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AUGUSTUS
(63 V. CHR. – 14 N. CHR.)

war der erste römische Kaiser. Als ursprünglich dem römischen Ritterstand angehörender Adoptivsohn des 44 v. Chr. ermordeten Julius Cäsar gewann er die Macht und regierte von 30 v. Chr. bis 14 n. Chr. Es gelang ihm, dem Jahrhundert der Römischen Bürgerkriege ein Ende zu setzen. Während er propagierte, die Republik stärken zu wollen, war sein eigentliches Ziel, sie ungesehen in eine Monarchie – getarnt als Prinzipat – zu wandeln. Der verklärten Phase innerer Stabilität (Pax Augusta) während Augustus’ Regierungszeit stehen zahlreiche Expansionskriege gegenüber.

DIE ÜBERSETZERIN
Dr. Lenelotte Möller studierte Geschichte, Latein und evangelische Theologie in Saarbrücken, Basel und Mainz; die Promotion in Geschichte folgte im Jahr 2000; sie unterrichtet am Gymnasium Schifferstadt im Rhein-Pfalz-Kreis. Im marixverlag sind von ihr u. a. folgende Übersetzungen erschienen: Die Enzyklopädie des Isidor von Sevilla, die Cicero-Briefe, Titus Livius’ Römische Geschichte, Senecas Vom glücklichen Leben, Plutarchs Von Liebe, Freundschaft und Feindschaft, Polybios’ Der Aufstieg Roms, Boëthius’ Trost der Philosophie und Lukians Vom beinahe vollkommenen Menschen. Sie ist Mitherausgeberin der 2-bändigen Plinius-Ausgabe.

Zum Buch

»Für die Sicherheit Roms sorgte er, soweit es
menschlicher Voraussicht nach möglich war, bis
in die ferne Zukunft.«
Sueton

»Der Ruf von Augustus’ Tapferkeit und seiner
Mäßigung drang sogar bis zu den Indern
und Skythen, die man bisher nur dem Hörensagen
nach kannte […].«
Sueton

Die Legenden um den ersten Römischen Kaiser Augustus hallen bis in die Gegenwart nach. Während seine Herrschaft nach außen von unzähligen Expansionskriegen geprägt war, wurde über Jahrhunderte der nach innen gekehrte Frieden seines Reiches als Pax Augusta verklärt. Dazu beigetragen haben nicht zuletzt die selbstverfassten Aufzeichnungen über Augustus’ politische Aktivitäten, welche hier in einer dreisprachigen lateinisch-deutsch-griechischen Ausgabe vorliegen. Die Selbstinszenierung Augustus’ steht zeitweilig im Widerspruch zur damaligen politischen Wirklichkeit und regt dazu an, das idealisierte Bild des ersten Kaisers der einst größten Macht der Welt zu überdenken.

Ob sich Kaiser Augustus der Ambivalenz seiner Herrschaft bewusst war, als er seine Res gestae divi Augusti – »Die Taten des göttlichen Augustus« – niederschrieb, ist nicht bekannt. Die oftmals zu Schönungen tendierenden Aussagen innerhalb der Schrift legen diese Vermutung jedoch nahe. Während er im Verborgenen danach strebte, die vom Jahrhundert-Bürgerkrieg geschundene Republik als Prinzipat zurück zur Monarchie zu führen, betont er in den Res gestae, dass er nicht nach all der Macht und Ehre, die ihm zuteilwerden, gestrebt habe, und zählt all seine Gaben an das Römische Volk auf. Die anschließend dokumentierte Ausdehnung des Römischen Reiches dank seiner Herrschaft ist klar auf seine bisweilen aggressive Expansionspolitik zurückzuführen. Die Aufzeichnungen Augustus’ geben Einblick in die einzigartige Selbstwahrnehmung und -darstellung einer Herrscherfigur, die dem Römischen Volk zwar inneren Frieden brachte, dabei jedoch stets eigene Ziele verfolgte.

Meine Taten
Res gestae divi Augusti
dreisprachige Ausgabe

Meine Taten

Res gestae divi Augusti

dreisprachige Ausgabe

neu übersetzt, herausgegeben und
erläutert von Lenelotte Möller

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://dnb.d-nb.de abrufbar.

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Alle Rechte vorbehalten

© by marixverlag in der Verlagshaus Römerweg GmbH, Wiesbaden 2014
Der Text basiert auf der Ausgabe marixverlag, Wiesbaden 2014
Lektorat und Transskriptorat: M.A. Sven Gütermann, Freiburg im Breisgau
Covergestaltung: Groothuis. Gesellschaft der Ideen und Passionen mbH, Hamburg Berlin
Bildnachweis: Rom, Blick vom Nerva-Forum zum Augustus-Forum mit dem Tempel des Mars Ultor (Ende 1. Jh. v. Chr). Foto 2008, akg-images / Gerard Degeorge
eBook-Bearbeitung: Bookwire GmbH, Frankfurt am Main

ISBN: 978-3-8438-0475-2

www.verlagshaus-roemerweg.de/Marix/

„Dass ich auf ewig unantastbar sein [und, solange ich lebe, die tribunizische Amtsgewalt haben] solle, wurde durch ein Gesetz festgelegt.“

Augustus

Inhalt

Einleitung

Meine Taten – Res gestae divi Augusti

Lateinisch · Deutsch

Griechisch

Anmerkungen

Literatur

Zeittafel

Einleitung

Die Herrschaft des Octavian/Augustus

Die Herrschaft des Augustus setzte dem Jahrhundert der Römischen Bürgerkriege (133–30 v. Chr.) ein Ende. Einer der bedeutendsten Momente dieser Epoche war die Ermordung Caesars an den Iden des März durch eine senatorische Verschwörergruppe, die die römische res publica wiederherstellen wollte, eine Aufgabe, welche die Verschwörer in den folgenden Monaten und Jahren nicht zu lösen vermochten. Für viele unerwartet war nicht Antonius, der sich des Erbes Caesars bemächtigen wollte, sondern Caesars Großneffe Gaius Octavius von Caesar selbst zu dessen Sohn, Erben und Nachfolger bestimmt worden.

Octavius nahm das Erbe an und stellte zur Durchsetzung der testamentarischen Bestimmungen seines nunmehrigen Adoptivvaters zunächst aus privaten Mitteln ein Heer auf. Mit diesem Heer zog er zuerst im Auftrag des Senats nach Mutina, wo die Konsuln des Jahres 43 v. Chr. die Caesarmörder belagerten. Doch beide Konsuln überlebten die Auseinandersetzung nicht. Octavian aber beseitigte mit militärischer Gewalt und wechselnden Koalitionen und überaus geschickter Propaganda in einem Zeitraum von etwa fünfzehn Jahren alle Konkurrenten um die Herrschaft in Rom.

Als Octavian zur Alleinregierung gelangt war, verzichtete er auf die Attribute und Titel der Macht, durch die Caesar so offensichtlich die alte Verfassung außer Kraft gesetzt hatte. Besondere Machtbefugnisse, die ihm der Senat während des Krieges verliehen hatte, gab Octavian im Jahr 27 v. Chr. zurück. Er erhielt die tribunizische Amtsgewalt und für die nächsten Jahre das Konsulat sowie den Beinamen Augustus („der Erhabene“). Die beiden Amtsvollmachten (Konsulat und Tribunat) gehörten zwar nach der Verfassungstradition auch nicht zusammen, waren aber unter den gegebenen Umständen für Senat und Volk von Rom leichter zu ertragen als etwa ein Diktator auf zehn Jahre oder auf Lebenszeit, wie es Caesar für sich erworben hatte. Immerhin genügten die Befugnisse, um die römische Politik maßgeblich zu bestimmen.

Den äußeren Eindruck wahrend, er habe die alte Verfassung im Wesentlichen wiederhergestellt, regierte Augustus von 27 v. Chr. bis zu seinem Tod 14 n. Chr. über vier Jahrzehnte lang das Imperium Romanum und verschaffte dem Reich im Inneren eine Phase der Ruhe und Konsolidierung. Nach außen wechselten Erfolge wie Eroberungen an der Donau mit Niederlagen wie im Jahr 9 n. Chr. in Germanien. Noch für etwa hundert Jahre aber dehnte sich das Römische Reich – entgegen der Empfehlung des Augustus – geographisch weiter aus.

Im Inneren trug Augustus den Bedürfnissen der vom Bürgerkrieg erschöpften Bevölkerung nach beständigen Werten und Verlässlichkeit Rechnung, indem er altrömische Traditionen stärkte oder sogar nach langer Unterbrechung neu aufleben ließ und eine strenge Sittengesetzgebung pflegte. Dies war nicht nur politisches Kalkül, sondern entsprach wohl durchaus seiner eigenen Gesinnung. Soziale Probleme linderte er immerhin soweit, dass sie eine lange Stabilität des politischen Systems ermöglichten. Zahlreiche Ämter und Titel wurden ihm in seiner Regierungszeit noch verliehen.

Von harten Schicksalsschlägen war Augustus’ privates Leben in der Zeit seiner Herrschaft geprägt. Mehrere potentielle Nachfolger wie sein Stiefsohn Drusus und seine Adoptivsöhne Lucius und Gaius starben vor ihm. Auch den Totalverlust dreier Legionen im Jahre 9 n. Chr. nahm Augustus wie eine persönliche Katastrophe.

Als er im Jahre 14 n. Chr. starb, hatte er dem Römischen Reich eine neue Staatsform gegeben, die die alten Verfassungstraditionen mit der Herrschaft eines Einzelnen verband und wie die alte Republik immerhin für mehrere Jahrhunderte fortgesetzt werden konnte. Auch außenpolitisch war das Reich zu diesem Zeitpunkt noch stabil.

Augustus wurde nicht nur in der römischen Welt zum Urbild eines weisen Herrschers, sondern prägte die Herrscheridee mehrerer großer europäischer Reiche wie Byzanz, das Heilige Römische Reich, Frankreich oder Russland. Seine Aufnahme in die Weihnachtsgeschichte des Evangelisten Lukas ist ein angemessenes Symbol für die Bedeutung seiner Herrschaft und die Umbrüche, die in dieser Zeit ihren Ursprung haben.

Entstehung der Res gestae

Die Res gestae divi Augusti sind ein Bericht von den Taten des Augustus, von ihm selbst verfasst. Letzteres bestätigt auch der Biograph Sueton in der Lebensbeschreibung des ersten Kaisers, (Kap. 110). Seinen Tatenbericht verstand Augustus als Ergänzung seines Testaments, möglicherweise auch als zeitlich letzte Legitimation seiner tatsächlichen Alleinherrschaft und des Weges dahin. Allerdings tritt Augustus in seinem Bericht nicht auf wie jemand, der sich verteidigt, sondern schon zu Beginn wie ein Retter der römischen res publica (Zvi Yavetz, S. 322), der gar nicht anders vorgehen durfte. Die Rechtfertigung dieser Staatsform diente darüber hinaus auch der Stabilisierung der politischen Verhältnisse, unter denen dann Augustus’ Nachfolger herrschten. Gewiss hat er den Bericht mehrfach redigiert und auf den jeweils aktuellen Stand gebracht, zuletzt im Jahr vor seinem Tod. Aufbewahrt wurde die Niederschrift zusammen mit seinem Testament im Tempel der Vestalinnen, gleichsam ein Archiv und Notariat des Römischen Reiches. Die Priesterinnen übergaben den Text, nachdem Augustus gestorben war, wie alle anderen Unterlagen dem Senat. Dort wurden die Res gestae verlesen und später in Form von Bronzetafeln an zwei Pfeilern an seinem Mausoleum aufgehängt. Auch an anderen Orten des Reiches, namentlich im Osten, wo es schon gemeinsame Tempel für Roma und Augustus gab, wurden lateinische und griechische Fassungen der Inschrift öffentlich angebracht. Zu diesen Orten gehörte auch Ancyra, das spätere Angora und heutige Ankara, Hauptstadt der Türkei. In Antiochien wurde der Text vielleicht im Zusammenhang mit einem Reiterstandbild des verstorbenen Herrschers oder an der Innenseite eines Tores angebracht.

Dabei war Augustus’ Text weder inhaltlich noch formal, auch nicht hinsichtlich der Art seiner Veröffentlichung ohne Vorbild:

Ähnliche Inschriften hatten Ramses III. und Tutmosis III. in Ägypten anbringen lassen; dreisprachig (Altpersisch, Elamisch, Babylonisch) war die Inschrift des Dareios in Behištun (Iran), und auch Antiochos von Kommagene und Lykurg von Sparta ließen ihre Taten verewigen, wobei die Inschrift des letztgenannten aus der Literatur bekannt, aber nicht mehr vorhanden ist. Auch im römischen Kulturkreis gab es Inschriften, die namentlich in ihrer Knappheit Augustus als Vorbild gedient haben werden: Die Inschriften der Scipionengräber in der Familiengruft an der Via Appia lauten:

„Lucius Cornelius, des Gnaeus Sohn, Scipio Barbatus, von Gnaeus dem Vater abstammend, ein tapferer Mann und klug, dessen Gestalt (seiner) Tüchtigkeit ganz und gar entsprach, war Konsul, Zensor (und) Aedil, bei euch. Taurasia [und] Cisauna in Samnium nahm er ein er unterwarf das ganze lukanische (Land), und Geiseln führte er weg.“

Und:

„Lucius Cornelius, des Lucius Sohn, Scipio, Aedil, Konsul, Zensor. Dass dieser von den Guten der beste Mann war, empfanden die meisten Römer gemeinsam, (er hieß) Lucius Scipio, der Sohn des Barbatus. Konsul, Zensor [und] Ädil war er hier bei euch. Dieser nahm Korsika und Aleria, die Stadt, ein. Er stiftete den Tempel der Sturmgötter nach Verdienst.“

Auch an die Inschrift des Pompeius am Minervatempel in Rom (Plinius, Naturalis Historia 7,27,97) bietet Augustus’ Bericht Anklänge:

„Der Feldherr Cn. Pompejus der Große, welcher einen 30-jährigen Krieg beendigt, 12 178 000 Mann zerstreut, in die Flucht geschlagen, getötet, gefangen, 846 Schiffe versenkt oder genommen, 1538 Städte und Schlösser durch Übergabe bekommen, die Länder vom Mäotischen See bis zum Rothen Meere unterworfen hat, bringt der Minerva seinen schuldigen Dank dar.“

Freilich übertrifft der Umfang des augustischen Tatenberichts die Vorgänger bei weitem. Das Original war lateinisch abgefasst, die Übersetzung ins Griechische erfolgte recht wortgetreu (auf Abweichungen wird im Kommentar hingewiesen). Der Text besteht aus 35 Kapiteln mit 4 Ergänzungskapiteln für die Provinzialen. Über Familie, Herkunft, Geburt und Jugend schreibt Augustus nichts. Er beginnt erst mit Octavians Eintritt in die Politik. Eine Geschichte der Jugend des Herrschers hat übrigens Nikolaos von Damaskus verfasst, wovon einige Fragmente erhalten sind. Der vorhandene Text des Tatenberichts ist nach Alfred Heuß (Zeitgeschichte als Ideologie) so einzuteilen:

1–2

Eintritt in die Politik und Beendigung des Bürgerkriegs

3–14

Ehrungen als logische Folge seiner Leistungen

15–24

Aufwendungen

25

Sieg über Sex. Pompeius sowie Antonius und Kleopatra

26–33

Taten

34–35

Wiederaufrichtung der res publica als Krönung seiner Taten Anhang für die Provinzialen

Getötete Gegner, darunter auch Cicero, den er Antonius geopfert hatte, nennt der Autor bewusst nicht mit Namen. Über innere Auseinandersetzungen schreibt er nichts Falsches, aber bewusst wenig: „Der Zipfel der Wahrheit, den der Leser zu fassen bekommt, dient der Verhüllung der ganzen Wahrheit.“ (Dietmar Kienast, S. 356)

Die enorme Wirkung erzielt der Text durch die Spannung zwischen der Größe und Unerhörtheit der Taten und seiner extrem sachlichen Sprache.

Das Denkmal des Augustus in Rom ist untergegangen. Viele Jahrhunderte erinnerten nur noch literarische Zeugnisse daran.

Wiederauffindung der Res gestae

Nachdem Augustus’ Tatenbericht rund 1000 Jahre verschollen war, begab sich 1555 der flämische Adlige Ogier Ghiselain de Busbecq als Gesandter des späteren Kaisers Ferdinand I. nach Konstantinopel zu Sultan Soleiman II. Da er den Sultan in der Hauptstadt aber nicht antraf, weil dieser in Amasia weilte, reisten Busbecq und seine Begleiter dorthin. Über seine Gesandtschaft verfasste der Diplomat Busbecq vier Briefe, in denen er seine Erlebnisse und Beobachtungen berichtete. Unter anderem traf er zwei Krimgoten, mit denen er ins Gespräch kam, und notierte eine Wörterliste ihrer Sprache – das einzige Zeugnis, das von dieser sogenannten Trümmersprache existiert. Überall war Busbecq auf der Suche nach griechischen und römischen Zeugnissen. Einem Schmied, der ihm erklärte, noch vor kurzer Zeit habe er einen ganzen Eimer voll mit antiken Münzen gehabt, sie jetzt aber wegen des Metallwertes eingeschmolzen, erklärte Busbecq, um den Schmied im Gegenzug zu ärgern, er hätte ihm die Münzen in Gold aufgewogen, wenn er sie nicht vernichtet hätte.

Doch Busbecq kam wissenschaftlich auf seine Kosten: Unterwegs in Ankyra (Provinz Galatien) entdeckten seine Begleiter eine lateinische und eine griechische Inschrift an einem alten Tempel, die bei den inzwischen einheimischen Türken wenig Beachtung fand. An den Wänden eines ehemaligen Roma-Augustus-Tempels, in Marmorquadern, befand sich der Text der Res gestae divi Augusti, der lateinische Text in der Vorhalle, in zwei Gruppen zu je drei Kolumnen, der griechische Teil in 19 Kolumnen auf der Außenwand. Delegationsleiter Busbecq verstand sofort, worum es sich handelte, und ließ eine exakte Zeichnung der Tafeln anfertigen, die er nach Europa sandte.

Weitere Fragmente wurden 1881 und 1930 in Apollonia in Pisidien gefunden (griechisch), die nächsten 1914 und 1924 in Antiochia (Yalvaç), ebenfalls in Pisidien, (lateinisch).

Der deutsche Althistoriker und Literaturnobelpreisträger Theodor Mommsen ließ 1882 einen Gipsabdruck vom Monumentum Ancyranum für das Pergamonmuseum in Berlin anfertigen und gab eine kritische Ausgabe des Textes heraus, den er als die „Königin der Inschriften“ bezeichnete. 1926 wurde die erste fotografische Aufnahme hergestellt. Eine Ausgabe, die die Erkenntnisse aus allen Fragmenten zusammenfasst, ist diejenige von Hans Volkmann (31969).

Die Überreste des Tempels, an dem die Inschrift angebracht worden war, ist inzwischen in ein Museum umgewandelt und Teil der Haci-Beiram-Mosche geworden.

Zu dieser Ausgabe

Der griechische und der lateinische Text folgen der Ausgabe von Ekkehard Weber unter Heranziehung der Fassungen von Hans Volkmann (Kleine Texte für Vorlesungen und Übungen) und Marion Giebel (Reclam). Letztere erwies sich als wertvolle Hilfe bei der Erstellung der Anmerkungen.

Meine Taten

Res gestae divi Augusti

lateinisch-deutsch-griechisch

RERUM GESTARUM DIVI AUGUSTI, QUIBUS ORBEM TERRARUM IMPERIO POPULI ROMANI SUBIECIT, ET IMPENSARUM QUAS IN REM PUBLICAM POPULUMQUE ROMANUM FECIT, INCISARUM IN DUABUS AHENEIS PILIS, QUAE SUNT ROMAE POSITAE, EXEMPLAR SUBIECTUM.1

GETREUE ABSCHRIFT DER TATEN DES VERGOETTLICHTEN AUGUSTUS, DURCH DIE ER DEN ERDKREIS DER HERRSCHAFT DES ROEMISCHEN VOLKES UNTERWARF, UND DER AUFWENDUNGEN, WELCHE ER FUER DIE RES PUBLICA UND DAS ROEMISCHE VOLK TAETIGTE, EINGERITZT IN ZWEI EHERNE PFEILER, WELCHE IN ROM AUFGESTELLT WURDEN.

[1] Annos undeviginti natus exercitum privato consilio et privata impensa comparavi, per quem rem publicam a dominatione factionis oppressam in libertatem vindicavi.2

[1] Als ich neunzehn Jahre alt war,3 habe ich aus eigenem Entschluss und auf private Kosten ein Heer aufgestellt,4 mit welchem ich die res publica, die von der Herrschaft einer Partei5 bedrückt war, wieder in die Freiheit führte.

[Ob quae] senatus decretis honorificis in ordinem suum me adlegit, C. Pansa et A. Hirtio consulibus, consularem locum sententiae dicendae tribuens, et imperium mihi dedit.