Herausgegeben von
Erich Marks und Wiebke Steffen
Mit Beiträgen von:
Carina Agel, Britta Bannenberg, Christine Brendel, Kerstin Bunte, Alejandro Christ, Julia Christiani, Felix Diehl, Gregor Dietz, Fatih Ekinci, Christiane Erkens, Rubeena Esmail-Arndt, Dagmar Freudenberg, Frank Goldberg, Thomas Görgen, Jérome Gravenstein, Martin Hafen, Heidrun Hassel, Thomas Hestermann, Viktoria Jerke, Tanja Kasten, Michael Koch, Shérif Wouloh Korodowou, Sandra Kotlenga, Timm Kroeger, Philipp Kuehl, Karsten Lauber, Olaf Lobermeier, Erich Marks, Karla Marks, Gisela Mayer, Thomas Mücke, Kurt Mühler, Christine Müller, Barbara Nägele, Jens Narten, Marion Popp, Nathalie Preisser, Gerhard Schmalbruch, Gertraud Selig, Tina Silbernagl, Christian Specht, Wiebke Steffen, Rainer Strobl, Stephan L. Thomsen, Christamaria Weber, Sabine Wenz, Karin Wunder, Abdoulaye Zono
Forum Verlag Godesberg GmbH 2015
Bibliographische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie: detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.
© Forum Verlag Godesberg GmbH, Mönchengladbach
Alle Rechte vorbehalten
Mönchengladbach 2015
Satz und Layout: Isabell Becker, Claudia Heinzelmann, Karla Marks
Coverdesign: Konstantin Megas, Mönchengladbach
Herstellung: BoD - Books on Demand GmbH, Norderstedt
978-3-942865-53-1(Printausgabe)
978-3-942865-54-8 (eBook)
Der hier vorgelegte Dokumentationsband des 20. Deutschen Präventionstages erscheint, wie in den vergangenen Jahren, als Printausgabe sowie als eBook im Forum Verlag Godesberg. Der 20. Deutsche Präventionstag hat am 8. und 9. Juni 2015 unter der Schirmherrschaft des Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier in Frankfurt am Main stattgefunden. Das Schwerpunktthema des Kongresses lautete „Prävention rechnet sich. Zur Ökonomie der Kriminalprävention“ und wurde durch ein Gutachten von Professor Dr. Stephan Thomsen vorbereitet, das in seiner Langfassung auch hier veröffentlicht wird. Neben Beiträgen zum Schwerpunktthema finden sich in dieser Dokumentation insbesondere auch zahlreiche jener Vorträge, die von den Kongressteilnehmenden in der Evaluation die höchsten Bewertungen erhalten haben.
Im Jahr 2015 ist der Deutsche Präventionstag 20 Jahre alt geworden und hat sich in diesen zwei Jahrzehnten vom kleinen Fachkongress mit ca. 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum größten europäischen Kongress für das Arbeitsgebiet der Kriminalprävention sowie angrenzender Präventionsbereiche entwickelt. Ein zahlenmäßiger Überblick zu den bisherigen Kongressen wurde deshalb ebenfalls in das Buch aufgenommen.
Mit der Veröffentlichung dieses Dokumentationsbandes bedanken sich die Herausgeber im Namen des Deutschen Präventionstages bei allen Personen und Institutionen, die durch ihre thematische, ideelle, personelle und finanzielle Unterstützung den erfolgreichen Jahreskongress 2015 ermöglicht haben. Der herzliche Dank der Herausgeber gilt zum einen insbesondere den Autorinnen und Autoren für die Bereitstellung ihrer Texte. Zum anderen bedanken wir uns bei Isabell Becker für die Textverarbeitung und Gestaltung des Sammelbandes, bei Dr. Claudia Heinzelmann und Karla Marks für die Endredaktion und bei Carl Werner Wendland für die verlegerische Betreuung.
Hannover/Heiligenberg, im Dezember 2015
Erich Marks und Wiebke Steffen
Seit dem 12. Deutschen Präventionstag (2007 in Wiesbaden) veröffentlichen der Deutsche Präventionstag und seine Veranstaltungspartner mit der jeweiligen „Erklärung“ zum Schluss eines jeden Kongresses Aussagen zu den (kriminal-)politischen Konsequenzen, die sich aus dem jährlichen Schwerpunktthema sowie den weiteren Verhandlungen des Jahreskongresses zu aktuellen kriminalpräventiven Entwicklungen und Tendenzen ergeben. Dieser Tradition folgend richtet sich auch die „Frankfurter Erklärung“ des 20. Deutschen Präventionstages primär an die in den Kommunen, den Ländern, dem Bund und in Europa für die Kriminalprävention politisch verantwortlichen Personen, Instanzen und Ebenen.
Vor dem Hintergrund dieser Zielrichtung dankt der Deutsche Präventionstag dem Bundespräsidenten, Herrn Joachim Gauck, dem Ministerpräsidenten des Landes Hessen, Herrn Volker Bouffier sowie dem Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt, Herrn Peter Feldmann, für die in ihren Grußworten zum 20. Deutschen Präventionstag zum Ausdruck kommende Wertschätzung der Kriminalprävention. Der Dank gilt auch der Justizministerin des Landes Hessen, Frau Eva Kühne-Hörmann, für ihre Regierungserklärung vom 26. Mai 2015, in der insbesondere auch auf die Präventionsstrategien der Landesregierung eingegangen wird.
Mit dem Schwerpunktthema „Prävention rechnet sich. Zur Ökonomie der Kriminalprävention“ hat der Deutsche Präventionstag erstmals die ökonomischen Aspekte (kriminal)präventiven Handelns in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt. Der Direktor des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung (NIW), Herr Professor Dr. Stephan L. Thomsen, hat im Vorfeld des Kongresses das Gutachten „Kosten und Nutzen von Prävention in der ökonomischen Analyse“ erstellt. Dieses Schwerpunktthema wurde in der kriminalpräventiven Diskussion der Bundesrepublik Deutschland bislang völlig vernachlässigt. Der Deutsche Präventionstag sieht hier einen erheblichen Nachholbedarf, da Kosten-Nutzen-Analysen ein aussagekräftiges Instrument zur Beurteilung und Ausgestaltung der Präventions- und Kriminalpolitik sein können.
Das gilt allerdings nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zum einen müssen die methodischen Grundlagen für die Erstellung von Kosten-Nutzen-Analysen erarbeitet und erprobt werden. Zum anderen muss die gesellschaftspolitische und ethische Diskussion darüber stattfinden, was für die Kriminalprävention unter „rechnet sich“ verstanden werden soll. Es geht vor allem darum zu klären, welcher Nutzen mit den jeweiligen kriminalpräventiven Maßnahmen und Programmen verbunden werden soll – bzw. welche Risiken damit einhergehen können, wenn dieser Nutzen sozusagen „mit einem Preisschild“ versehen wird.
Auf der Basis des Gutachtens von Professor Dr. Stephan L. Thomsen sowie der Verhandlungen des 20. Deutschen Präventionstages geben der Deutsche Präventionstag und seine Veranstaltungspartner,
diese „Frankfurter Erklärung“ ab.
In der angelsächsischen Welt werden Kosten-Wirksamkeits-Analysen und Kosten-Nutzen-Analysen zur Beurteilung öffentlicher Interventionen und Programme seit vielen Jahrzehnten verwendet und spätestens seit Mitte der 1990er Jahre auch in der Kriminalitätsforschung für die Beurteilung von Justizmaßnahmen sowie zur Bewertung der Prävention eingesetzt. Vergleichbare Informationen für Deutschland sind fast gar nicht vorhanden. Mit wenigen Ausnahmen fehlen hierzulande sowohl die systematische Analyse als auch ein kontinuierlicher ökonomischer Dialog in Kriminologie und Prävention. Ganz zu schweigen von spezialisierten Institutionen, die sich – wie etwa in den USA – intensiv mit der ökonomischen Bewertung von Kriminalpolitik und Prävention beschäftigen und so systematisch und umfangreich Analysen, Informationen und Ergebnisse bereitstellen.
Dies ist nicht nur überraschend, sondern weist auf einen erheblichen Nachholbedarf hin. Die ökonomische Betrachtung der Prävention, d.h. insbesondere die Herausarbeitung ihrer Erträge und Kosten, kann einen wichtigen Beitrag zum Verständnis und zur Begründung präventiven Handelns leisten.
Internationale Ergebnisse von Kosten-Nutzen-Analysen belegen die positiven Kosten-Nutzen-Bilanzen effektiver Präventionsmaßnahmen. So sind insbesondere Programme und Maßnahmen der „Frühen Hilfen“ für Eltern schon ab der Schwangerschaft und dann für Kinder vordringlich bis zum Alter von drei Jahren, wie sie in Deutschland u.a. vom Nationalen Zentrum für Frühe Hilfen (NZFH) nachdrücklich propagiert werden, (auch) unter Kosten-Nutzen-Aspekten vielversprechend. Die Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Analysen bei politischen Entscheidungen kann so beispielsweise eine Grundlage für die nachhaltige Finanzierung von lokalen und regionalen Unterstützungssystemen zu rechtzeitigen - und d. h. so früh wie irgend möglich einsetzenden - Hilfen liefern.
Ökonomische Überlegungen können zu einer versachlichten Diskussion über den Einsatz der beschränkten Mittel beitragen. Denn insbesondere die Beurteilung des gesellschaftlichen Schadens durch Kriminalität erfordert einen einheitlichen methodischen Rahmen, um zunächst unvergleichbar Erscheinendes vergleichbar zu machen. Die Herausarbeitung der Erträge von Prävention, bei gleichzeitiger Berücksichtigung ihrer materiellen wie immateriellen Kosten, macht Alternativen vergleichbar und trägt zu einer informierten politischen Entscheidung bei.
Der Deutsche Präventionstag fordert, auch für Deutschland systematische Kosten-Nutzen-Analysen zur Kriminalprävention zu erarbeiten und die nicht unerheblichen methodischen Schwierigkeiten, die mit diesen Analysen verbunden sind, als wissenschaftliche Herausforderung anzunehmen. Die Ansätze und die Instrumente die zur Beurteilung und Erarbeitung von Kosten-Wirksamkeits- bzw. Kosten-Nutzen-Analysen im internationalen Raum erarbeitet worden sind, können – wenngleich mit einigem Aufwand – auch in Deutschland Anwendung finden.
Der Deutsche Präventionstag hat wiederholt – zuletzt in seiner „Karlsruher Erklärung“ 2014 – die Evidenzbasierung der Kriminalprävention eingefordert. In diesem Zusammenhang begrüßt der Deutsche Präventionstag die inzwischen häufigere und selbstverständlichere wissenschaftliche Fundierung der praktischen Präventionsarbeit. Ebenso kritisiert er die nach wie vor festzustellende „Taubheit“ der Kriminalpolitik gegenüber der dringend erforderlichen Hinwendung zur (Kriminal-)Prävention überhaupt. Eine durch theorie- wie empiriefundiertes Wissen gestützte Kriminalprävention muss dringend positiver bewertet und gefördert werden.
Die ökonomische Betrachtung der Kriminalität und ihrer Prävention könnte ein Anlass dazu sein, auf der politischen Ebene zu einem Ausbau evidenzbasierter Kriminalprävention zu kommen. Denn die ökonomische Betrachtung setzt die Wirkungsanalyse bzw. Evaluation von Programmen voraus, da eine Kosten-Nutzen-Analyse immer nur eine Erweiterung der zugrundeliegenden Evaluation der Programmeffekte ist. Diese methodischen Voraussetzungen für die Durchführung von Kosten-Nutzen-Analysen sind in Deutschland grundsätzlich vorhanden, wenn auch teilweise lückenhaft. Der Deutsche Präventionstag fordert deshalb die Forschungsförderung in Deutschland dazu auf, die Wirkungsevaluation von Präventionsmaßnahmen in weitaus stärkerem Umfang zu fördern als bisher.
Der Deutsche Präventionstag sieht in belastbaren Schätzungen zu den Kosten der Kriminalität eine notwendige, wenn auch nicht hinreichende Voraussetzung für eine evidenzbasierte Ausgestaltung einer effizienten Präventionspolitik. Denn Kosten-Nutzen-Analysen können und dürfen nicht das einzige Auswahlkriterium für Maßnahmen sein.
Wenn Kosten-Nutzen-Analysen der Kriminalität und ihrer Prävention dazu führen sollten, dass Politik nur noch das unterstützt, was sich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten „rechnet“, dann wäre das Ziel dieser Analysen verfehlt, zu einer evidenzbasierten Präventionspolitik beizutragen.
So lohnt sich Kriminalprävention über den ökonomischen Aspekt hinaus schon deshalb, weil durch die häufig stattfindende vernetzte und interdisziplinäre Zusammenarbeit konzeptionelle Herangehensweisen gefördert werden, die auch ein wertschätzendes Miteinander ermöglichen sowie die Qualität der gemeinsamen kriminalpräventiven Maßnahmen steigern.
Auch wenn derzeit in Anbetracht des erheblichen Nachholbedarfs Deutschlands bezüglich der Kosten-Nutzen-Analysen von Reaktionen auf Kriminalität die Gefahr einer Eingrenzung der Prävention auf ihre fiskalischen Aspekte gering ist, hält der Deutsche Präventionstag eine rechtzeitige und jederzeitige Diskussion darüber für erforderlich, was wir darunter verstehen, wenn davon gesprochen wird, „es rechnet sich“.
Unter Kosten-Wirksamkeits-Aspekten ist zu beachten, dass die kosteneffektivere Maßnahme nicht immer diejenige sein muss, die man auch aus ethischen Gründen befürworten würde. Und auch wenn bei Kosten-Nutzen–Analysen der gesellschaftliche Nutzen und nicht die Kosteneffizienz der entscheidende Maßstab ist, muss doch gefragt werden, was es bedeutet, wenn der gesellschaftliche Nutzen „mit einem Preisschild“ versehen wird. Der Einsatz von Kosten-Nutzen-Analysen ist also abzuwägen gegenüber der Gefahr, ohne diese Analysen die knappen Ressourcen für solche Maßnahmen und Programme zu verschleudern, die eine negative oder schlechtere Kosten-Nutzen-Bilanz haben.
Jenseits der Probleme, die mit Kosten-Nutzen-Analysen für die Kriminalprävention verbunden sein können, hält der Deutsche Präventionstag es für erforderlich, zu aktuellen Entwicklungen und Tendenzen Stellung zu nehmen.
Bereits in den Vorjahren hat der Deutsche Präventionstag immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass Kriminalprävention auch riskante Aspekte haben kann. Sei es, dass sie zur (weiteren) Herausbildung eines Präventionsstaates beitragen kann, sei es, dass es zur „Kriminalisierung“ der Sozialpolitik kommt, also zu einer vorwiegend kriminalpolitisch fokussierten „Bearbeitung“ von im Kern sozialpolitisch anzugehenden Problemen.
Darüber hinaus sind seit einigen Jahren aus Sicht des Deutschen Präventionstages insbesondere diejenigen Entwicklungen der Kriminalprävention bedenklich, die mit den Begriffen „Big Data“ und „Nudging“ zusammen hängen, da beide auch geeignet sind, die menschliche Handlungsfreiheit bedrohlich einzuschränken.
Viktor Mayer-Schönberger hat in seinem Vortrag bei der Abschlussveranstaltung des 19. Deutschen Präventionstages zu „Big Data – Chancen und Risiken in der Prävention“ eindrücklich auch auf die Probleme hingewiesen, die mit Big-Data-Vorhersagen verbunden sein können, etwa im Bereich der Kriminalität und ihrer Prävention. Er hat dabei nachdrücklich auf die Notwendigkeit hingewiesen, die menschliche Handlungsfreiheit zu schützen. Denn Big Data sagt zukünftiges menschliches Verhalten sehr gut voraus und das würde dem Staat auf längere Sicht bei Abbau der rechtsstaatlichen Beschränkungen erlauben, seine Bürger dafür zur Verantwortung zu ziehen, noch bevor diese den prognostizierten Gesetzesbruch überhaupt begangen haben. Die Grenzen zwischen präventiver Intervention und empfundener Strafe sind fließend. Die Themen „Predictive Policing“ oder „Mit Big Data und schlauer Software auf Verbrecherjagd“ waren mithin nicht ohne Grund auch Beratungsgegenstand dieses 20. Deutschen Präventionstages.
Der nachdrückliche Appell Mayer-Schönbergers, ein Stück Risiko anzunehmen und zu akzeptieren, um die Freiheit dahin gehend zu verteidigen, dass wir unser Leben als Individuen und als Gesellschaft auch in Zeiten von Big Data selbst gestalten können, gewinnt durch die Entwicklung, die mit dem Begriff „Nudging“ (= Anstupsen) verbunden ist, noch an Bedeutung. Aus der Perspektive des fürsorglichen Staates betrachtet geht es scheinbar ganz neutral darum, den Bürgern auf vermeintlich unaufdringliche Weise dabei zu helfen, ein Leben in ihrem eigenen besten Interesse zu führen. Aus der kritischen Perspektive der Wahrung der Gestaltungsfreiheit betrachtet geht es aber um etwas Anderes: Der Staat schreibt danach den Bürgern immer stärker vor, wie sie leben sollen. Ein besonders eindrucksvoller Beleg dafür sind die Forderungen nach Prävention im Gesundheitsbereich: Hier werden die Selbstbestimmungskraft und das Selbstbestimmungsrecht der Bürger erstickt, wird ihnen ihre Freiheit – auch das Recht auf dumme Entscheidungen - schleichend entzogen.
Prävention bedeutet also keineswegs immer nur deshalb Gutes, weil mit ihr bestimmte Übel verhindert werden sollen. Der Deutsche Präventionstag hält deshalb eine Diskussion des Themas „Präventionsethik“ für dringend erforderlich.
Auch vor dem Hintergrund der Notwendigkeit eines Ethikdiskurses in der Kriminalprävention sowie der seit dem 19. Deutschen Präventionstag erfolgten Schritte hin zur Entwicklung eines Nationalen Zentrums für Kriminalprävention, wiederholt der Deutsche Präventionstag seine Forderung, dieses Zentrum seinen Aufgaben entsprechend organisatorisch auszurichten sowie personell angemessen und finanziell ausreichend auszustatten. Insbesondere muss dabei auch gewährleistet sein, dass Prävention interdisziplinär ausgerichtet ist und dass zudem politische Entscheidungen über Ressourcenverteilungen hinweg und auch quer zu engen Ressortzuständigkeiten möglich sind. Ohne diese Voraussetzungen kann ein Nationales Zentrum für Kriminalprävention nicht sinnvoll arbeiten.
Das im Aufbau befindliche Nationale Zentrum für Kriminalprävention (NZK) könnte auch in Deutschland eine Forschungseinrichtung wie das „Washington State Institute for Public Policy (WSIPP)“ beherbergen. Dieses Institut wird als äußerst vorbildlich gewertet, auch weil es politisch relevante Kosten-Nutzen-Analysen erarbeitet hat. Bereits seit 1997 untersucht es die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von Präventions- und Strafjustizprogrammen mit dem Ziel, effektive und zugleich effiziente Programme zur Reduzierung der Kriminalität zu identifizieren. Dieses vom dortigen Parlament initiierte und ihm organisatorisch zugeordnete Forschungsinstitut ist ein herausragendes Beispiel für eine stärkere wissenschaftliche Basierung kriminalpolitischer und namentlich kriminalpräventiver Entscheidungen der Politik.
Frankfurt, 9. Juni 2015
Seit 1995 verfolgen die jährlich stattfindenden Deutschen Präventionstage das Ziel, Kriminalprävention und angrenzende Präventionsbereiche ressortübergreifend, interdisziplinär und in einem breiten gesellschaftlichen Rahmen darzustellen, zu erörtern und zu stärken. Diese zusammenfassende Gesamtdarstellung will einen Überblick über die Struktur und die vielfältigen Themen, Sektionen und Foren des 20. Deutschen Präventionstages geben, der am 8. und 9. Juni 2015 in der Messe Frankfurt am Main stattfand.
Das Selbstverständnis und die Rahmenziele sind kongressübergreifend in einem Leitbild formuliert: Der Deutsche Präventionstag wurde 1995 als nationaler jährlicher Kongress speziell für das Arbeitsfeld der Kriminalprävention begründet. Von Beginn an war es das Ziel, Kriminalprävention ressortübergreifend, interdisziplinär und in einem breiten gesellschaftlichen Rahmen darzustellen und zu stärken. Nach und nach hat sich der Deutsche Präventionstag auch für Institutionen, Projekte, Methoden, Fragestellungen und Erkenntnisse aus anderen Arbeitsfeldern der Prävention geöffnet, die bereits in mehr oder weniger direkten Arbeitszusammenhängen stehen. Neben der weiterhin zentral behandelten Kriminalprävention reicht das erweiterte Spektrum des Kongresses von der Suchtprävention oder der Verkehrsprävention bis hin zu den verschiedenen Präventionsbereichen im Gesundheitswesen.
Der Kongress wendet sich insbesondere an Verantwortungsträger der Prävention aus Behörden, Gemeinden, Städten und Kreisen, Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Justiz, Kirchen, Medien, Politik, Polizei, Präventionsgremien, Projekten, Schulen, Sport, Vereinigungen und Verbänden, Wissenschaft, etc.
Der Deutsche Präventionstag will als jährlich stattfindender nationaler Kongress:
Zur Vorbereitung eines jeden Präventionstages wird ein Programmbeirat1 gebildet, in dem der Veranstalter sowie die gastgebenden und ständigen Veranstaltungspartner repräsentiert sind. Der Programmbeirat ist zuständig für inhaltliche Gestaltungsfragen des jeweilig anstehenden Kongresses sowie für Ausblicke und erste Vorplanungen künftiger Kongresse.
Das Engagement und die Verbundenheit der DPT-Partner sind ein zentraler Baustein für das Gelingen des Kongresses. Allen beteiligten Entscheidungsträgern und Repräsentanten der DPT-Partner sei besonders herzlich für ihr Engagement gedankt. Insgesamt 29 Organisationen und Institutionen haben sich in unterschiedlichen Formen und vielfältigen Rollen ausdrücklich als offizielle Partner des 20. Deutschen Präventionstages mit ihrem Logo, ihrem guten Namen sowie personellen und finanziellen Ressourcen eingebracht. Ein ebenso herzlicher Dank gilt erneut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für die Förderung des 20. Deutschen Präventionstages. Im Einzelnen waren beteiligt:
Kongresseröffnung
Montag, 8. Juni 2015, 11:00 bis 12:30 Uhr
Geschäftsführer des Deutschen Präventionstages
Ministerpräsident des Landes Hessen und Schirmherr des 20. Deutschen Präventionstages
Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main
Kongresspräsident und Vorsitzender der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe
Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung, Gutachter des 20. Deutschen Präventionstages
giz – Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH
Justus-Liebig-Universität Gießen
Botschafter des WEISSER RING e. V.
Botschafter des Landespräventionsrates Hessen
Blechbläserbesetzung des Landespolizeiorchesters Hessen Musik-AG der Otto-Hahn-Schule, Frankfurt am Main – Nieder Eschbach
Abendempfang
des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt am Main für die Teilnehmenden des 20. Deutschen Präventionstages am Montag, 8. Juni 2015 ab 18:30 Uhr im Frankfurter Palmengarten
Abschlussplenum
Dienstag, 9. Juni 2015 – 15:15 bis 16:15 Uhr
„Frankfurter Erklärung“ des Deutschen Präventionstages
Résumé
Erschöpfte Kinder – erschöpfte Gesellschaft
Ausblick und Verabschiedung
Erstmals wurden beim 20. Deutschen Präventionstag Themenboxen angeboten. Sie enthalten in der Regel drei thematisch zueinander passende Vorträge à 30 Minuten.
Themenbox 1 – Zukunft der Kriminalprävention
Prof. Dr. Dr. Friedrich Lösel, University of Cambridge, Cambridge
Dr. Wiebke Steffen, Deutscher Präventionstag, Heiligenberg
Prof. Dr. Rita Haverkamp, Stiftungsprofessur für Kriminalprävention und Risikomanagement, Tübingen
Dr. Christoph Gebhardt, Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Bianca Biwer, WEISSER RING e. V., Mainz
Themenbox 2 – Diebstahl
Prof. Dr. Alois Birklbauer, Prof. Dr. Helmut Hirtenlehner und Heinz Leitgöb, Johannes-Kepler-Universität Linz
Prof. Dr. Thomas Görgen, Dr. Daniela Hunold, Benjamin Kraus und Daniel Wagner, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Themenbox 3 – Frühe Hilfen
Stefan Schäfer, Deutscher Kinderschutzbund, Bezirksverband, Frankfurt am Main Dr. Sönke Siefert, Katholisches Kinderkrankenhaus Wilhelmstift, Hamburg
Prof. Dr. Martin Hafen, Hochschule Luzern
Christine Jung-Seeh und Dr. Astrid Kerl-Wienecke, Jugend- und Sozialamt Stadt Frankfurt am Main
Themenbox 4 – Rechtsextremismus
Frank Buchheit, Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Stuttgart Prof. Dr. Kurt Möller, Hochschule Esslingen
Anja Herold-Beckmann, Sächsisches Staatsministerium des Innern, Dresden Dr. Olaf Lobermeier, proVal - Gesellschaft für sozialwissenschaftliche Analyse, Beratung und Evaluation, Hannover
Dr. Frank Greuel und Sally Hohnstein, Deutsches Jugendinstitut
Themenbox 5 – Neue Medien
Daniel Seitz, Mediale Pfade - Agentur für Medienbildung, Berlin Walter Staufer, Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, Bonn
Günter Steppich, Hessisches Kultusministerium, Wiesbaden
Prof. Dr. Dr. Klaus P. Jantke, Fraunhofer IDMT, Erfurt
Themenbox 6 – Schulische Gewaltprävention I
Dr. Stefan Schanzenbächer, Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V., Berlin
Zahra Deilami, Hilfswerk der Deutschen Lions e.V., Wiesbaden
Miriam Schroer-Hippel, Camino gGmbH, Berlin
Themenbox 7 – Zivilcourage
Dagmar Buchwald, Stadt Frankfurt am Main Corinna Metzner, Präventionsrat der Stadt Frankfurt am Main
Martin de Crignis, Bluespots Productions e.V., Augsburg Diana Schubert, Kriminalpräventiver Rat Augsburg
Martin Boess, Schweizerische Kriminalprävention, Bern
Themenbox 8 – Frühintervention bei Traumafolgen
Dr. Norbert Kröger, Psychotraumatologische Praxis für Gewalt- und Kriminalitätsopfer, Berlin
Reinhard Heckmann, Kanzlei Rechtsanwälte Klask und Heckmann, Unna
Dr. Robert Bauer und Klaus Robatsch, KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit), Wien
Themenbox 9 – Nachbarschaft
Jan Abt und Dr. Holger Floeting, Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin
Jörg Berens und Carsten Ens, Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e. V., Hannover
Dr. Anke Schröder, Landeskriminalamt Niedersachsen, Hannover
Rita Salgmann und Sascha Scheller, Landeskriminalamt Niedersachsen, Hannover
Themenbox 10 – Menschenhandel
Christiane Howe, Universität Leipzig
Mascha Körner und Prof. Dr. Yvette Völschow, Universität Vechta
Dr. Cinderella Hemme, broken hearts stiftung, Wedemark
Themenbox 11 – Mobbingprävention; Selbstverteidigung
Kerstin Bunte und Shérif Korodowou, Impuls-Institut für Konstruktive Konfliktbearbeitung, Marburg
Jérome Gravenstein, Zentrum für kreative Selbststärke, Frankfurt
Themenbox 12 – Annual International Forum (englischsprachig)
Prof. Dr. Adam Tomison, Australian Institute of Criminology, Canberra ACT
Dr. Caroline L. Davey, Melissa R. Marselle, Andrew B. Wootton, University of Salford (UK), Salford, Greater Manchester
Themenbox 13 – GIZ I: Gewaltprävention global
Rubeena Esmail-Arndt, Dr. Christine Müller und Dr. Tina Silbernagl, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Pretoria
Themenbox 14 – Kosten/Nutzen-Analysen I
Prof. Dr. Stephan Lothar Thomsen, Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung, Hannover
Dr. Harrie Jonkman, Verwey-Jonker Institute, Utrecht
Themenbox 15 – Wohnungseinbruch
Dr. Tillmann Bartsch, Arne Dreißigacker und Gina Rosa Wollinger, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen, Hannover
Karsten Lauber, Kriminalpräventiver Rat der Stadt Leipzig Prof. Dr. Kurt Mühler, Universität Leipzig
Reinhold Hepp und Detlev Schürmann, Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK), Bonn
Themenbox 16 – Sexuelle Gewalt
Prof. Dr. Niels C. Habermann, SRH Hochschule Heidelberg
Christa Wanzeck-Sielert, Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein, Kronshagen
Elena Lamby, Deutsche Sportjugend im DOSB e. V., Frankfurt am Main
Themenbox 17 – Integration/Soziale Stadt
Dr. Uta George und Dr. Akli Kebaili, Stadt Frankfurt, Amt für multikulturelle Angelegenheiten
Fatih Ekinci, Ministerium für Integration, Stuttgart
Heidrun Hassel, Polizeipräsidium Mannheim
Angela Freiberg und Horst Schulmeyer, Jugend- und Sozialamt Stadt Frankfurt am Main
Themenbox 18 – Cybermobbing
Thomas A. Fischer, Deutsches Jugendinstitut e. V., München
Karin Wunder, www.juuuport.de, die Selbstschutz-Plattform von Jugendlichen für Jugendliche im Web, Hannover
Sabine Schlegel, JUKO Marburg e. V., Marburg
Konstanze Schmidt, Netzwerk gegen Gewalt, Wiesbaden
Themenbox 19 – Schulische Gewaltprävention II
Prof. Dr. Katrin Höhmann und Roland Kubitza, Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
Helmolt Rademacher, Hessisches Kultusministerium – Projekt GuD, Frankfurt
Wolfgang Kahl, Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK), Bonn Dr. Jutta Wedemann, Leuphana Universität Lüneburg
Themenbox 20 – Verkehrssicherheit
Marcus Kober, Europäisches Zentrum für Kriminalprävention e. V., Münster
Prof. Dr. Wolfgang Heckmann und Thomas Stegelitz, MISTEL/SPI Forschung gGmbH, Magdeburg
Siegfried Ranzinger, PfalzBOB, Kaiserslautern
Prof. Dr. Dr. Reinhard Urban, Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e. V., Hamburg
Themenbox 21 – Sucht/Gesundheit
Belinda Hoffmann, Innenministerium Baden-Württemberg, Stuttgart
Dr. Rainer Strobl, proVal - Gesellschaft für sozialwissenschaftliche Analyse, Beratung und Evaluation, Hannover
Gregor Burkhart, European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction (EMCDDA), Lissabon
Themenbox 22 – Sozialräumliche Ungleichheit
Prof. Dr. Rita Haverkamp, Stiftungsprofessur für Kriminalprävention und Risikomanagement, Tübingen
Meike Hecker, Stiftungsprofessur für Kriminalprävention und Risikomanagement, Tübingen
Dr. Tim Lukas und Jan Starcke, Bergische Universität Wuppertal, Velbert
Themenbox 23 – Alternative Sanktionen
Mirko Schulte, Amtsgericht Biedenkopf
Jörg Reuschling, Haftentlassenenhilfe e. V., Wiesbaden
Peter Reckling, DBH Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik, Köln
Themenbox 24 – Videoschutzanlagen; Wirtschaftskriminalität
Mathias Enzmann, Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Frankfurt am Main Horst Hyland und Wolfgang Schaefer, Bürger für Sicherheit in Rödermark e. V., Rödermark
Dr. Jens Hoffmann, TPS GmbH, Darmstadt
Themenbox 25 – Annual International Forum (deutschsprachig)
Michael Krause, AHT Khayelitsha Consortium, Cape Town
Udo Lange, AHT Group AG, Essen
Dr. Stefan Lindemann, KfW Entwicklungsbank, Frankfurt am Main
Jakob Humm, Universität Zürich
Franz Zahradnik, Institut für Erziehungswissenschaft (Universität Zürich)
Themenbox 26 – GIZ II: Prävention von Gewalt gegen Frauen global
Christine Brendel, Dr. Tanja Kasten, Timm Kroeger und Dr. Christine Müller, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Eschborn
Themenbox 27 – Kosten/Nutzen-Analysen II
Dr. Miriam Damrow, Fachhochschule Düsseldorf
Prof. Dr. Helmut Kury, Universität Freiburg
Themenbox 28 – Gewaltprävention im Sport
Carina Weber, Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e. V. (dsj), Frankfurt am Main
Dietrich Stein, Hessischer Fußball-Verband e. V., Frankfurt am Main
Ulrich Fliess, Sportjugend Frankfurt, Frankfurt am Main
Themenbox 29 – Kindesmissbrauch/Pädophilie
Dr. Andreas Zimmer, Bistum Trier
Birgit Wald, Bistum Trier
Bernd Eberhardt und Matthias Nitsch, DGfPI - Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e. V., Düsseldorf
Themenbox 30 – Radikalismus
Michaela Glaser, Deutsches Jugendinstitut, Außenstelle Halle
Florian Gruber und Saskia Lützinger, Bundeskriminalamt, Wiesbaden
Themenbox 31 – Amok
Dr. Carina Agel und Nathalie Preisser, Justus-Liebig-Universität Gießen
Felix Diehl, Justus-Liebig-Universität Giessen
Nils Böckler, Viktoria Roth, Lina-Maraike Stetten und Prof. Dr. Andreas Zick, Universität Bielefeld
Themenbox 32 – Jugendschutz/Jugendhilfe
Bernd Holthusen, Deutsches Jugendinstitut e. V., München
Prof. Dr. Theresia Höynck, Universität Kassel
Dr. Susanne Heynen, Jugendamt Karlsruhe,
Alexandra Schmidt, Sozial- und Jugendbehörde Karlsruhe
Dr. Klaus Roggenthin, Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e. V, Bonn
Themenbox 33 – Ältere Menschen
Prof. Dr. Arthur Kreuzer, Mainz
Kay Katzenmeier, Landespolizeiamt Schleswig-Holstein, Kiel
Johannes Schaer, Landesnetzwerk Schleswig-Holstein, Wobbenbüll
Stefanie Corporan Romero, Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Dirk Herwig, Präventionsrat der Stadt Frankfurt am Main
Themenbox 34 – Opferschutz
Tina Neubauer, Bewährungshilfe Stuttgart e. V.
Dr. Lilly H. Graß und Angela Wagner, Beratungsstelle Frauennotruf
Dr. Ursula Bischoff und Frank König, Deutsches Jugendinstitut e. V., Halle
Themenbox 35 – Kooperationsbeziehungen
Olaf Schawe und Petra Wilde, Netzwerk Gewaltprävention und Konfliktregelung Münster, Altenberge
Eva Kiefer, Johann-Wolfgang-Goethe Universität, Frankfurt
Themenbox 36 – Strafjustiz und ihre Folgen
Tim Henning und Tim Tjettmers, Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e. V., Münster
Jutta Hoffmann, Berufsbildungswerk Nordhessen, Bad Arolsen
Mario Watz, JVA Rockenberg / BBW Nordhessen, Rockenberg
Holger Joiko, Justizministerium NRW, Düsseldorf
Wolfgang Schlupp-Hauck, Bundesarbeitsgemeinschaft TOA, Stuttgart Ingrid Steck, Opferberatungsstelle im Haus der Diakonie, Leonberg
Themenbox 37 – Risikomanagement; Mentoring
Dr. Lilian Blaser und Dr. Tillmann Schulze, Ernst Basler + Partner AG, Zollikon
Anne Schulze, Social Impact Consulting GmbH, Ludiwgshafen
Themenbox 38 – Annual International Forum: US Juvenile Justice (in englischer Sprache)
Robert L. Listenbee, Director Federal Office of Juvenile Justice and Delinquency Prevention (OJJDP), Washington, USA, Washington, DC
Themenbox 39 – GIZ III: Globale Jugendgewaltprävention
Alejandro Christ und Dr. Tina Silbernagl, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Pretoria
Heike Spohr, INTerAKTionen, Lollar
Gerd Wagner, Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund e. V. (dsj), Frankfurt am Main
Prof. Dr. Thomas Hestermann, Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation MHMK, Hamburg
Gregor Dietz, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Wiesbaden Thomas Mücke, Violence Prevention Network e. V., Berlin
Wolfgang Kahl, Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK), Bonn
Prof. Dr. Dr. Klaus Michael Beier, Charité - Universitätsmedizin Berlin
Hartmut Pfeiffer, LKA Niedersachsen, Hannover
Dagmar Freudenberg, Landespräventionsrat Niedersachsen, Hannover
Prof. Dr. Helmut Fünfsinn, Hessisches Ministerium der Justiz, Wiesbaden
Christamaria Weber, Stadt Frankfurt am Main
Frank Goldberg, Präventionsrat der Frankfurt am Main
Prof. Dr. Gunter A. Pilz, DFB, Frankfurt am Main
Frederick Groeger-Roth, Landespräventionsrat Niedersachsen, Hannover Peter Karaskiewicz, Landkreis Nienburg/ Weser, Nienburg
James E. Anderson, Executive Director of the Pennsylvania Juvenile Court Judges’ Commission (JCJC) (ret.), Harrisburg, USA, Mechanicsburg
Julia Christiani und Viktoria Jerke, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, Stuttgart
Prof. Dr. Bernd Maelicke, Deutsches Institut für Sozialwirtschaft, Kiel
Gregor Schwarz, Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM), Berlin
Markus Wortmann, Sicheres Netz hilft e. V., Eschborn