DAS WICHTIGSTE ZUERST
■In der Schweiz kann jede jeden betreiben – und das auch ohne Grund. Das Betreibungsamt prüft in aller Regel nämlich nicht, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.
■Im Betreibungsverfahren gelten Fristen. Halten Sie diese immer ein – besonders die 10-tägige Frist für den Rechtsvorschlag.
■Versuchen Sie nicht, die Zustellung des Zahlungsbefehls zu verhindern, notfalls stellt ihn die Polizei zu. Gegen eine Betreibung können Sie sich ganz einfach mittels Rechtsvorschlag wehren.
■Erheben Sie lieber einen Rechtsvorschlag zu viel als einen zu wenig.
■Versuchen Sie, das Problem direkt mit dem Gläubiger zu lösen. Vielleicht können Sie so ein Missverständnis klären, oder der Gläubiger ist bereit, die Betreibung zurückziehen, wenn Sie sich zur Zahlung verpflichten.
■Bevor Sie berechtigte Forderungen bezahlen, verlangen Sie vom Gläubiger, dass er die Betreibung zurückzieht. So ist Ihr Betreibungsregisterauszug wieder rein.
■Wenn das Geld nicht reicht und Sie Schulden haben, zögern Sie nicht, und wenden Sie sich an die kantonale Schuldenberatung. Die Erstberatung der Fachleute kostet (fast) nichts, und die Wartezeiten sind kurz. Die Caritas-Schuldenberatung bietet eine erste Einschätzung an, anonym und kostenlos.
NÜTZLICHE ADRESSEN
■Adressen der kantonalen Schuldenberatungsstellen
■Caritas-Schuldenberatung
■Guider (für Beobachter-Abonnenten)
■Übersicht Betreibungsverfahren
■Beobachter-Beratungszentrum (für Beobachter-Abonnenten)
■Beobachter-Anwaltsnetz (Fachgebiet Konsum / Schulden, Betreibung und Konkurs)
BETREIBUNG – WAS IST PASSIERT, WAS KANN ICH TUN?
Wenn Ihnen der Pöstler einen Zahlungsbefehl in die Hand drückt, brauchen Sie nicht in Panik auszubrechen. Mit diesem Erste-Hilfe-Ratgeber der Beobachter-Edition analysieren Sie in Ruhe Ihre Chancen und Risiken und erfahren, welches Vorgehen in welcher Situation das schlaueste ist. Oft gibt es gute Argumente, mit denen der Gläubiger von einer einvernehmlichen Lösung überzeugt werden kann. Diese leicht verständliche Übersicht über das Betreibungsverfahren gibt Ihnen Sicherheit. Sie zeigt zudem auf, was bei bedrohlichen Schreiben von Inkassobüros zu tun ist und welches der wichtigste Schritt ist, wenn Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen.
INHALT
Das Wichtigste zuerst
Nützliche Adressen
Übersicht Betreibungsverfahren
Die Betreibung
1. Zustellung Zahlungsbefehl
2. Rechtsvorschlag?
3. Beseitigung des Rechtsvorschlags: Gerichtsverfahren
4. Pfändung
5. Schuldenberatung
Download Vorlagen
Literaturtipps
SO LÄUFT DAS BETREIBUNGSVERFAHREN AB: EINE ÜBERSICHT
BETREIBUNGSBEGEHREN UND ZAHLUNGSBEFEHL Der Gläubiger reicht beim Betreibungsamt das Betreibungsbegehren ein. Das Betreibungsamt stellt dem Schuldner den Zahlungsbefehl zu. Die Betreibung erscheint im Betreibungsregister. |
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