung, wird aber nie vom »Beruf« im äußerlichen Sinn gebraucht. In den romanischen Bibelübersetzungen wird das spanische vocacion, das italienische vocazione und chiamamento sonst in einer dem gleich zu erörternden lutherischen und calvinistischen Sprachgebrauch teilweise entsprechenden Bedeutung nur zur Übersetzung des neutestamentlich klêsis, der Berufung durch das Evangelium zum ewigen Heil, verwendet, wo die Vulgata »vocatio« hat. »Chiamamento« verwendet in dieser Art z. B. die italienische Bibelübersetzung aus dem 15. Jahrhundert, die in der Collezione di opere inedite e rare, Bologna 1887 abgedruckt ist, neben »vocazione«, welches die

modernen italienischen Bibelübersetzungen benutzen. Die für »Beruf« im äußerlichen Sinn von regelmäßiger Erwerbstätigkeit verwendeten Worte in den romanischen Sprachen tragen dagegen, wie aus dem lexikalischen Material und aus einer freundlichen eingehenden Darlegung meines verehrten Freundes Professor Baist (Freiburg) hervorgeht, durchweg keinerlei religiöse Prägung an sich, mögen sie nun, wie die von ministerium oder officium abgeleiteten ursprünglich eine gewisse ethische Färbung gehabt haben oder wie die von ars, professio und implicare (impiego) abgeleiteten auch dieser von Anfang an völlig entbehren. Die eingangs erwähnten Stellen bei Jesus Sirach, wo Luther »Beruf« hat, werden übersetzt: französisch v. 20 office, v. 21 labeur (calvinistische Übersetzung), spanisch v. 20 obra, v. 21 lugar (nach der Vulgata), italienisch: ältere Übersetzungen: luogo (nach der Vulgata), neue Übersetzungen: »posto« (protestantisch).

39

Dagegen enthält die Augsburger Konfession den Begriff nur teilweise entwickelt und implicite. Wenn Art. XVI (s. die Ausg. v. Kolde S. 43) lehrt: »Denn das Evangelium … stößt nicht um weltlich Regiment, Polizei und Ehestand, sondern will, daß man solches alles halte als Gottes Ordnung und in solchen Ständen christliche Liebe und rechte gute Werke, ein jeder nach seinem Beruf, beweise« (lateinisch heißt es nur: et in talibus ordinationibus exercere caritatem« eod. S. 42), so zeigt die daraus gezogene Konsequenz, daß man der Obrigkeit gehorchen müsse, daß hier, wenigstens in erster Linie, an »Beruf« als objektive Ordnung im Sinn von klêsis 1. Kor. 7, 20 gedacht ist. Und Art. XXVII spricht (bei Kolde S. 83 unten) von »Beruf« (lateinisch: in vocatione sua) nur in Verbindung mit den von Gott geordneten Ständen: Pfarrer, Obrigkeit, Fürsten- und Herrenstand u. dgl., und auch dies im Deutschen nur in der Fassung des Konkordienbuches, während in der deutschen Ed. princeps der betreffende Satz fehlt.

 Nur Art. XXVI (Kolde S. 81) wird in der Wendung: … »daß Kasteiung dienen soll nicht damit Gnade zu verdienen, sondern den Leib geschickt zu halten, daß er nicht verhindere, was einem nach seinem Beruf (lateinisch: juxta vocationem suam) zu schaffen befohlen ist,« – das Wort in einem unseren heutigen Begriff wenigstens mit umfassendem Sinn gebraucht.

40

Vor den lutherischen Bibelübersetzungen kommt, wie die Lexika ergeben und die Herren Kollegen Braune und Hoops mir freundlichst bestätigten das Wort »Beruf«, holländisch: »beroep«, englisch: »calling«, dänisch: »kald«, schwedisch: »kallelse« in keiner der Sprachen, die es jetzt enthalten, in seinem heutigen weltlich gemeinten Sinn vor. Die mit »Beruf« gleichlautenden mittelhochdeutschen, mittelniederdeutschen und mittelniederländischen Worte bedeuten sämtlich »Ruf« in dessen heutiger deutscher Bedeutung, einschließlich insbesondere auch – in spätmittelalterlicher Zeit – der »Berufung« (= Vokation) eines Kandidaten zu einer geistlichen Pfründe durch den Anstellungsberechtigten – ein Spezialfall, der auch bei den skandinavischen Sprachen in den Wörterbüchern hervorgehoben zu werden pflegt. In dieser letzteren Bedeutung braucht auch Luther das Wort gelegentlich. Allein, mag später diese Spezialverwendung des Wortes seiner Umdeutung ebenfalls zugute gekommen sein, so geht doch die Schöpfung des modernen »Berufs«-Begriffs auch sprachlich auf die Bibelübersetzungen, und zwar die protestantischen, zurück und nur bei Tauler († 1361) finden sich später zu erwähnende Ansätze dazu.

Luther übersetzt zweierlei zunächst ganz verschiedene Begriffe mit »Beruf«. Einmal die paulinische »klêsis« im Sinne der Berufung zum ewigen Heil durch Gott. Dahin gehören: 1. Cor. 1, 26; Eph. 1, 18; 4, 1. 4; 2. Thess. 1, 11; Hebr. 3, 1; 2. Petri 1. 10. In allen diesen Fällen handelt es sich um den rein religiösen Begriff jener Berufung, die durch Gott vermittels des durch den Apostel verkündeten Evangeliums erfolgt ist und hat der Begriff klêsis nicht das Mindeste mit weltlichen »Berufen« im heutigen Sinne zu tun. Die deutschen Bibeln vor Luther schreiben in diesem Fall: »ruffunge« (so sämtliche Inkunabeln der Heidelberger Bibliothek), brauchen auch wohl statt »von Gott geruffet«: »von Gott gefordert«. – Zweitens aber übersetzt er – wie schon früher erwähnt – die in der vorigen Note wiedergegebenen Worte Jesus Sirachs: en tô érgo sou palaióheti und kaì émmene tô póno sou mit: beharre in deinem Beruf und bleibe in deinem Beruf, statt: bleibe bei deiner Arbeit, und die späteren (autorisierten) katholischen Bibelübersetzungen (z. B. die von Fleischütz, Fulda 1781) haben sich hier (wie in den neutestamentlichen Stellen) ihm einfach angeschlossen. Die lutherische Übersetzung bei dieser Sirachstelle ist, soviel ich sehe, der erste Fall, in welchem das Wort »Beruf« ganz in seinem heutigen rein weltlichen Sinn gebraucht wird. In diesem Sinne existierte es vorher, wie oben erwähnt, in der deutschen Sprache nicht, auch – soviel ich sehe – nicht im Munde der älteren Bibelübersetzer oder Prediger. Die deutschen Bibeln vor Luther übersetzen in der Sirachstelle »Werk«. Berthold von Regensburg gebraucht in Predigten da, wo wir von »Beruf« sprechen würden, das Wort »Arbeit«. Der Sprachgebrauch ist hier also derselbe wie derjenige der Antike. Die erste mir bisher bekannte Stelle, wo zwar nicht »Beruf«, aber »Ruf« (als Übersetzung von klêsis) auf rein weltliche Arbeit angewendet wird, findet sich in der schönen Predigt Taulers über Ephes. 4 (Basler Ausg. f. 117 v): von Bauern die »misten« gehen: sie fahren oft besser, »so sie folgen einfeltiglich irem Ruff denn die geistlichen Menschen, die auf ihren Ruf nicht Acht haben«. Dies Wort ist in diesem Sinne in die Profansprache nicht eingedrungen. Und trotzdem Luthers Sprachgebrauch anfangs (s. Werke, Erl. Ausg. 51, S. 51) zwischen »Ruf« und »Beruf« schwankt, ist eine direkte Beeinflussung durch Tauler durchaus nicht sicher, obwohl manche Anklänge gerade an die Predigt Taulers sich z. B. in der »Freiheit eines Christenmenschen« finden. Denn in dem rein weltlichen Sinn wie Tauler l. c.

hat Luther das Wort zunächst nicht verwendet (dies gegen Denifle, Luther, S. 163).

 Offenbar nun enthält der Ratschlag bei Sirach, von der allgemeinen Mahnung zum Gottvertrauen abgesehen, nicht die geringste Beziehung auf eine spezifische religiöse Wertung der »Berufs«-Arbeit und der Ausdruck πόνος (Mühsal) wohl eher das Gegenteil einer solchen. Was Jesus Sirach sagt, entspricht einfach der Mahnung des Psalmisten (Ps. 37, 3): bleibe im Lande und nähre dich redlich, wie auch die Zusammenstellung mit der Mahnung (v. 20), sich nicht die Weise der Gottlosen, nach Gut zu trachten, zum Muster zu nehmen, auf das deutlichste ergibt. Die Brücke zwischen jenen beiden anscheinend ganz heterogenen Verwendungen des Wortes Beruf bei Luther schlägt eine Stelle im ersten Korintherbrief und ihre Übersetzung.

 Bei Luther (in den üblichen modernen Ausgaben) lautet der ganze Zusammenhang, in dem diese Stelle steht wie folgt: 1. Kor. 7, v. 17: »… ein jeglicher, wie ihn der Herr berufen hat, also wandle er ...... (18) Ist jemand beschnitten berufen, der zeuge keine Vorhaut. Ist jemand berufen in der Vorhaut, der lasse sich nicht beschneiden. (19) Die Beschneidung ist nichts und die Vorhaut ist nichts; sondern Gottes Gebot halten. (20) Ein jeglicher bleibe in dem Beruf, in dem er berufen ist (en tê klései hē ekléthe, – wie Geheimrat Α. Merx mir sagt, ein zweifelloser Hebraismus, – Vulgata: in qua vocatione vocatus est). (21) Bist du ein Knecht berufen, sorge des nicht; doch kannst du frei werden, so brauche des viel lieber. (22) Denn wer ein Knecht berufen ist, der ist ein Gefreiter des Herrn; desgleichen wer ein Freier berufen ist, der ist ein Knecht Christi. (23) Ihr seid teuer erkauft; werdet nicht der Menschen Knechte. (24) Ein jeglicher, lieben Brüder, worinnen er berufen ist, darinnen bleibe er bei Gott.« V. 29 folgt dann der Hinweis darauf, daß »die Zeit kurz« sei, worauf die bekannten, durch eschatologische Erwartungen (v. 31) motivierten Anweisungen folgen, die Weiber zu haben, als hätte man sie nicht, zu kaufen, als besitze man

das Gekaufte nicht usw. In v. 20 hatte Luther im Anschluß an die älteren deutschen Übertragungen noch 1523 in seiner Exegese dieses Kapitels klêsis mit »Ruf« übersetzt (Erl. Ausgabe, Bd. 51 S. 51) und damals mit »Stand« interpretiert.

 In der Tat ist offenbar, daß das Wort klêsis an dieser – und nur an dieser – Stelle so ziemlich dem lateinischen »status« und unserem »Stand« (Ehestand, Stand des Knechtes, usw.) wenigstens annähernd entspricht. In einer wenigstens daran erinnernden Bedeutung findet sich dieses Wort – der Wurzel nach mit ékklesia, »berufene Versammlung«, verwandt – in der griechischen Literatur, soweit das lexikalische Material reicht, nur einmal in einer Stelle des Dionysius von Halikarnaß, wo es dem lateinischen classis – einem griechischen Lehnworte = die »einberufene«, aufgebotene Bürgerabteilung – entspricht. Theophylaktos (11./12. Jahrh.) interpretiert 1. Kor. 7, 20: en hoío bío kaì en hoío tágmati kaì politeúmati òn epísteusen (Herr Kollege Deißmann machte mich auf die Stelle aufmerksam). – Unserem heutigen »Beruf« entspricht klêsis auch in unserer Stelle jedenfalls nicht. Aber Luther, der in der eschatologisch motivierten Mahnung, daß jeder in seinem gegenwärtigen Stande bleiben sollte, klêsis mit »Beruf« übersetzt hatte, hat dann, als er später die Apokryphen übersetzte, in dem traditionalistisch und antichrematistisch motivierten Rat des Jesus Sirach, daß jeder bei seiner Hantierung bleiben möge, schon wegen der sachlichen Ähnlichkeit des Ratschlages pónos ebenfalls mit »Beruf« übersetzt. Inzwischen (oder etwa gleichzeitig) war 1530 in der Augsburger Konfession das protestantische Dogma über die Nutzlosigkeit der katholischen Überbietung der innerweltlichen Sittlichkeit festgelegt und dabei die Wendung »einem jeglichen nach seinem Beruf« gebraucht worden (s. vor. Anm.). Dies und jene gerade Anfang der 30er Jahre sich wesentlich steigernde Schätzung der Heiligkeit der Ordnung, in die der einzelne gestellt ist, die ein Ausfluß seines immer schärfer präzisierten Glaubens an die ganz spezielle göttliche Fügung auch in den Einzelheiten des Lebens war, zugleich aber

seine sich steigernde Neigung zur Hinnahme der weltlichen Ordnungen als von Gott unabänderlich gewollt, treten hier in Luthers Übersetzung hervor. Denn während er jetzt pónos und érgon bei Jesus Sirach mit »Beruf« übersetzt, hatte er einige Jahre vorher noch in Sprüche Salomon, 22, 29 das hebräische melacha welches den »pónos« und »érgon« des griechischen Textes von Jesus Sirach zweifellos zugrunde lag und vom Stamm -la = senden, schicken, also von dem Begriff »Sendung« abgeleitet ist, und – ganz wie das deutsche Beruf, und das nordische kald, kallelse, – insbesondere vom geistlichen »Beruf« ausgeht, mit »Geschäft« übertragen (LXX: ἔργον, Vulg.: opus, englische Bibeln: business, entsprechend auch die nordischen und alle sonstigen Übersetzungen). Gedanklich war freilich bei melacha der Zusammenhang mit dem Stammbegriff, wie Herr Geh.-Rat Merx mich belehrt, schon im Altertum ebenso völlig verloren gegangen, wie für unser »Beruf« etwa in dem Wort »Berufsstatistik«.

 Schon im 16. Jahrhundert ist dann der Begriff »Beruf« in der außerkirchlichen Literatur im heutigen Sinne eingebürgert. Die Bibelübersetzer vor Luther hatten für klêsis das Wort »Berufung« gebraucht, (so z. B. in den Heidelberger Inkunabeln von 1462/66, 1485), die Ecksche Ingolstädter Übersetzung von 1537 sagt: »in dem Ruf, worin er beruft ist«. Die späteren katholischen Übersetzungen folgen meist direkt Luther. In England hat die Wiclefsche Bibelübersetzung (1382) hier »cleping« (das altenglische Wort, welches später durch das Lehnwort »calling« ersetzt wurde), die Tindalsche von 1534 wendet den Gedanken weltlich: »in the same state wherein he was called«, ebenso die Geneva von 1557. Die offizielle Cranmersche Übersetzung von 1539 ersetzte »state« durch »calling«, während die (katholische) Rheimser Bibel von 1582 ebenso wie die höfischen anglikanischen Bibeln der elisabethanischen Zeit charakteristischerweise wieder zu »vocation« in Anlehnung an die Vulgata zurückkehren. Daß die Cranmersche Bibelübersetzung die Quelle des puritanischen Begriffes »calling« im Sinn von Beruf =

trade ist, hat schon Murray s. v. calling zutreffend erkannt. Schon Mitte des 16. Jahrh. findet sich calling in jenem Sinn gebraucht, schon 1588 sprach man von »unlawful callings«, 1603 von »greater callings« im Sinne von »höhere« Berufe usw. (s. Murray a. a. O.).

41

Vgl. zum folgenden die lehrreiche Darstellung bei K. Eger, »Die Anschauung Luthers vom Beruf« (Gießen 1900), deren vielleicht einzige Lücke in der bei ihm, wie bei fast allen anderen theologischen Schriftstellern, noch nicht genügend klaren Analyse des Begriffes der »lex naturae« bestehen dürfte (s. dazu E. Tröltsch in der Besprechung von Seebergs Dogmengeschichte, Gött. Gel. Anz. 1902).

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Denn wenn Thomas von Aquin die ständische und berufliche Gliederung der Menschen als Werk der göttlichen Vorsehung hinstellt, so ist damit der objektive Kosmos der Gesellschaft gemeint. Daß der einzelne aber sich einem bestimmten konkreten »Beruf« (wie wir sagen würden, Thomas sagt: ministerium oder officium) zuwendet, hat seinen Grund in »causae naturales«. Quaest. quodlibetal. VII art. 17 c: »Haec autem diversificatio hominum in diversis officiis contingit primo ex divina providentia, quae ita hominum status distribuit, .... secundo etiam ex causis naturalibus, ex quibus contingit, quod in diversis hominibus sunt diversae inclinationes ad diversa officia ...« Der Gegensatz gegen den protestantischen (auch den sonst, namentlich in der Betonung des Providentiellen, nahe verwandten späteren lutherischen) Berufsbegriff liegt so klar zutage, daß es vorläufig bei diesem Zitat bewenden kann, da auf die Würdigung der katholischen Anschauungsweise später zurückzukommen ist. S. über Thomas: Maurenbrecher, Th. v. Aquinos Stellung zum Wirtschaftsleben seiner Zeit, 1898. Wo übrigens in Einzelheiten Luther mit Thomas übereinzustimmen scheint, ist es wohl mehr die allgemeine Lehre der Scholastik überhaupt, als Thomas speziell, was ihn beeinflußt hat. Denn Thomas scheint er, nach Denifles Nachweisungen, tatsächlich nur unzulänglich gekannt zu haben (s. Denifle, Luther und Luthertum, 1903, S. 501 und dazu Köhler, Ein Wort zu Denifles Luther, 1904, S. 25 f.).

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In »Von der Freiheit eines Christenmenschen« wird zunächst 1. die »zweierlei Natur« des Menschen für die Konstruktion der innerweltlichen Pflichten im Sinne der lex naturae (hier = natürliche Ordnung der Welt) verwendet, die daraus folgt, daß (Erl. Ausg. 27 S. 188) der Mensch faktisch an seinen Leib und die soziale Gemeinschaft gebunden ist. – 2. In dieser Situation wird er (S. 196), – das ist eine daran angeknüpfte zweite Begründung, – wenn er ein gläubiger Christ ist, den Entschluß fassen, Gottes aus reiner Liebe gefaßten Gnadenentschluß durch Nächstenliebe zu vergelten. Mit dieser sehr lockeren Verknüpfung von »Glaube« und »Liebe« kreuzt sich 3. (S. 190) die alte asketische Begründung der Arbeit als eines Mittels, dem »inneren« Menschen die Herrschaft über den Leib zu verleihen. – 4. Das Arbeiten sei daher, – so heißt es in Verbindung damit weiter und hier kommt wieder der Gedanke der »lex naturae« (hier = natürliche Sittlichkeit) in anderer Wendung zur Geltung, – ein schon dem Adam (vor dem Fall) eigener, von Gott ihm eingepflanzter Trieb gewesen, dem er »allein Gott zu gefallen« nachgegangen sei. – Endlich 5. (S. 161 und 199) erscheint im Anschluß an Matth. 7, 18 f. der Gedanke, daß tüchtige Arbeit im Beruf Folge des durch den Glauben gewirkten neuen Lebens sei und sein müsse, ohne daß jedoch daraus der calvinistische Gedanke der »Bewährung« entwickelt würde. – Die mächtige Stimmung, von welcher die Schrift getragen ist, erklärt die Verwertung heterogener begrifflicher Elemente.

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»Nicht vom Wohlwollen des Fleischers, Bäckers oder Brauers erwarten wir unser Mittagessen, sondern von ihrer Rücksicht auf ihren eigenen Vorteil; wir wenden uns nicht an ihre Nächstenliebe, sondern an ihre Selbstsucht, und sprechen ihnen nie von unseren Bedürfnissen, sondern stets nur von ihrem Vorteil.« (W. of. N. I, 2).

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Omnia enim per te operabitur (Deus), mulgebit per te vaccam et servilissima quaeque opera faciet, ac maxima pariter et minima ipsi grata erunt. (Exegese der Genesis, Op. lat. exeg. ed. Elsperger VII, 213.) Der Gedanke findet sich vor Luther bei Tauler, der geistlichen und weltlichen »Ruf« dem Wert nach prinzipiell gleichstellt. Der Gegensatz gegen den Thomismus ist der deutschen Mystik und Luther gemeinsam. In den Formulierungen kommt er darin zum Ausdruck, daß Thomas – namentlich um den sittlichen Wert der Kontemplation festhalten zu können, aber auch vom Standpunkt des Bettelmönches aus – sich genötigt fand, den paulinischen Satz: »wer nicht arbeitet, soll nicht essen« so zu deuten, daß den Menschen als Gattung, nicht aber allen einzelnen die Arbeit, die ja lege naturae unentbehrlich ist, auferlegt sei. Die Gradation in der Schätzung der Arbeit, von den »opera servilia« der Bauern aufwärts, ist etwas, was mit dem spezifischen Charakter des aus materiellen Gründen an die Stadt als Domizil gebundenen Bettelmönchstums zusammenhängt und den deutschen Mystikern wie dem Bauernsohn Luther, welche bei gleicher Schätzung der Berufe die ständische Gliederung als gottgewollt betonten, gleich fern lag. – Die entscheidenden Stellen des Thomas s. bei Maurenbrecher, Th. v. Aquinos Stellung zum Wirtschaftsleben seiner Zeit (Leipzig 1898, S. 65 f.).

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Bezüglich der Fugger meint er: es könne »nicht recht und göttlich zugehen, wenn bei eines Menschen Leben sollte so großes und königliches Gut auf einen Haufen gebracht werden«. Das ist also wesentlich Bauernmißtrauen gegen das Kapital. Ebenso ist ihm (Gr. Sermon v. Wucher, Erl. Ausg. 20 S. 109) der Rentenkauf sittlich bedenklich, weil er »ein neues, behendes erfunden Ding ist«, – also weil er ihm ökonomisch undurchsichtig ist, ähnlich wie dem modernen Geistlichen etwa der Terminhandel.

47

Was hier darunter verstanden wird, mag vorläufig an dem Beispiel des Manifestes an die Iren erläutert werden, mit dem Cromwell im Januar 1650 seinen Vernichtungskrieg gegen sie eröffnete und welches die Entgegnung auf die Manifeste des irischen (katholischen) Klerus von Clonmacnoise vom 4. u. 13. Dezember 1649 darstellte. Die Kernsätze lauten: »Englishmen had good inheritances (in Irland nämlich) which many of them purchased with their money  they had good leases from Irishmen for long time to come, great stocks thereupon, houses and plantations erected at their cost and charge ...... You broke the union … at a time when Ireland was in perfect peace and when through the example of English industry, through commerce and traffic, that which was in the nations’ hands was better to them than if all Ireland had been in their possession … Is God, will God be with you? I am confident he will not.« Dies, an englische Leitartikel zur Zeit des Burenkrieges erinnernde, Manifest ist nicht deshalb charakteristisch, weil hier das kapitalistische »Interesse« der Engländer als Rechtsgrund des Krieges hingesellt wird, – das hätte, bei einer Verhandlung etwa zwischen Venedig und Genua über den Umfang ihrer Interessensphäre im Orient, als Argument sehr wohl ebenfalls gebraucht werden können. Sondern das Spezifische des Schriftstücks liegt darin, daß Cromwell – wie jeder der seinen Charakter kennt, weiß, mit tiefster subjektiver Überzeugtheit – den Iren selbst gegenüber die sittliche Berechtigung ihrer Unterjochung unter Anrufung Gottes auf den Umstand gründet, daß englisches Kapital die Iren zur Arbeit erzogen habe. – (Das Manifest ist, außer bei Carlyle, im Auszug in Gardiners Hist. of the Commonw. I, S. 163 f. abgedruckt und analysiert, und in deutscher Übersetzung auch in Hönigs Cromwell zu finden.)

48

Dies näher auszuführen ist hier noch nicht der Ort. Vgl. die in der zweitfolgenden Note zit. Schriftsteller.

49

S. die Bemerkungen in Jülichers schönem Buch über die »Gleichnisreden Jesu« Band II 636. S. 108 f.

50

Zum folgenden vgl. wiederum vor allem die Darstellung bei Eger a. a. O. Schon hier mag auch auf Schneckenburgers noch heute nicht veraltetes schönes Werk (Vergleichende Darstellung des lutherischen und reformierten Lehrbegriffes, herausgegeben von Güder, Stuttgart 1855) verwiesen werden. (Luthardts Ethik Luthers, S. 84 der ersten Auflage, die mir allein vorlag, gibt keine wirkliche Darstellung der Entwicklung.) Vgl. ferner Seebergs Dogmengeschichte Bd. II, S. 262 unten. – Wertlos ist der Artikel »Beruf« in der Realencyklopädie f. prot. Theol. u. Kirche, der statt einer wissenschaftlichen Analyse des Begriffes und seiner Genesis allerhand ziemlich seichte Bemerkungen über alles mögliche, Frauenfrage u. dgl. enthält. – Aus der nationalökonomischen Literatur über Luther seien hier nur die Arbeiten Schmollers (Gesch. der nationalökon. Ansichten in Deutschland während der Reformationszeit, Z. f. Staatswiss. XVI, 1860), Wiskemanns Preisschrift (1861) und die Arbeit von Frank G. Ward. (Darstellung und Würdigung von Luthers Ansichten vom Staat und seinen wirtschaftlichen Aufgaben, Conrads Abh. XXI, Jena 1898) genannt.

51

Auslegung des 7. Kap. des ersten Korintherbriefes 1523 Erl. Ausg. 51 S. 1 f. Hier wendet Luther den Gedanken der »Freiheit allen Berufs« vor Gott im Sinn dieser Stelle noch so, daß damit 1. Menschen-Satzung habe verworfen werden sollen (Mönchsgelübde, Verbot der gemischten Ehen usw.), 2. die (vor Gott an sich indifferente) Erfüllung der übernommenen innerweltlichen Verpflichtungen gegen den Nächsten als Gebot der Nächstenliebe eingeschärft werde. In Wahrheit handelt es sich freilich bei den charakteristischen Ausführungen z. B. S. 55, 56 um den Dualismus der lex naturae gegenüber der Gerechtigkeit vor Gott.

52

Vgl. die von Sombart mit Recht als Motto vor seine Darstellung des »Handwerksgeistes« (= Traditionalismus) gesetzte Stelle aus: »Von Kaufhandlung und Wucher« (1524): »Darum mußt du dir fürsetzen, nichts denn deine ziemliche Nahrung zu suchen in solchem Handel, danach Kost, Mühe, Arbeit und Gefahr rechnen und überschlagen und also dann die Ware selbst setzen, steigern oder niedern, daß du solcher Arbeit und Mühe Lohn davon habst.« Der Grundsatz ist durchaus in thomistischem Sinn formuliert.

53

Schon in dem Brief am H. v. Sternberg, mit dem er ihm 1530 die Exegese des 117. Psalms dediziert, gilt der »Stand« des (niederen) Adels trotz seiner sittlichen Verkommenheit als von Gott gestiftet (Erl. Ausg. 40 S. 282 unten). Die entscheidende Bedeutung, welche die Münzerschen Unruhen für die Entwicklung dieser Auffassung gehabt hatten, geht aus dem Brief (S. 282 oben) deutlich hervor. Vgl. auch Eger a. a. O. S. 150.

54

Auch in der Auslegung des 111. Psalms v. 5 u. 6 (Erl. Ausg. 40 S. 215 u. 216) wird 1530 von der Polemik gegen die Überbietung der weltlichen Ordnung durch Klöster usw. ausgegangen. Aber jetzt ist die lex naturae (im Gegensatz zum positiven Recht, wie es die Kaiser und Juristen fabrizieren) direkt mit »Gottes Gerechtigkeit identisch: sie ist Stiftung Gottes, und umfaßt insbesondere die ständische Gliederung des Volks (S. 215 Abs. 2 a. E.), wobei nur die Gleichwertigkeit der Stände vor Gott scharf betont wird.

55

Wie er insbesondere in den Schriften »Von Konzilien und Kirchen« (1539) und »Kurzes Bekenntnis vom heiligen Sakrament« (1545) gelehrt wird,

56

Wie sehr namentlich der für uns so wichtige, den Calvinismus beherrschende Gedanke der Bewährung des Christen in seiner Berufsarbeit und Lebensführung bei Luther im Hintergrunde bleibt, zeigt die Stelle in »Von Konzilien und Kirchen« (1539. Erl. Ausg. 25 S. 376 unten): »Über diese sieben Hauptstücke« (an denen man die rechte Kirche erkennt) »sind nun mehr äußerliche Zeichen, dabei man die heilige christliche Kirche erkennt, … wenn wir nicht unzüchtig und Säufer, stolz, hoffärtig, prächtig; sondern keusch, züchtig, nüchtern … sind.« Diese Zeichen sind nach L. deshalb nicht so gewiß als »die droben« (reine Lehre, Gebet usw.) »weil auch etliche Heiden sich in solchen Werken geübt und wohl zuweilen heiliger scheinen als Christen.« – Calvin persönlich stand, wie weiterhin zu erörtern sein wird, nicht wesentlich anders, wohl aber der Puritanismus. Jedenfalls dient der Christ bei Luther Gott nur »in vocatione«, nicht »per vocationem« (Eger S. 117 ff.). – Gerade für den Bewährungsgedanken (allerdings mehr in seiner pietistischen als in calvinistischer Wendung) finden sich dagegen bei den deutschen Mystikern wenigstens einzelne Ansätze (s. z. B. die bei Seeberg, Dogmengesch. S. 195 oben zitierte Stelle aus Suso, ebenso die früher zit. Äußerungen Taulers), wenn schon rein psychologisch gewendet.

57

Sein endgültiger Standpunkt ist dann wohl in einigen Ausführungen der Genesisexegese (in den Op. lat. exeget. ed. Elsperger) niedergelegt:

 Vol. IV p. 109: Neque haec fuit levis tentatio, intentum esse suae vocationi et de aliis non esse curiosum .... Paucissimi sunt, qui sua sorte vivant contenti … (p. 111 eod.) Nostrum autem est, ut vocanti Deo pareamus  (p. 112) Regula igitur haec servanda est, ut unusquisque maneat in sua vocatione et suo dono contentus vivat, de aliis autem non sit curiosus. Das entspricht im Ergebnis durchaus der Formulierung des Traditionalismus bei Thomas v. Aquin (th. V, 2 gen. 118 art,. I c): Unde necesse est, quod bonum hominis circa ea consistat in quadam mensura, dum scilicet homo .. quaerit habere exteriores divitias, prout sunt necessariae ad vitam ejus secundum suam conditionem. Et ideo in excessu hujus mensurae consistit peccatum, dum scilicet aliquis supra debitum modum vult eas vel acquirere vel retinere, quod pertinet ad avaritiam. Das Sündliche der Überschreitung des durch den eigenen standesgemäßen Bedarf gegebenen Ausmaßes im Erwerbstrieb begründet Thomas aus der lex naturae, wie sie im Zweck (ratio) der äußeren Güter zutage trete, Luther aus Gottes Fügung. Über die Beziehung von Glaube und Beruf bei Luther s. noch vol. VII p. 225: … quando es fidelis, tum placent Deo etiam physica, carnalia, animalia officia, sive edas, sive bibas, sive vigiles, sibe dormias, quae mere corporalia et animalia sunt. Tanta res est fides … Verum est quidem, placere Dei etiam in impiis sedulitatem et industriam in officio (diese Aktivität im Berufsleben ist eine Tugend lege naturae). Sed obstat incredulitas et vana gloria, ne possint opera sua referre ad gloriam Dei (an calvinistische Wendungen anklingend) .... Merentur igitur etiam impiorum bona opera in hac quidem vita praemia sua (Gegensatz gegen Augustins »vitia specie virtutum palliata«) sed non numerantur, non colliguntur in altro.

58

In der Kirchenpostille (Erl. A. 10, S. 233, 235/6) heißt es: Jeder ist in irgend einen Beruf berufen.« Dieses Berufes (S. 236 heißt es geradezu »Befehl«) soll er warten und darin Gott dienen. Nicht an der Leistung, sondern an dem darin liegenden Gehorsam hat Gott Freude.

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